Dämmen mit Strohballen wird jetzt noch einfacher

Direktes Verputzen und die Dämmung von Außenwänden sind ab sofort Bestandteil der Allgemeinen Bauaufsichtlichen Zulassung

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Abb.: Stroh in Form von Kleinballen ist ein hervorragender Dämmstoff.
Foto: NZNB

Strohballen aus der Landwirtschaft dämmen nicht nur gut, sie sind auch ein nachhaltiger, regional verfügbarer und preisgünstiger Dämmstoff. Nun wurden die Anwendungsbereiche in der Allgemeinen Bauaufsichtlichen Zulassung erweitert: Ab sofort ist das direkte Verputzen der Ballen ohne zusätzlichen Putzträger auf der Innen- und Außenseite der Gebäude möglich, ebenso wie die Außendämmung von Mauerwerk. Bislang musste man für diese Bauformen eine Genehmigung im Einzelfall einholen.

Im Ergebnis wird das Dämmen mit Stroh künftig noch einfacher und wirtschaftlicher und damit potenziell für neue Anwendergruppen interessant.

Die bautechnischen Nachweise für die erweiterte Zulassung erbrachte der Fachverband Strohballenbau e.V. (FASBA) im Rahmen des Projektes „Strohbau 2012/2013“. Die Fachagentur Nachwachsende Rohstoffe e.V. (FNR) fördert das Vorhaben noch bis Ende August dieses Jahres im Auftrag des Bundesministeriums für Ernährung und Landwirtschaft. Bis zum Projektende soll außerdem eine Strohbaurichtlinie erarbeitet werden, die als Leitfaden für die fachgerechte Umsetzung in der Praxis und die Ausbildung von Fachkräften dienen kann.

Das Deutsche Institut für Bautechnik, die Zulassungsstelle für Bauprodukte und Bauarten, hatte schon vor Jahren eine „Allgemeine bauaufsichtliche Zulassung“ für den Wärmedämmstoff Baustroh erteilt. In der jetzt veröffentlichten Neufassung sind die Anwendungsbereiche aber deutlich erweitert worden und entsprechen den Anforderungen der Praxis nun noch besser. So kann man den abschließenden Lehm- oder Kalkputz künftig direkt auf die Ballen aufbringen, das macht den ohnehin schon preisgünstigen Dämmstoff noch wirtschaftlicher, spart man doch den Putzträger, in der Regel eine Holzbeplankung, ein. Schon jetzt haben viele Bauherren ihre Strohballenhäuser direkt verputzt, sie mussten dafür jedoch aufwändige Einzelfallgenehmigungen einholen.

Vorgefertigte Wandelemente aus Holzrahmen mit einer direktverputzten Strohausfachung sind auch eine interessante Option für größere, gewerbliche Bauvorhaben. Durch die Vorfertigung lässt sich auf der Baustelle viel Geld und Zeit sparen. Das Norddeutsche Zentrum für Nachhaltiges Bauen (NZNB) in Verden an der Aller demonstrierte diese Bauweise anhand eines fünfstöckigen Ausstellungs- und Bürogebäudes, das mittlerweile kurz vor der Fertigstellung steht (nznb.de). Christian Silberhorn, Geschäftsführer des NZNB, erhofft sich von der neuen Zulassung positive Impulse für den „dezentralen Baustoff“: „Baustroh kann landauf, landab in der Landwirtschaft gewonnen werden und – wenn die Qualität stimmt – regional als zugelassenes Bauprodukt durch die Baustroh GmbH ausgewiesen werden. Die erweiterte Zulassung wird seinen Einsatz künftig noch einfacher machen – ein großer Fortschritt für das nachhaltige Bauen“.

Auch der FASBA, der die Grundlage für die Erweiterung der Zulassung legte und die bautechnischen Nachweise erbrachte, freut sich: „Zehn Jahre Forschung und Erfahrungen sammeln machen sich jetzt bezahlt“, so Sissy Hein vom FASBA.

Bislang kommen Strohballen vor allem im Neubau zum Einsatz. Mit der neuen Bauaufsichtlichen Zulassung ist ihr Einsatz nun auch in der Sanierung deutlich einfacher geworden. Wie man Mauerwerksbauten mit Strohballen effizient und kostengünstig von außen dämmen kann, zeigt ein aktuelles Projekt in Schwerin: altebrauerei-schwerin.de.

Der Dämmstoff: Nachhaltiger und günstiger als mit Strohballen aus der Landwirtschaft geht es kaum beim Dämmen mit nachwachsenden Rohstoffen. Stroh ist regional verfügbar, es braucht keine chemische Ausrüstung gegen Schädlinge oder für den Brandschutz und keine zusätzliche Herstellungsenergie, denn die Ballen können so, wie sie vom Acker kommen, direkt verbaut werden. Voraussetzung ist, dass sie die in der Allgemeinen Bauaufsichtlichen Zulassung festgelegten Eigenschaften aufweisen, u.a. bezüglich Pressdruck und Restfeuchte. Dies gewährleistet als Baustoffhersteller die Baustroh GmbH. Nach wie vor dürfen die Ballen nur in nicht-lasttragender Bauweise verbaut werden, d.h. sie können zur Ausfachung in Holzständerkonstruktionen oder – seit der neuen Zulassung – an der Außenseite von Mauerwerk zum Einsatz kommen.

Die Allgemeine Bauaufsichtliche Zulassung ist auf den Internetseiten von FASBA und BauStroh GmbH einsehbar oder kann beim Deutschen Institut für Bautechnik bezogen werden.

Informationen zur Strohbauweise finden Interessierte in der kostenlos bei der FNR erhältlichen Broschüre „Strohgedämmte Gebäude“. Sie ist auf mediathek.fnr.de bestell- oder downloadbar.

Source

Fachagentur Nachwachsende Rohstoffe e.V., Pressemitteilung, 2014-07-10.

Supplier

Baustroh GmbH
Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL)
Deutsches Institut für Bautechnik (DIBt)
Fachagentur Nachwachsende Rohstoffe e.V. (FNR)
Fachverband Strohballenbau e.V. (FASBA)
Norddeutsches Zentrum für Nachhaltiges Bauen (NZNB)

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