Verkauf von Hanfsamen als Vogelfutter als Straftat geahndet

Der Geschäftsführer der Berliner Firma HanfHaus GmbH Mathias Bröckers ist am 2. April 2001 wegen des Verkaufs von Hanfsamen als Vogelfutter zu 17 Monaten Haft mit Bewährung verurteilt worden. Ein Berliner Amtsrichter sprach den 46-Jährigen wegen illegalen Handels mit Betäubungsmitteln schuldig. Der Angeklagte wollte nach Ansicht des Richters eine 1998 eingeführte Rechtsnorm unterwandern, die den Verkauf von Cannabissamen zum Anbau unter Strafe stellt.

In dem Samen selbst ist kein Rauschmittel enthalten. Der Samen als Quelle sei die Vorstufe der Gefährdung, sagte der Richter in der Urteilsbegründung. In der Preisgestaltung für die Samentütchen und in Mitteilungen des HanfHauses sah das hohe Gericht den Beweis, dass es sich nicht nur um ein exklusives Vogelfutter handele. In Schreiben an die Filialen sei von “Kraftfutter für gesunde und schräge Vögel” die Rede. Auf der Verpackung war zu lesen: “Und ist vom Hanf ihr Kröpfchen voll, wird laut das Lied und liebestoll”. Dieser Satz, der den Angeklagten belastete, stammt aus der “Lustigen Hanf-Fibel” der NS-Bauernorganisation Reichsnährstand, herausgegeben im Jahr 1943.
Der Rechtsstreit um den Verkauf von Hanfsamen kann sich noch Jahre hinziehen, da Bröckers in Revision geht.

Vgl. auch Meldung vom 28.07.99.

Autor: Klaus-Martin Meyer (nova)
Endredaktion: Michael Karus (nova)
Quelle: dpa und www.hanfhaus.de vom 02.04.01.

Source

dpa und www.hanfhaus.de vom 02.04.01.

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