Die Gasnetzzugangsverordnung (GasNZV) soll überarbeitet werden (Novelle). Allerdings will der Gesetzgeber nur wenige Punkte verändern. So sieht der Entwurf für eine Novelle der Gasnetzzugangsverordnung vor, den Passus zu streichen, dass Biogas verstärkt in der Kraft-Wärme-Kopplung und als Kraftstoff eingesetzt werden muss. Dies kann als Signal gewertet werden, dass künftig Biomethan verstärkt auch zum Heizen von Häusern in herkömmlichen Gasthermen zum Zuge kommen soll.
Der Biogasrat, der sich dafür einsetzt, Biogas auch in Gasheizungen zu verfeuern, unterstützt diesen Ansatz des Bundeswirtschaftsministeriums, den Zweck der Einspeisung nicht einzuschränken. Dies sei Voraussetzung für die Öffnung des Wärmemarktes, betont der Rat in seiner Stellungnahme zum Entwurf der Novelle.
Enttäuscht zeigte sich der Verband hingegen darüber, dass der übrige Text der GasNZV unverändert bleibe, trotz der vielfach zu Recht kritisierten Verzögerungen und Diskriminierungen in der Umsetzungspraxis von Anschlussbegehren. Dies sei unbefriedigend.
Wenn die Weiterentwicklung der GasNZV nicht spürbar zur Beschleunigung von Anschlüssen von Biogasanlagen führe, würde der Ruf nach einem Biogaseinspeisegesetz lauter werden, warnte der Biogasrat, der solch ein Einspeisegesetz, anders als der Fachverband Biogas (FvB), nicht will.
Source
top agrar, 2010-03-29.
Supplier
Biogasrat e.V.
Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWI)
Fachverband Biogas e.V.
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