Schwerkranke klagen für das Recht auf medizinisches Marihuana

Mit Verfassungsbeschwerden wollen sechs schwerkranke Bundesbürger erreichen, dass sie Marihuana legal als Medizin einnehmen dürfen. Der Bremer Rechtsprofessor Lorenz Böllinger und sein Assistent Robert Wenzel schickten am 10.12.99 die Beschwerden an das Bundesverfassungsgericht nach Karlsruhe.
Die sechs Kläger leiden nach Angaben von Prof. Böllinger unter Krankheiten wie HIV, Multipler Sklerose oder Epilepsie. Es liegen ärztliche Bescheinigungen vor, dass Cannabis ihr Leiden mindern könne. Anders als Methadon, Morphium oder Codein darf Hanf jedoch nicht vom Hausarzt verordnet werden. Dies Praxis hält Böllinger für “inhuman und verfassungswidrig”.

Das Bundesgesundheitsministerium bestätigte auf Nachfrage die positiven medizinischen Wirkungen von Cannabis: Es entkrampfe Muskeln, lindere Schmerzen, bekämpfe den Brechreiz, der als Nebenwirkung bei Chemotherapien auftritt, erhöhe den Appetit abgemagerter Aids-Kranker und senke den Augeninnendruck.

Professor Böllinger sieht im bisherigen Verbot einen Verstoß gegen die Therapiefreiheit des Arztes und die körperliche Unversehrtheit des Patienten.

Weitere Informationen siehe unter ACM.

Autor: Klaus-Martin Meyer (nova)
Endredaktion: Michael Karus (nova)
Quelle: Frankfurter Rundschau, taz vom 15.12.1999.

Source

Frankfurter Rundschau, taz vom 15.12.1999.

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