Einstweilige Verfügung gegen Lichtblick: Kein Biogas trotz Angebot?

MITGAS zweifelt Aussagen zu Bioerdgasprodukt des Ökostrom-Anbieters an

Der Gasversorger MITGAS hat vor dem Landgericht Leipzig eine einstweilige Verfügung gegen die LichtBlick GmbH & Co. KG erwirkt. Lichtblick vermittelt aus Sicht von MITGAS mit irreführenden Aussagen den Eindruck, dass das Unternehmen ein Bioerdgasprodukt aus der Region anbietet, bei dem mindestens fünf Prozent Bioerdgas dem herkömmlichen Erdgas beigemischt wird. Nach Recherchen von MITGAS und Kundenfragen sei es nicht ermittelbar, ob und wo das Bioerdgas produziert und ins Erdgasnetz eingespeist wird.

“Unsere Botschaft ist eindeutig: Wir fordern den Wettbewerb bei gleichberechtigten Partnern”, so Dr. Jens Horn, MITGAS-Geschäftsführer. “Die Produktion von Bioerdgas ist teurer als der Import von herkömmlichem fossilem Erdgas. Als einer der ersten Gasanbieter Ostdeutschlands können sich unsere Kunden mit MITBIOGAS für ein Produkt entscheiden, bei dem fünf Prozent Bioerdgas dem herkömmlichen Erdgas beigemischt werden. Sollte Lichtblick ein Produkt als Bioprodukt verkaufen, welches keinen Bioanteil hat, werden die Kunden unrechtmäßig benachteiligt”, so Horn weiter.

MITGAS liefert Bioerdgas aus der Region
Seit Ende des vergangenen Jahres ist die erste Bioerdgasanlage Ostdeutschlands in Könnern (Sachsen-Anhalt) in Betrieb. Mit dieser hat MITGAS eine jährliche Abnahmemenge von 42 Millionen Kilowattstunden vereinbart. “Dieses Bioerdgas wird bereits ins Erdgasnetz eingespeist und kommt aus der heimischen Region”, erklärt Horn. Der Kunde hat damit die Möglichkeit, seinen Beitrag zur umweltschonenden Energieversorgung zu leisten. Bei einem jährlichen Verbrauch von 20.000 Kilowattstunden muss der Kunde etwa mit drei bis vier Euro Mehrkosten im Monat rechnen.

(Vgl. Meldungsn vom 2008-02-18, 2008-04-21 und 2007-09-17.)

Source

Internationales Wirtschaftsforum Regenerative Energien (IWR), 2008-05-08.

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