Der Bundestag wies am 18. Juni mit der so genannten Kanzlermehrheit einen Einspruch des Bundesrates gegen das Biokraftstoff-Gesetz (Gesetz zur Änderung der Förderung von Biokraftstoffen) zurück. Das Regelwerk kann somit in Kraft treten. Die Länder hatten weitere Steuerentlastungen für Biodiesel und Pflanzenöl gefordert, sind mit diesen Forderungen jedoch gescheitert.
Neben den Gesetzesänderungen bspw. zur Absenkung des Gesamtquotenanteils von Biokraftstoffen im Kraftstoffmarkt um 1 Prozent auf 5,25 Prozent für 2009, hat das Parlament zudem eine Entschließung verabschiedet, in der es die Regierung auffordert, dafür zu sorgen, dass Nachhaltigkeitsstandards bei der Produktion, Lieferung und Verwendung von Biokraftstoffen eingehalten werden. Die Gesetzesänderung sieht eine gravierende Änderung des Förderungsansatzes vor, indem der Einsatz von Biokraftstoffen ab 2015 von einer Quoten- auf eine Treibhausgasverminderungsverpflichtung umgestellt wird. Das Gesetz hat insgesamt einen langsameren Ausbau der Verwendung der Biokraftstoffe als bislang vorgesehen zur Folge.
Weitere Informationen
UFOP-Informationsbroschüre zum Gesetz zur Änderung der Förderung von Biokraftstoffen (PDF-Dokument, 1,4 MB, 4 Seiten)
Source
Union zur Förderung von Oel- und Proteinpflanzen e. V. (UFOP), 2009-06.
Supplier
Deutscher Bundesrat
Deutscher Bundestag
Union zur Förderung von Oel- und Proteinpflanzen e.V. (UFOP)
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