BMBF: Förderrichtlinie zur thematischen Förderung (Modul II) im Rahmen des Konzepts “Bioökonomie als gesellschaftlicher Wandel”

Einreichungsfrist ist der 20. November 2015

1 Zuwendungszweck, Rechtsgrundlage

1.1 Zuwendungszweck

Hintergrund

Die “Nationale Forschungsstrategie BioÖkonomie 2030” (NFSB) und die mit ihr eng verzahnte “Politikstrategie Bioökonomie” der Bundesregierung beschreiben die Vision einer nachhaltigen, bio-basierten und an natürlichen Stoffkreisläufen orientierten Wirtschaft. Die Bioökonomie soll einen erheblichen Beitrag dazu leisten, große Herausforderungen der näheren Zukunft zu bewältigen.

Insbesondere sind dies:

  • Rohstoffalternativen angesichts der Endlichkeit fossiler Ressourcen zu finden,
    dem Klimawandel entgegenzuwirken,
  • die natürlichen Lebensgrundlagen zu schützen und erneuerbare Ressourcen nachhaltig zu nutzen,
  • die Versorgung und das Recht auf Entwicklung aller Teile einer wachsenden Weltbevölkerung sicherzustellen.

Eine auf der nachhaltigen Nutzung biogener Rohstoffe beruhende Lebens- und Wirtschaftsweise kann Lösungen für diese Probleme bieten. Zugleich eröffnen sich dadurch Entwicklungschancen und neue wirtschaftliche Perspektiven. Die NFSB formuliert für Deutschland das Ziel, globale Verantwortung für die genannten Herausforderungen zu übernehmen und gleichzeitig zu einem im internationalen Vergleich dynamischen Forschungs- und Innovationsstandort für die Bioökonomie zu werden.

Da der übergroße Teil der ökonomischen Leistungsfähigkeit heutiger Industriegesellschaften auf der nicht-nachhaltigen Nutzung endlicher Ressourcen beruht, wäre die Schaffung einer solchen Bioökonomie gleichbedeutend mit der größten Wirtschaftstransformation seit der Industrialisierung. Um diese historischen Aufgaben zu meistern, bedarf es weit mehr als technologischer Innovationen, auf deren Grundlage fossile Rohstoffe durch bio-basierte Ressourcen ersetzt werden können. Vielmehr müssen Herausforderungen auf gesellschaftlicher, politischer und wirtschaftlicher Ebene angegangen, Veränderungen angestoßen und Wandlungsprozesse gestaltet werden.

Vor diesem Hintergrund hat das Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) im Juni 2014 unter dem Titel “Bioökonomie als gesellschaftlicher Wandel” ein Konzept zur Förderung sozial-, politik- und wirtschaftswissenschaftlicher Forschung im Rahmen der “Nationalen Forschungsstrategie BioÖkonomie 2030” veröffentlicht (http://www.bmbf.de/pub/Biooekonomie-Gesellschaft.pdf). Ziel dieses Konzepts ist es, eine spezifisch auf bioökonomische Transformations­prozesse ausgerichtete Forschung aus dem Spektrum der Sozial-, Politik- und Wirtschaftswissenschaften, aber auch der Kultur- und Geisteswissenschaften zu fördern und langfristig zu etablieren. Deren Ergebnisse sollen mit der bereits in zahlreichen Maßnahmen geförderten natur- und technikwissenschaftlichen Forschung verzahnt und als wichtige Beiträge zur Umsetzung der NFSB genutzt werden. Gemeinsam sollen sie die Grundlage für ein vertieftes Verständnis einer nachhaltigen, bio-basierten und an natürlichen Kreisläufen orientierten Wirtschaftsweise sowie deren Weiter­entwicklung legen.

