Verkehrsministerkonferenz fordert flexible Besteuerung von Biokraftstoffen

Wie Peter Schrum vom Bundesverband Biogene und Regenerative Kraft- und Treibstoffe (BBK) berichtet, hat sich die Verkehrsministerkonferenz am 18./ 19. April 2007 in Wernigerode auf Initiative von Dietrich Austermann Minister für Wissenschaft, Wirtschaft und Verkehr des Landes Schleswig-Holstein (MWV) eindeutig für eine flexible Besteuerung von Biodiesel und Pflanzenöl ausgesprochen.

Der Beschluss der Konferenz im Wortlaut:

Auswirkungen des Energiesteuer- und Biokraftstoffquotengesetzes auf die Produktion von Biokraftstoffen in Deutschland
1. Die Verkehrsministerkonferenz stimmt darin überein, dass die derzeitige Marktentwicklung bei reinem Biodiesel und Pflanzenölkraftstoffen aufgrund der Regelungen des derzeitigen Energiesteuergesetzes in Verbindung mit der Entwicklung der Preise für fossilen Diesel in den letzten Monaten zu einer unbefriedigenden Situation im Biokraftstoffsektor geführt hat.

2. Die Verkehrsministerkonferenz stellt fest, dass durch die bestehenden Regelungen des Energiesteuergesetzes und des Biokraftstoffquotengesetzes die Wettbewerbsfähigkeit reiner Biokraftstoffe (Biodiesel, Pflanzenöle) nicht nachhaltig gewährleistet werden kann. Sie sieht grundsätzlichen Handlungsbedarf zur Änderung des Energiesteuergesetzes hinsichtlich der notwendigen flexiblen Anpassung der Steuerbelastung bei reinen Biokraftstoffen im Falle einer Über- und Unterkompensation. Solche Anpassungen sollten künftig auch kurzfristig möglich sein.

3. Die Verkehrsministerkonferenz bittet das BMELV, beim Bundesministerium für Finanzen darauf hinzuwirken, dass der jährliche Bericht über die Markteinführung der Biokraftstoffe und die Entwicklung der Preise für Biomasse so schnell wie möglich erstellt wird. Dieser sollte im Falle einer Unterkompensation Vorschläge zur Anpassung der Steuerbegünstigung für Biokraftstoffe entsprechend der Entwicklung der Rohstoffpreise an die Marktlage enthalten. Daraus sind umgehend die notwendigen Konsequenzen zur Stabilisierung des Biokraftstoffmarktes zu ziehen. Diese können auch eine Senkung der Biokraftsteuer beinhalten.

Begründung
Grundsätzlich wird die Einführung einer Beimischungspflicht von Biokraftstoffen sowie die Förderung reiner Biokraftstoffe begrüßt. Angesichts der Entwicklungen auf dem Markt für fossile Dieselkraftstoffe und der Regelungen des Energiesteuergesetzes ist keine Überkompensation bei reinen Biokraftstoffen durch die aktuelle Steuerregelung, sondern eine Unterkompensation festzustellen. Dies führt dazu, dass erhebliche Produktionskapazitäten der Biodieselindustrie teilweise stillgelegt werden müssen, da angesichts der verkleinerten Preisdifferenz zwischen fossilem und biogenem Diesel und der verringerten Steuerbegünstigung Biodiesel einen Wettbewerbsnachteil erlitten hat. Die Nachfrage nach reinem Biodiesel ist aufgrund dieser Entwicklung deutlich rückläufig. Die Gefahr von “stranded investments” in diesem Sektor ist derzeit sehr groß.

Für den Spätsommer 2007 ist ein Bericht der Bundesregierung über die Auswirkungen der Besteuerung und der Biokraftstoffquote vorgesehen. Die gegenwärtige Lage macht es notwendig, dass unabhängig vom gesetzlich verankerten Bericht, auf eine Stellungnahme der Bundesregierung zu den Auswirkungen der Biokraftstoffbesteuerung und -quote gedrängt werden muss. Der Bericht sollte vor dem Hintergrund der aktuellen Preisentwicklung den Handlungsbedarf aufzeigen. Dies kann auch eine Steuersenkung beinhalten. Weiterhin muss der Bericht Empfehlungen aufzeigen, wie der Absatz von reinem Biodiesel aufrecht erhalten werden kann, neben dem Absatz innerhalb der Biokraftstoffquote (“Zwei-Wege-Strategie”).

Die Beschluss-Sammlung der Verkehrsministerkonferenz kann hier heruntergeladen werden. Der zitierte Beschluss ist unter Punkt 3.7 der Tagesordnung veröffentlicht.

(Vgl. Nachrichten vom 2007-01-17, 2007-01-09 und 2007-01-09.)

Source

Bundesverband Biogene und Regenerative Kraft- und Treibstoffe e.V. (BBK), 2007-05-24.

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