Bundesregierung: Steuerförderung für Biosprit bis 2012

Bundestag verabschiedet Energiesteuergesetz - Bundesrat tagt am 7.7.

Die steuerliche Begünstigung von Biodiesel und Pflanzenöl wird ab dem 1. August 2006 bis 2012 in Stufen verringert. Der Deutsche Bundestag hat ein entsprechendes Energiesteuergesetz verabschiedet.

Auf diese Regelung hatten sich die Koalitionsfraktionen am 28. Juni geeinigt.

Bei Pflanzenöl setzt die Besteuerung erst 2008 ein. Die in der Land- und Forstwirtschaft verwendeten Biokraftstoffe bleiben weiterhin von der Mineralölsteuer befreit.

Bundeslandwirtschaftsminister Horst Seehofer begrüßte die Einigung. Sie schaffe Planungssicherheit für den Zukunftsmarkt Biokraftstoffe.

Steuersätze bleiben gleich

Die Neuregelung löst das bisherige Mineralölsteuergesetz ab. Die Steuertarife ändern sich nicht. Neu ist, dass Steinkohle, Braunkohle und Koks künftig besteuert werden. Allerdings sind alle Energieerzeugnisse, die zur Stromerzeugung dienen, grundsätzlich von der Steuer befreit.

Autogas, also Erdgas und Flüssiggas in Motoren, wird noch bis 2018 begünstigt.

Beimischung künftig verpflichtend

Die in der Koalitionsvereinbarung vorgesehene Beimischungsquote von Biokraftstoffen zu fossilen Kraftstoffen (Beimischungszwang) wird später gesondert geregelt. Damit soll die Mineralölwirtschaft verpflichtet werden, fossilen Kraftstoffen bestimmte Anteile Biokraftstoff beizumischen. Diese Beimischungsquote wird die bisherigen Steuerverluste mindern.

Steuern für Öl, Kohle und Gas werden harmonisiert

Biodiesel in Reinform und als Beimischung zu fossilem Kraftstoff wird mit der bisherigen Steuerfreiheit deutlich “überfördert”.

Zudem müssen alle Energieerzeugnisse in Europa möglichst gleichmäßig besteuert werden. Das baut Wettbewerbsverzerrungen ab und schafft größere Anreize für einen effizienten Energieverbrauch.

Das neue Energiesteuergesetz gilt also künftig für fast alle Energieerzeugnisse: für Benzin, Diesel und Heizöle, für Erdgas, Flüssiggase und Biokraftstoffe. Ausgenommen sind Holz und Torf.

Die Bundesregierung kommt damit ihrer Verpflichtung nach, die Europäische Energiesteuerrichtlinie vom 27. Oktober 2003 in deutsches Recht umzusetzen.

Der Bundesrat wird sich am 07.07.2006 abschließend mit dem Gesetz befassen. Es bedarf seiner Zustimmung.

Steuersätze Biodiesel
01.08.2006 bis 2007: 9 Cent / Liter
2008: 15 Cent / Liter
2009: 21 Cent / Liter
2010: 27 Cent / Liter
2011: 33 Cent / Liter
2012: 45 Cent / Liter

Steuersätze Pflanzenöl
2006-2007: 0 Cent / Liter
2008: 10 Cent / Liter
2009: 18 Cent / Liter
2010: 26 Cent / Liter
2011: 33 Cent / Liter
2012: 45 Cent / Liter

(Vgl. Meldungen vom 2006-06-29 und 2006-06-28.)

Source

REGIERUNGonline vom 2006-06-29.

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