Das Konzept “Bioökonomie als gesellschaftlicher Wandel” umfasst vier Module. Mit der bereits initiierten Förderung von Nachwuchsgruppen (Modul I) sollen Themen der Bioökonomie in den angesprochenen Disziplinen langfristig verankert werden. Die vorliegende Bekanntmachung ist eine Maßnahme zur thematischen Förderung von Einzel- oder Verbundprojekten (Modul II). Daneben gibt es eine fortlaufende Förderung sozial-, politik- und wirtschaftswissenschaftlicher Begleitforschung im Rahmen technologieorientierter Fördermaßnahmen (Modul III). Außerdem ist ein Monitoring der Bioökonomie geplant (Modul IV). Im Folgenden werden exemplarisch Forschungsschwerpunkte für diese Bekanntmachung aufgezeigt (siehe dazu auch die Ausführungen im Konzept “Bioökonomie als gesellschaftlicher Wandel”). Die Themenliste ist nicht abschließend, die Entwicklung und Einreichung weiterführender Fragestellungen wird ausdrücklich begrüßt.

Ziele der Förderung

Die oben skizzierten Herausforderungen umreißen die wesentlichen Handlungsfelder der Bioökonomie. Eine nachhaltige und an natürlichen Kreisläufen orientierte Wirtschaftsweise beruht auf der Nutzung biogener Ressourcen und wissensbasierter Verfahren zur Erzeugung und Verarbeitung dieser Rohstoffe. Sie schließt moderne Technologien ebenso wie das Wissen um biologische Kreisläufe, Kriterien nachhaltiger Nutzung und effiziente Produktions- und Wertschöpfungsketten ein.

Mit der zunehmenden wirtschaftlichen Bedeutung von bioökonomischen Verfahren und Produkten sowie dem gewachsenen politischen Willen, den Übergang zu einer an natürlichen Kreisläufen orientierten Volkswirtschaft weiter voranzutreiben, rückt nun verstärkt die Frage in den Fokus, welche mittel- und langfristigen Auswirkungen sich durch die intensivierte Nutzung biologischer Ressourcen auf gesellschaftlicher, staatlicher und wirtschaftlicher Ebene ergeben. Nicht zuletzt die technologischen Erfolge in einigen Bereichen, etwa die gestiegene Agrarproduktion und die Nutzung von Energie aus Biomasse, haben auch zu neuen Problemstellungen geführt, für die Lösungen gefunden werden müssen. Die Agrarproduktion muss gerade angesichts einer steigenden Nachfrage und zunehmender Nutzungskonkurrenzen nachhaltig gestaltet werden, natürliche Ressourcen wie Böden und Wasser dürfen nicht länger übernutzt werden, “planetarische Grenzen” (planetary boundaries), die beispielsweise durch Treibhausgas-Emissionen überschritten werden, müssen beachtet werden. Vor diesem Hintergrund gilt es, intelligente Strategien zur Lösung potenzieller Konflikte bei der Nutzung begrenzt verfügbarer Ressourcen zu entwickeln.

Diese Lösungen können nicht allein durch (punktuelle) technologische Innovationen gefunden werden. Ein umfassendes Verständnis von Bioökonomie erfordert Kenntnisse über Stoff- und Energie- sowie biologische Kreisläufe und Ökosysteme. Dabei ist die Gegenüberstellung und getrennte Betrachtung von “Natur”, “Technik” und “Gesellschaft” insgesamt wenig sinnvoll und muss durch integrierte Sichtweisen ersetzt werden. Eine bioökonomische Befassung mit biologischen Systemen muss eine sozioökonomische Befassung mit sozialen und ökonomischen Systemen einschließen. Eine Abschätzung der künftigen bioökonomischen Möglichkeiten – aber auch Risiken – setzt daher die Beteiligung sozial-, politik- und wirtschaftswissenschaftlicher Ansätze als konstitutive Bestandteile des bioökonomischen Innovationsprozesses voraus. Vonnöten sind systemische oder ganzheitliche Ansätze, welche die Bioökonomie mit ihren zahlreichen Teilgebieten, ihren Treibern, Effekten und Nebeneffekten als Gesamtsystem begreifen und begreifbar machen.

