Plastiktüten-Verbot greift zu kurz

Auch Papier-Einwegtüten müssen reduziert werden

Plastiktüten – Foto: Sebastian Hennigs

In Deutschland werden immer weniger Plastiktüten verbraucht. Ab Januar 2022 sind die meisten auch gesetzlich verboten. Der NABU kritisiert, dass Papiertüten dagegen nicht gesetzlich reguliert werden.

Plastiktüten haben viele verschiedene Aufgaben: Von der Mülltüte über die Einkaufstragetasche oder die Schulbrottüte bis hin zum europaweiten Symbol für Verschwendung und überflüssigen Müll. Ihre Stärken sind Stabilität, Haltbarkeit und ein geringes Gewicht. Diese sind jedoch zugleich auch ihre Schwäche: Landet die Kunststoff-Folie in der Natur, verbleibt sie dort jahrzehntelang und wird zur Gefahr für Tiere und Menschen.

Daher müssen die EU-Mitgliedstaaten bis Ende 2025 den Verbrauch an Kunststoff-Tragetaschen auf 40 Tüten pro Person reduzieren. Diese Vorgabe wurde 2015 mit einer Änderung der EU-Verpackungsrichtlinie festgeschrieben. Damals verbrauchte man laut Umweltbundesamt in der EU durchschnittlich knapp 200 und in Deutschland über 70 Tüten. Die Vorgabe bezieht sich auf Tüten aus Kunststoff mittlerer Wandstärke (15 – 50 Mikrometer) und umfasst nicht die dünnen Hygienetütchen für beispielsweise Obst und Gemüse. Auch besonders dicke Plastiktüten sind nicht umfasst, wie die „Discounter-Henkeltüten“. Auch für andere Produkte, wie für Parfüm, gibt es noch kleine, aber sehr dicke Plastiktüten.

Freiwillige Vereinbarung in Deutschland

Die EU-Mitgliedstaaten konnten selbst entscheiden, mit welchen Maßnahmen sie ihren Verbrauch reduzieren wollten. In Deutschland entschied sich das Bundesumweltministerium 2015 gegen eine staatliche Abgabe, eine Steuer oder Verbote, sondern es gab im Jahr 2016 eine freiwillige Vereinbarung mit dem Handelsverband Deutschland (HDE). Dieser sagte zu, die EU-Vorgaben auch ohne eine gesetzliche Regelung zu erfüllen, indem sich diverse Unternehmen verpflichteten, Kunststoff-Tragetaschen künftig nicht mehr kostenfrei auszugeben, beispielsweise in Kaufhäusern und im Elektrohandel. In Supermärkten waren kostenpflichtige Plastiktüten bereits seit den 1970er Jahren üblich.

Ökobilanzen von Einwegtragetaschen erstellen

Environment Agency, Großbritannien (2011)

Eidgenössische Materialprüfungs- und Forschungsanstalt (EMPA) (2014)

IFEU-Zusammenstellung verschiedener Ökobilanzen (2014)

Ministry of Environment and Food of Denmark – (2018)

Laut Handelsverband konnte der Verbrauch in Deutschland bis 2019 auf 20 Kunststoff-Einwegtragetaschen pro Person gesenkt werden. Damit hatte Deutschland die EU-Vorgabe bereits früh erfüllt. Der NABU hat die freiwillige Vereinbarung dennoch immer kritisiert, da sie auf halbem Weg stecken blieb:

  • Zu viele wichtige Branchen waren außen vor, die sich nicht verpflichtet hatten, Plastiktüten nur gegen Entgelt abzugeben. Diese Branchen waren nicht im Handelsverband organisiert oder weigerten sich an der Maßnahme teilzunehmen, wie beispielsweise die Textilbranche.
  • Nicht bei der Vereinbarung dabei waren auch Branchen, von denen aus Plastiktüten tatsächlich durch Verwehungen oder falsche Müllentsorgung häufig in der Landschaft und in Gewässern landen wie Imbisse, Bäckereien, Kioske oder Wochenmärkte.
  • Kritisiert hat der NABU auch immer, dass Papiertüten, die keine bessere Ökobilanz haben als eine Plastiktüte, in der freiwilligen Vereinbarung außen vor gelassen wurden.
  • Es wurden keine Verlagerungseffekte auf Papiertüten analysiert, auch wurden keine Daten zum tatsächlichen Kunststoffverbrauch bzw. zur Reduktion desselben veröffentlicht.

Ob die freiwillige Vereinbarung tatsächlich einen positiven Umweltnutzen hatte, lässt sich alleine an der Anzahl der noch inverkehrgebrachten Plastiktüten gar nicht feststellen. Vielmehr wäre dafür nötig zu wissen, wie viele der Plastiktüten durch Papiertüten ersetzt wurden und wie hoch die Kunststoffeinsparung tatsächlich war. Diese Daten wurden jedoch leider nie veröffentlicht, da es nicht gesetzlich vorgeschrieben ist.

