Praktiker muss auf “Allwetterholz” verzichten

Das Praktiker Baumarktunternehmen darf für seinen Holz-Kunststoff-Verbundwerkstoff den Begriff “Allwetterholz” nicht mehr verwenden. Das ist das Ergebnis einer vom Gesamtverband Deutscher Holzhandel (GD Holz) initierten Abmahnung.

Durch den Wortbestandteil “Holz” würde bei Kunden der Eindruck erweckt, es handele sich um eine witterungsfeste Holzart – also Massivholz – für den Außenbereich. Dies sei aber nicht als Diskriminierung aller unter dem Sammelbegriff WPC, Wood-Plastic/Polymer-Composites, Produkte zu verstehen, heißt es dazu weiter aus Berlin, es gehe vielmehr um “Begriffshygiene”. Damit soll vor allem eine Irreführung des Kunden vermieden werden.

(Vgl. Meldungen vom 2006-08-08, 2007-01-23 und 2007-01-23.)

Source

Holz-Zentralblatt, Newsletter, 2007-03-23.

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