Wird die Transformation hin zu einer bio-basierten Wirtschafts- und Lebensweise intensiviert, werden zahlreiche Veränderungsprozesse angestoßen, die weitreichende Konsequenzen haben und neben den sich eröffnenden Chancen auch mögliches Konfliktpotenzial bergen. Zu denken ist einerseits an Zielkonflikte, die auftreten, wenn (unerwartete und unerwünschte) Nebeneffekte von Fortschritten in einem Bereich den Erfolg in einem anderen gefährden oder verschiedene Zielsetzungen zueinander in Widerspruch geraten. Landnutzungskonflikte infolge eines erhöhten Flächenbedarfs durch den Ausbau der Biomasseproduktion für die energetische oder stoffliche Nutzung sind die offensichtlichste Form solcher Problematiken. Je weiter die Nutzungsintensität fortschreitet und je knapper die dafür zur Verfügung stehenden Ressourcen werden, desto gravierender dürfte dieser Aspekt einer “Bioökonomisierung” werden. Zu beachten ist andererseits die Verteilungskomponente von bioökonomischen Transformationsprozessen. Umwälzungen, wie sie der Umbau eines gesamten Wirtschaftssystems mit sich bringen wird, betreffen nicht alle sozialen Gruppen in gleichem Maße. Wie sich die (relativen) Gewinne und Verluste in einer Gesellschaft verteilen, hat daher direkten Einfluss auf die Interessenkonstellation und die Herausbildung möglicher Konfliktlinien.

Sowohl Ziel- als auch Verteilungskonflikte können an Schärfe gewinnen, wenn sie nicht (nur) im nationalen Kontext auftreten, sondern (auch) zwischen Staaten oder Regionen. Da auf internationaler Ebene nur rudimentäre Strukturen existieren, innerhalb derer Ausgleichsmechanismen etabliert oder gar Kompensationsleistungen getätigt werden könnten, ist die Beilegung von Konflikten schwieriger als innerhalb eines nationalen politischen Systems.

Forschungsprojekte, die sich sozioökonomischen Fragestellungen widmen, sollen das Verständnis für die komplexen Zusammenhänge innerhalb bioökonomischer Transformationsprozesse verbessern und deren Tragweite deutlich machen. Gleichzeitig sollten sie einen Bezug zur praktischen Umsetzung der Bioökonomie herstellen. Die Ergebnisse der geförderten Vorhaben können dazu beitragen, konkrete Handlungsempfehlungen für politische Maßnahmen sowie mit Blick auf deren legitimatorische oder normative Grundlagen abzuleiten, um die Ziele der “Politikstrategie Bioökonomie” und der NFSB erreichbar zu machen. Nur wenn Lösungsansätze für die verschiedenen Konfliktfelder zur Verfügung stehen, kann es gelingen, “Bioökonomie als gesellschaftlichen Wandel” zum Erfolg zu führen.

1.2 Rechtsgrundlage
Der Bund gewährt die Zuwendungen nach Maßgabe dieser Richtlinien, der §§ 23 und 44 der Bundeshaushaltsordnung (BHO) und den dazu erlassenen Verwaltungsvorschriften sowie der “Richtlinien für Zuwendungsanträge auf Ausgabenbasis (AZA)” bzw. der „Richtlinien für Zuwendungsanträge auf Kostenbasis (AZK)“ des BMBF. Ein Rechtsanspruch auf Gewährung einer Zuwendung besteht nicht. Die Bewilligungsbehörde entscheidet nach pflichtgemäßem Ermessen im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel.

Diese Förderrichtlinie gilt in Verbindung mit der “Nationalen Forschungsstrategie BioÖkonomie 2030” (http://www.bmbf.de/de/biooekonomie.php) und den dort verknüpften Dokumenten.

Die Förderung nach diesen Richtlinien erfüllt die Voraussetzungen der Verordnung (EU) Nr. 651/2014 der EU-Kommission vom 17. Juni 2014 zur Feststellung der Vereinbarkeit bestimmter Gruppen von Beihilfen mit dem Binnenmarkt in Anwendung der Artikel 107 und 108 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union (“Allgemeine Gruppenfreistellungsverordnung” – AGVO) (Amtsblatt L 187 vom 26.6.2014, S. 1) und ist demnach im Sinne von Artikel 107 Absatz 3 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union mit dem Binnenmarkt vereinbar und von der Anmeldepflicht nach Artikel 108 Absatz 3 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union freigestellt.

Gemäß Artikel 1 Nummer 4 Buchstabe a und b AGVO werden Unternehmen, die einer Rückforderungsanordnung aufgrund einer früheren Kommissionsentscheidung zur Feststellung der Rechtswidrigkeit und Unvereinbarkeit einer Beihilfe mit dem Binnenmarkt keine Folge geleistet haben, von der Förderung ausgeschlossen.

