Urteil des Bundespatentgerichtes betreffend Kombidielen-Patent der NOVO TECH GmbH & Co. KG

Lizenznehmer fürchten, dass Wegfall des Patentes China-Importe begünstigen könnte

Schon kurz nach Erteilung des „Kombidielen-Patentes“ (EP 1 524 385) der NOVO-TECH wurde dieses durch einen Einspruch angegriffen. Der Einspruch wurde jedoch nach Prüfung vom Europäischen Patentamt seinerzeit als unbegründet zurückgewiesen. Aufgrund einer später eingereichten Nichtigkeitsklage der Unternehmen Osmo und Silva Trade wurde vor dem Bundespatentgericht über nahezu dieselben Fakten wie in dem vorangegangen Einspruchsverfahren verhandelt.

Das Gericht kam zu dem Ergebnis, dass die patentgeschützte Erfindung sehr wohl eine Neuheit im Sinne des Patentgesetzes darstelle. Es war jedoch der Ansicht, dass die nötige Erfindungshöhe fehle. Daher gab das Gericht der Klage statt. Nun steht der Patentinhaberin NOVO-TECH der Weg der Berufung zum Bundesgerichtshof offen, den diese gehen möchte. Daher wird erst in ca. 2 Jahren feststehen, ob und in welcher Form das Kombidielen-Patent aufrechterhalten bleibt.

Für das Patent hat die NOVO-TECH GmbH & Co. KG verschiedenen europäischen Unternehmen Lizenzen für dem Patent unterfallenden WPC-Terrassendielen erteilt. Diese Lizenznehmer haben das Urteil des Bundespatentgerichtes eher bedauernd aufgenommen. Viele äußerten die Befürchtung, dass ein Wegfall des Patentes dem Import von Waren nach chinesischem Standard Tür und Tor öffnen könne. Das könne dem Image des Holz-Polymer-Werkstoffes WPC nachhaltig schaden.

Source

Novo-Tech GmbH & Co.KG, Pressemitteilung, 2013-11-25.

Supplier

European Patent Office (EPO)
Novo-Tech GmbH & Co. KG
Osmo Holz und Color GmbH & Co. KG

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