Praktiker-Baumärkte abgemahnt: Korrekte Kennzeichnung von WPC (Wood-Plastic-Composite) verlangt

Die Praktiker-Baumärkte müssen künftig bei “Allwetterholz” den Kunststoffanteil in diesen Produkten deutlich nennen. Wie der Gesamtverband Deutscher Holzhandel mitteilt, sei Praktiker durch den GD Holz abgemahnt worden.

Bei diesem “Allwetterholz” handelt es sich um ein Wood-Plastic-Composite-Produkt. Der Gesamtverband Deutscher Holzhandel (GD Holz) hatte die Baumarktgruppe diesbezüglich erfolgreich abgemahnt.

Damit setze der Verband seine Strategie fort, irreführenden, unlauteren Wettbewerb durch die Baumarktkonkurrenten besonders im lukrativen Gartenholzsegment zu bekämpfen.

(Anm. der Redaktion: Nach Rücksprache mit der Firma Kosche Profilummantelung GmbH, dem Hersteller des Produktes “Allwetterholz”, ist die Bezeichnung “wetterfeste Bodendiele” ein weiterer Streitpunkt. Nach Ansicht des GD Holz sind “Dielen” stets zumindest einseitig gehobelte Massivholz-Produkte.

nova-Recherchen ergaben jedoch, dass dieser Begriff im Bauwesen insgesamt keineswegs nur auf gehobelte Holzprodukte angewendet wird.

Die DIN 1045 und DIN 4028 kennen beispielsweise auch Stahlbetondielen: “Stahlbetondielen sind werkmäßig hergestellte bewehrte Betonbauteile als Dach- oder Deckenplatten oder ausfachende Wandtafeln. Sie werden als Volldielen (VD) oder als Hohldielen (HD) mit in Tragrichtung verlaufenden durchgehenden Hohlräumen ausgebildet.” (DIN 4028, Stand 01/1982))

Source

Holz-Zentralblatt und DIY online vom 2006-08-04.

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