2 Gegenstand der Förderung

Gefördert werden Forschungsvorhaben, die sich den oben beschriebenen Herausforderungen widmen und Lösungsansätze auf den genannten Handlungsfeldern entwickeln. Die Struktur der Vorhaben sollte den forschungsspezifischen Gegebenheiten entsprechen und auf einen bestmöglichen Ertrag ausgerichtet sein. Das gilt sowohl für die Zusammensetzung der Forschungsteams als auch für die Projektdauer. Abhängig von Thema, Fragestellung und Methodik ist es möglich, Einzelprojekte oder Verbünde zu fördern. Diese können sich aus Forscherinnen und Forschern der Politik-, Sozial- und Wirtschaftswissenschaften, der Kultur- und Geisteswissenschaften und den einschlägigen Naturwissenschaften zusammensetzen. Die Laufzeit der Förderung ergibt sich einzelfallspezifisch aus den Erfordernissen des Forschungsprojekts und beträgt in der Regel bis zu drei Jahre.

3 Zuwendungsempfänger

Antragsberechtigt sind staatliche und nichtstaatliche Hochschulen und außeruniversitäre Forschungs- und Wissenschaftseinrichtungen sowie Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft (insbesondere Kleine und Mittlere Unternehmen – KMU) mit Forschungs- und Entwicklungs-Kapazität in Deutschland.

Die Definition der Europäischen Gemeinschaft für KMU ist unter http://ec.europa.eu/growth/smes/business-friendly-environment/sme-definition/index_en.htm einzusehen.

Forschungseinrichtungen, die von Bund und/oder Ländern grundfinanziert werden, kann neben ihrer institutionellen Förderung nur unter bestimmten Voraussetzungen eine Projektförderung für ihre zusätzlichen projektbedingten Ausgaben beziehungsweise Kosten bewilligt werden.

4 Zuwendungsvoraussetzungen
Die Partner eines Verbundprojekts regeln ihre Zusammenarbeit in einer schriftlichen Kooperationsvereinbarung. Vor der Förderentscheidung über ein Verbundprojekt muss eine grundsätzliche Übereinkunft über bestimmte vom BMBF vorgegebene Kriterien nachgewiesen werden. Einzelheiten sind dem “Merkblatt für Antragsteller/Zuwendungsempfänger zur Zusammenarbeit der Partner von Verbundprojekten”, das von Antragstellern und Zuwendungsempfängern zu ­beachten ist, zu entnehmen (BMBF-Vordruck Nr. 0110, Fundstelle: https://foerderportal.bund.de/easy/easy_index.php?auswahl=easy_formulare&formularschrank=bmbf#t6).

5 Art, Umfang und Höhe der Zuwendung
Die Zuwendungen können im Wege der Projektförderung als nicht rückzahlbare Zuschüsse gewährt werden. Die Höhe der Zuwendung pro Vorhaben richtet sich im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel nach den Erfordernissen des beantragten Vorhabens.

Zuwendungsfähig ist der vorhabenbedingte Mehraufwand wie Personal-, Reise- und Sachmittel, einschließlich Publikationskosten, sowie ausnahmsweise projektbezogene Investitionen, die nicht der Grundausstattung des Antrag­stellers zuzurechnen sind.

Die Bemessung der jeweiligen Förderquote muss die “Allgemeine Gruppenfreistellungsverordnung” – AGVO – berücksichtigen. Die AGVO lässt für KMU differenzierte Aufschläge zu, die gegebenenfalls zu einer höheren Förderquote führen können.

Bemessungsgrundlage für Hochschulen, Forschungs- und Wissenschaftseinrichtungen und vergleichbare Institutionen sind die zuwendungsfähigen projektbezogenen Ausgaben (bei Helmholtz-Zentren und der Fraunhofer-Gesellschaft die zuwendungsfähigen projektbezogenen Kosten), die individuell bis zu 100 % gefördert werden können.

Bei Forschungsvorhaben an Hochschulen wird zusätzlich zu den zuwendungsfähigen Ausgaben eine Projektpauschale in Höhe von 20 % gewährt.

