Umweltministerkonferenz: Aufnahme der Nutzung von Getreide für Kleinfeuerungsanlagen in das Bundesimmissionschutzrecht beschlossen

Auf Initiative Schleswig-Holsteins hat sich die Umweltministerkonferenz der Bundesländer und des Bundes (UMK) bei ihrer Frühjahrstagung auf ein zweistufiges Verfahren zur Novellierung des Bundesimmissionsschutzrechts verständigt. Bereits in einem ersten Schritt soll demnach künftig die Nutzung von Getreide zum Betrieb von Kleinfeuerungsanlagen zugelassen werden, vereinbarte die UMK in Aerzen bei Hameln.

Der schleswig-holsteinische Umweltminister Dr. Christian von Boetticher sieht darin eine große Chance für die Bioenergienutzung im Bundesland Schleswig-Holstein. Er wolle Bundesumweltminister Sigmar Gabriel an seiner gegenüber der UMK gegebenen Zusage messen, die nötige Prüfung zur Überarbeitung der Bundesimmissionsschutzverordnung bis zum Sommer abzuschließen.

Das gesamte Novellierungsverfahren solle dann bis zum Frühjahr 2007 abgeschlossen sein, wobei es vor allem um eine Anpassung der Emissionsgrenzwerte von Kleinfeuerungsanlagen an den Stand der Technik gehe.

Source

IWR - Erneuerbare Energien vom 2006-05-24.

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