Künast: Reformen der Marktordnungen vervollständigen EU-Agrarreform<br />

Bundesverbraucherministerin Renate Künast zog nach dem Ende des EU-Agrarrates in Luxemburg eine positive Bilanz: “Die von Deutschland maßgeblich angestoßene Neuorientierung in der Agrarpolitik kommt weiter zum Tragen. Nachdem wir im vergangenen Jahr Teil I der Reform beschlossen haben, ist es uns heute gelungen, auch Teil II auf den Weg zu bringen.” Der Agrarrat hat sich nach mehreren, z.T. schwierigen Verhandlungsrunden auf Beschlüsse zu den Reformen bei Olivenöl, Tabak, Baumwolle und Hopfen geeinigt.

Künast erklärte: “Das heutige Beschlusspaket ist ein weiterer wichtiger Schritt, um die Glaubwürdigkeit der EU gegenüber der WTO und den Entwicklungsländern zu sichern. Dies gilt insbesondere für die Reform bei Baumwolle, die für westafrikanische Länder eine besondere Rolle spielt. Durch die Reform bei Tabak lösen wir den europäischen Widerspruch zu dem gesundheitspolitischen Ziel auf, den Nikotin-Missbrauch zu bekämpfen.”

Zu den einzelnen Produktbereichen wurde Folgendes beschlossen:

1. Tabak
In schwierigen Verhandlungen ist es gelungen, eine vollständige Entkopplung der Direktzahlungen bei Tabak durchzusetzen. Sie wird ab 2010 wirksam. Dann werden den Erzeugern 50% des bisherigen Prämienvolumens entkoppelt gewährt, während die restlichen 50% in einen Umstrukturierungsfonds fließen. Durch die Schaffung des Umstrukturierungsfonds erhalten die Mitgliedstaaten die Möglichkeit, alternative Erwerbsmöglichkeiten in den betroffenen Regionen zu fördern und so den Anpassungsprozess von Tabakerzeugern zu erleichtern.

2. Baumwolle
Hier hat der Rat – auch auf deutsches Drängen hin- nach ebenfalls sehr schwierigen Verhandlungen einen höheren Entkopplungssatz beschlossen, als von der EU-Kommission ursprünglich vorgeschlagen (65% anstelle von 60%). Ein höherer Entkopplungssatz war wegen der Spanien und Griechenland in deren Beitrittsverträgen garantierten Förderung des Baumwollanbaus nicht möglich – wie die EU-Kommission in dem beschlossenen Kompromiss ausdrücklich bestätigt hat. Die verbleibenden 35% der bisherigen Direktzahlungen werden den Erzeugern als Flächenprämie gewährt. Gleichzeitig wird eine maximale Anbaufläche festgelegt, die unter der tatsächlichen Anbaufläche der letzten Jahre liegt. Diese Neuregelung ist durch die hohe Teilentkopplung insgesamt weniger handelsverzerrend. Durch die Einbeziehung in die Cross Compliance-Regelung wird sichergestellt, dass die Umweltrisiken des Baumwollanbaus weiter vermindert werden.

3. Hopfen
Entscheidend für die Durchsetzung der deutschen Interessen war die Forderung, 25% des Mittelvolumens für die Finanzierung der Erzeugergemeinschaften nutzen zu können. Diese Regelung ist notwendig, damit die Erzeugergemeinschaften auch in Zukunft ihre wichtigen Aufgaben im Bereich der Qualitätssicherung, Forschung und Marktstabilisierung wahrnehmen können. Zusätzlich ist es gelungen, die gerodeten Flächen in die Berechnung der Referenzbeträge und des nationalen Plafonds einzubeziehen.

4. Olivenöl
Den Mitgliedstaaten wird eröffnet, den Entkopplungssatz bei Olivenöl über die von der Kommission vorgeschlagenen 60% hinaus zu erhöhen. Sind die Olivenhaine eines Erzeugers kleiner als 0,3 ha, werden die Direktzahlungen zu 100% entkoppelt.
40% bzw. ein entsprechend geringerer Prozentsatz der bisherigen Direktzahlungen werden den Mitgliedstaaten als “nationaler Ergänzungsbetrag” zugewiesen. Diese Mittel sollen für zusätzliche Zahlungen je Hektar verwendet werden. Die Mitgliedstaaten können diese Zahlungen nach ökologischen und sozialen Kriterien differenzieren. Damit soll der traditionelle Olivenanbau in bestimmten benachteiligten Regionen erhalten bleiben. Die Exporterstattungen für Olivenöl sowie die Erstattungen für Öl, das in Konserven verwendet wird, entfallen künftig.

Source

BMVEL-Pressemitteilung Nr. 84 vom 2004-04-22.

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