Falls im Rahmen eines Forschungs-, Entwicklungs- und Innovationsvorhabens mit Partnern kooperiert wird, die ihren Sitz außerhalb Deutschlands haben, müssen diese ihren Projektanteil aus eigenen Mitteln bestreiten bzw. dafür in ihrem Heimatland Fördermittel einwerben.

6 Sonstige Zuwendungsbestimmungen
Bestandteil eines Zuwendungsbescheids auf Kostenbasis werden grundsätzlich die Allgemeinen Nebenbestimmungen für Zuwendungen auf Kostenbasis des BMBF an Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft für Forschungs- und ­Entwicklungs-Vorhaben (NKBF98).

Bestandteil eines Zuwendungsbescheids auf Ausgabenbasis werden die Allgemeinen Nebenbestimmungen für Zuwendungen zur Projektförderung (ANBest-P), die Besonderen Nebenbestimmungen für Zuwendungen des BMBF zur ­Projektförderung auf Ausgabenbasis (BNBest-BMBF98) und die Besonderen Nebenbestimmungen für den Abruf von Zuwendungen im mittelbaren Abrufverfahren im Geschäftsbereich des BMBF (BNBest-mittelbarer Abruf-BMBF), sofern die Zuwendungsmittel im sogenannten Abrufverfahren bereitgestellt werden.

7 Verfahren
7.1 Einschaltung eines Projektträgers und Anforderung von Unterlagen
Mit der Abwicklung der Fördermaßnahme hat das BMBF derzeit folgenden Projektträger (PT) beauftragt:

Projektträger Jülich
Geschäftsbereich Bioökonomie
Forschungszentrum Jülich GmbH
52425 Jülich

Ansprechpartner sind

Dr. Dieter Konold
Telefon: 0 24 61/61-88 52
Telefax: 0 24 61/61-98 51
E-Mail: d.konold@fz-juelich.de

Dr. Thomas Schwietring
Telefon: 0 24 61/61-16 68
Telefax: 0 24 61/61-98 51
E-Mail: t.schwietring@fz-juelich.de

Internet: http://www.ptj.de

Soweit sich hierzu Änderungen ergeben, wird dies im Bundesanzeiger oder in anderer, geeigneter Weise bekannt gegeben.

Beim Projektträger sind weitere Informationen erhältlich.

Vordrucke für Förderanträge, Richtlinien, Merkblätter, Hinweise und Nebenbestimmungen können im Formularschrank des BMBF unter https://foerderportal.bund.de/easy/easy_index.php?auswahl=easy_formulare&formularschrank=bmbf im Internet abgerufen oder unmittelbar beim Projektträger angefordert werden. Zur Erstellung von Projektskizzen und förmlichen Förderanträgen ist das elektronische Antragssystems “easy-Online” (https://foerderportal.bund.de/easyonline/) zu nutzen.

7.2 Antragsverfahren

Das Antragsverfahren ist zweistufig angelegt.

Vorlage und Auswahl von Projektskizzen

In der ersten Verfahrensstufe sind dem Projektträger Jülich zunächst Projektskizzen in elektronischer Form (MS-Word oder PDF-Datei) auf 15 bis höchstens 20 Seiten in deutscher oder in englischer Sprache vorzulegen. Die Projektskizzen sind mit Font “Arial”, Schriftgrad 10 pt und anderthalbfachem Zeilenabstand anzufertigen und über das elektronische Formular-System “easy-Online” (https://foerderportal.bund.de/easyonline/) einzureichen.

Einreichungsfrist ist der 20. November 2015.

Anträge, die nach dem oben angegebenen Zeitpunkt eingehen, können möglicherweise nicht mehr berücksichtigt werden.

Die Projektskizzen werden von den Antragstellerinnen bzw. Antragstellern, bei Verbundprojekten in Abstimmung mit der vorgesehenen Koordinatorin bzw. dem vorgesehenen Koordinator eingereicht. Sie sollen die folgenden Punkte enthalten:

  • Darstellung von Thema, Problem- und Fragestellung in Bezug auf die Förderrichtlinie,
    Beschreibung des methodischen und theoretischen Vorgehens,
  • Stand der Forschung und eigene Vorarbeiten,
  • Arbeitsplan, gegebenenfalls mit Arbeitspaketen der Verbund- oder Projektpartner,
    nachvollziehbarer Finanzierungsplan bzw. Vorkalkulation.

