Die Union zur Förderung von Oel- und Proteinpflanzen e.V. (UFOP) weist darauf hin, dass mit der Änderung der Kleinfeuerungsanlagen-Verordnung (1. BImSchV) nicht nur Rapsöl, sondern auch Pflanzenölmethylester, Methanol und Ethanol als Brennstoff zugelassen sind. Diese nunmehr rechtskräftige Ergänzung sei im Rahmen des Artikel 3 des Gesetzes zur Umsetzung der UVP-Änderungsrichtlinie vorgenommen worden. Damit bestehe jetzt Rechtssicherheit zur Verwendung von Rapsöl und Pflanzenmethylester in Heizungsanlagen, stellt die UFOP fest.
Das grundsätzlich gestiegene Interesse hinsichtlich des vorrangigen Einsatzes von Rapsöl in Hausheizungen gehe zurück auf die Ende 2000 gegenläufige Preisentwicklung bei Rapsöl und Heizöl. Die UFOP begrüßt die jetzt gesetzlich verankerte Erweiterung der 1. BImSchV um die genannten Biobrennstoffe. Hierdurch eröffneten sich in Abhängigkeit von der zukünftigen Preisentwicklung bei fossilen Energieträgern neue Absatzmöglichkeiten.s
Quelle: Hausmitteilung der UFOP vom 2002-01-24.
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Hausmitteilung der UFOP vom 2002-01-24.
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