Staatssekretär Dr. Alexander Schink: Förderprogramme zur energetischen Nutzung von Biomasse sind von der Haushaltsperre nicht betroffen

Von der Haushaltssperre in Nordrhein-Westfalen sind die Förderprogramme zur energetischen Nutzung von Biomasse – die Holzabsatzförderrichtlinie und das Agrarinvestitionsprogramm – nicht betroffen. Darauf weist Staatssekretär Dr. Alexander Schink hin: “Diese Programme werden von der EU oder dem Bund mitfinanziert. Das Geld würde dem Land verloren gehen und könnte nicht für Investitionen in NRW eingesetzt werden. Deshalb sind die Mittel von der Haushaltssperre nicht betroffen und stehen weiterhin zur Verfügung.”

Nach Mitteilungen der zuständigen Förderstellen ist die Nachfrage nach Fördermitteln aus der Holzabsatzförderrichtlinie und dem Agrarinvestitionsprogramm sehr groß. Viele Landwirte wollen noch dieses Jahr in eine Biogasanlage investieren. Ohne die entsprechende staatliche Förderung würden diese Investitionen nicht getätigt werden. Der Bau und Betrieb von Biogasanlagen schafft nicht nur mehr Unabhängigkeit von Erdöl und Erdgas, sondern stärkt auch die ländlichen Strukturen in NRW und steigert die heimische Wertschöpfung in der Landwirtschaft und im Anlagenbau.

Ein ähnliches Bild ergibt sich auch für die Nutzung von Holz. Die anhaltend hohe Nachfrage nach neuen und innovativen Heizsystemen zeigt, dass sehr viele Bürgerinnen und Bürger in NRW auf diesen modernen und heimischen Brennstoff setzen. Die Produktion von Holzpellets und der Einbau von Pellet-Heizungen in Ein- und Mehrfamilienhäusern sowie die Nutzung von Holzhackschnitzeln für größere Gebäude stellen einen dynamischen Wachstumsmarkt dar, der sich zunehmend für kleine und mittlere Unternehmen als wirtschaftliches Betätigungsfeld erweist.

(Vgl. Meldung vom 2005-07-13.)

Source

MUNLV vom 2005-08-03.

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