Was bedeuten die Grundsätze Bündnisgrüner Waldpolitik für die Waldbesitzer?

Seitdem die Regierungsparteien in ihrem Koalitionsvertrag die Absicht festgehalten haben, das Bundeswaldgesetz zu novellieren, sind die Wälder wesentlich stärker in den Blickpunkt der politisch Verantwortlichen gerückt, als dies in den letzten Jahren, wenn nicht gar Jahrzehnten der Fall war. Es ist daher nur folgerichtig, dass die Bundestagsfraktion Bündnis90/Die Grünen Ende Juni 2004 ein Grundsatzpapier zum Thema Forstwirtschaft verabschiedet hat, in dem die Ziele “Bündnisgrüner Waldpolitik” verankert sind. Unter dem Titel Wälder naturnäher bewirtschaften – forstliche Wertschöpfung im ländlichen Raum ausbauen ist dieses Grundsatzpapier, das rechtzeitig zum Beginn der Novellierung des Bundeswaldgesetzes beschlossen wurde, jetzt im Internet verfügbar.

Insgesamt geht daraus klar hervor, dass seitens der bündnisgrünen Bundestagsfraktion eine deutlich stärkere Regulierung im ökologischen Bereich und damit auch im Bereich der Wälder angestrebt wird. Dies zeigt sich vor allem in der als Ziel formulierten Absichtserklärung: “Wir wollen die ökologischen und sozialen Mindeststandards an die ordnungsgemäße und nachhaltige Waldwirtschaft im Bundeswaldgesetz weiter konkretisieren und maßvoll erhöhen, um eine Übernutzung unserer Wälder für den Fall einer massiv steigenden Nachfrage nach dem nachwachsenden Rohstoff zu verhindern.” Es geht also nicht mehr um eine reine Definition der ordnungsgemäßen Forstwirtschaft, sondern darum, neue und höhere naturschutzfachliche Standards für die Forstwirtschaft einzuführen.

Diese Forderung geht jedoch an der Realität vorbei: mehr als ein Viertel der Wälder unterliegen schon heute einem Schutzstatus, und wenn die deutschen Forstbetriebe im europäischen und internationalen Wettbewerb Bestand haben sollen, ist eine weitere Verschärfung nicht hinnehmbar. Gleichzeitig wird von den Bündnisgrünen angestrebt, die Förderung für die Forstwirtschaft umzustellen und nicht mehr wie bisher die
Forstwirtschaft wegen ihrer “Nutz-, Schutz- und Erholungsfunktion” zu fördern, sondern ausschließlich aufgrund der Sozialfunktionen. Dies würde im Grundsatz bedeuten, dass Investitionen z.B. in Forsttechnik, in Waldwege, in Verbissschutz und auch in Wertästung zukünftig nicht mehr bezuschusst werden könnten. Bei dieser Forderung wird völlig verkannt, dass

a) die Förderung der Forstwirtschaft ein in Art. 74 abs. 1 Nr. 17 des Grundgesetzes verankerter Auftrag an die Bundesregierung ist, und daher 1975 bei der Verabschiedung des jetzt geltenden Bundeswaldgesetzes zentraler Bestandteil war,

b) und dass zur Erlangung des freien Betretungsrechtes für alle Bürger im Gegenzug den Waldbesitzern eine Vielzahl von politischen Instrumenten zur Förderung angeboten wurde.

Doch damit nicht genug, die Bündnisgrünen fordern weiter, dass auch die verdeckte Förderung des privaten Waldbesitzes eingestellt wird und zukünftig in allen Ländern “kostendeckende Gebühren für die Beratung privater Waldbesitzer” erhoben werden. Diese Forderungen, die ausnahmslos zu einer stärkeren ökonomischen Belastung der privaten und kommunalen Waldbesitzer führen, werden damit begründet, dass schließlich gleichzeitig versucht werde, die Holzverwendung zu erweitern. Und eine Erhöhung des Holzeinschlages mache gleichzeitig einen Schutz des Waldes gegen Übernutzungen erforderlich. Dabei wird verkannt, dass die deutschen Wälder seit Jahren immer vorratsreicher werden. Von den jährlichen Zuwächsen in Höhe von 60 Mio. Efm werden jeweils nur 40 Mio. Efm genutzt! Von einer Gefährdung der Übernutzung kann also nicht die Rede sein!

In diesem Zusammenhang erscheint der Hinweis der Bündnisgrünen verfehlt, dass die Betriebe der Forst- und Holzwirtschaft selbst mit gutem Beispiel vorangehen und den Holzabsatz z.B. durch “Bau von Zäunen in Wäldern” steigern sollten. Erst dann könnten sie “in der Öffentlichkeit glaubwürdig vertreten, dass der Einsatz von Holz sinnvoll und wirtschaftlich ist. Sonst vermittelten sie den Eindruck, sie glaubten selbst nicht an den von ihnen produzierten und vertriebenen Rohstoff. Statt Zäunen braucht der Wald aktive Maßnahmen zur Erhaltung und Pflege, die nur von wirtschaftlich gesunden und leistungsfähigen Forstbetrieben erbracht werden können!

Zudem wird scheinbar völlig übersehen, dass bei der Novellierung des Bundeswaldgesetzes kurzfristige Belastungen vorgesehen sind, während die von den Regierungsparteien ergriffenen Maßnahmen zur Steigerung der Holzverwendung – wie z.B. die Holz-Charta oder die Novellierung des EEG – bestenfalls mittel- oder langfristig zum Tragen kämen.

So entsteht durch das Grundsatzpapier der bündnisgrünen Bundestagsfraktion insgesamt der Eindruck, dass die Probleme und Nöte der Forstbetriebe entweder immer noch nicht verstanden oder aber -schlimmer noch- nicht ernst genommen werden.

Source

Pressemitteilung der AGDW vom 2004-08-27.

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