Darüber hinaus sind den Projektskizzen als Anhang die Lebensläufe der Projektbeteiligten beizulegen, aus denen die fachliche Qualifikation hervorgehen sollte.

Die Projektskizzen werden – gegebenenfalls unter Hinzuziehung externer Expertise – bewertet. Kriterien für die Bewertung der skizzierten Forschungsvorhaben sind insbesondere:

  • die Passfähigkeit der Forschung mit den Zielen der Fördermaßnahme sowie der übergeordneten “Nationalen Forschungsstrategie BioÖkonomie 2030”,
  • die wissenschaftliche Relevanz des Beitrags,
  • die Struktur und Realisierbarkeit des Vorhabens,
  • die Qualität und Originalität des geplanten Vorhabens und der zu erwartenden Ergebnisse.

Auf der Grundlage der Ergebnisse der fachlichen Begutachtung werden dann die für eine Förderung geeigneten Projektideen ausgewählt. Das Auswahlergebnis wird den Interessentinnen bzw. Interessenten schriftlich mitgeteilt.

Es besteht kein Rechtsanspruch auf Rückgabe einer eingereichten Projektskizze und evtl. weiterer vorgelegter Unterlagen, die im Rahmen dieser Verfahrensstufe eingereicht wurden.

Förmliche Förderanträge

Nach Beendigung des gutachterlichen Verfahrens werden in der zweiten Verfahrensstufe diejenigen Interessentinnen und Interessenten, deren Projektskizzen die erforderlich hohe Priorität erhielten, zur Einreichung eines förmlichen Förderantrags aufgefordert. Bei Verbundprojekten sind die Förderanträge in Abstimmung mit der Verbundkoordinatorin bzw. dem -koordinator vorzulegen. Anträge für Forschungsvorhaben, die an Hochschulen oder Forschungseinrichtungen stattfinden sollen, werden direkt von der aufnehmenden Einrichtung gestellt. Den förmlichen Förderanträgen sind zudem folgende die Projektskizze ergänzende Informationen beizufügen. Hierbei sind gegebenenfalls Anmerkungen der Gutachten zu berücksichtigen:

  • detaillierter Arbeits- und Ressourcenplan (inklusive einer genauen Beschreibung der geplanten Arbeitspakete und der damit verknüpften Personal- und Sachressourcen),
  • Meilensteinplanung (Liste der angestrebten [Zwischen-] Ergebnisse und gegebenenfalls Angabe von Abbruchkriterien),
  • detaillierter Finanzplan des Verbund- oder Einzelvorhabens,
  • Verwertungsplan (Bewertung der wissenschaftlichen Relevanz und Anschlussfähigkeit sowie des praktischen Nutzens).

Die förmlichen Förderanträge sind mit Hilfe des elektronischen Antragssystems “easy-Online” (https://foerderportal.bund.de/easyonline/) zu erstellen. Dort sind Vordrucke für Förderanträge, Richtlinien, Merkblätter, Hinweise und Nebenbestimmungen im Formularschrank unter https://foerderportal.bund.de/easy/easy_index.php?auswahl=easy_formulare&formularschrank=bmbf verfügbar.

Für die Bewilligung, Auszahlung und Abrechnung der Zuwendung sowie für den Nachweis und die Prüfung der Verwendung und die gegebenenfalls erforderliche Aufhebung des Zuwendungsbescheids und die Rückforderung der gewährten Zuwendung gelten die Verwaltungsvorschriften zu § 44 BHO sowie §§ 48 bis 49a des Verwaltungsverfahrensgesetzes, soweit nicht in dieser Förderrichtlinie Abweichungen zugelassen wurden.

8 Inkrafttreten

Diese Richtlinie tritt am Tag nach der Veröffentlichung im Bundesanzeiger in Kraft.

Berlin, den 14. September 2015

Bundesministerium für Bildung und Forschung

Im Auftrag
A. Noske

Source

BMBF, Bekanntmachung, 2015-09-24.

Supplier

BIOPRO Baden-Württemberg GmbH
Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF)
Deutsche Bundesregierung
European Union
Forschungszentrum Jülich

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