Gesetzliches Verbot

Die Bundesregierung hat beschlossen, dass ab Januar bestimmte Einwegtragetaschen aus Kunststoff nicht mehr in Verkehr gebracht werden dürfen. Für das Verbot wurde das Verpackungsgesetz (VerpackG) geändert, der Verbotsvorschlag umfasst wie in der EU-Verordnung Einwegtragetaschen aus Kunststoff mit einer Wandstärke von 15 bis 50 Mikrometer (Hygienebeutel für bspw. Obst und Gemüse sind ausgenommen).

Der NABU begrüßt, dass das Bundesumweltministerium erkannt hat, dass freiwillige Maßnahmen des Handels und der Industrie allein nicht ausreichen, um die Kunststoffkrise anzugehen. Gleichzeitig warnte der NABU aber angesichts des vorliegenden Gesetzentwurfs vor Symbolpolitik (NABU-Stellungnahme vom 30. September 2019). Wie die freiwillige Vereinbarung wird das Verbot von Kunststoff-Einwegtragetaschen sicher zu ungewollten Verlagerungen auf Einweg-Papiertüten führen. Ein gesetzliches Verbot muss auch Vorgaben zur Papiertüte machen: Wenn die Bundesregierung diese nicht wie die Plastiktüte verbieten will, muss im Gesetz wenigstens ein Reduktionsziel aufgestellt werden und eine gesetzliche Abgabe auf die Einweg-Papiertüte erhoben werden. Ohne Vorgaben werden weiterhin einfach Plastiktüten durch Papiertüten ersetzt, denn die Einwegtragetasche aus Papier hat einen extrem positiven ökologischen Ruf in der Öffentlichkeit.

Papiertüten sind keine ökologischere Alternative

Einkaufstüten aus Plastik und Papier
Einkaufstüten aus Plastik und Papier – Foto: NABU/S.Hennigs

Die Reduktion der Plastiktüten zwischen 2012 und 2019 war auch nur deswegen so stark, da viele Unternehmen einfach von Plastik- auf Papiertüten umgestiegen sind bzw. nur noch Papiertüten anbieten. Dabei sind Papiertüten gesamtökologisch keine bessere Alternative zur Plastiktüte, auch wenn Papiertüten ein Öko-Image haben. Auch braune Papiertüten sind nur selten aus Altpapier. In der Produktion für „frisches Papier“ werden sehr viel Holz, extreme Mengen an Energie und Wasser sowie auch Chemikalien für Klebematerial und Druckfarben benötigt. Es gibt verschiedene Ökobilanzen zu Tragetaschen, die schwer zu vergleichen sind, aber alle zum gleichen Ergebnis kommen: Die Papiertüte hat eine schlechtere Umweltbilanz als eine Kunststofftüte.

Um bewerten zu können, ob die Reduktion der Plastiktüten auf 20 Stück einen ökologischen Vorteil gebracht hat oder ob dieser durch den starken Anstieg der Papiertüten-Produktion zunichtegemacht wird, müssten auch Daten zu Einwegtragetaschen aus Papier veröffentlicht werden. Dies wäre auch gut möglich, würde das Umweltministerium darauf bestehen. Bisher werden jedoch keine Daten veröffentlicht und Umweltministerium und Handelsverband berufen sich darauf, dass die EU-Verpackungsrichtlinie sich nur auf Plastiktüten bezieht. Ökologisch ist das viel zu kurz gedacht.

NABU fordert staatliche Abgabe auf alle Einwegtüten

Damit künftig die Einwegtütenflut insgesamt reduziert wird und weniger Tüten in der Natur landen, fordert der NABU eine gesetzliche Abgabe auf alle Einwegtragetaschen unabhängig vom Material und der Wandstärke. Auch ist es notwendig, für Papiertüten ein verbindliches Reduktionsziel aufzustellen und den jährlichen Verbrauch an Papiertüten zu erheben und die Daten zu veröffentlichen.

Die Erlöse der staatlichen Abgabe sollten in einen Umweltfonds zur Mehrwegförderung fließen. Ziel ist dabei aber nicht, möglichst viel Gewinn durch die Abgabe abzuschöpfen. Vielmehr müssen Kunden eine Routine entwickeln, eine eigene Tasche oder alte Tüten mit zum Einkauf zu nehmen, denn am umweltfreundlichsten ist die Variante, die am häufigsten wieder genutzt wird (NABU-FAQ zur Plastiktüte).

Ein gesondertes Problem sind die dünnen Einwegtüten beispielsweise für Obst und Gemüse, die in der EU-Verordnung außen vor bleiben. Der NABU würde auch hier eine staatliche Abgabe auf Papier- oder Plastiktüten gutheißen, allerdings erst als zweiten Schritt: Als ersten Schritt muss Obst und Gemüse von den Händlern überhaupt erst einmal (wieder) lose angeboten werden, denn der dünne Knotenbeutel ist wesentlich materialeffizienter als eine Vorverpackung (NABU-Studie zu Obst- und Gemüseverpackungen).

Source

NABU, Pressemitteilung, 2022-01.

Supplier

Bundesumweltministerium (BMUB)
Deutsche Bundesregierung
Eidgenössische Materialprüfungs- und Forschungsanstalt (EMPA)
Environment Agency
European Union
Handelsverband Deutschland
IFEU - Institut für Energie- und Umweltforschung Heidelberg GmbH
Naturschutzbund Deutschland e.V. (NABU)
Umweltbundesamt

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