UFOP: Furcht vor Preisanstieg durch Beimischung von Biodiesel unbegründet

Ab dem 1. Januar 2007 ist die Mineralölwirtschaft gesetzlich verpflichtet, einen Mindestanteil von Biokraftstoffen zu vertreiben. Diese so genannte Quotenregelung dürfte in erster Linie durch eine Beimischung zu Diesel- bzw. Ottokraftstoffen erfüllt werden.

Für Biodiesel, der dem Diesel beigemischt wird, beträgt diese Quote 4,4 %. Der Quotenanteil bezieht sich dabei auf den Energiegehalt der Kraftstoffe. Umgerechnet auf das Volumen entspricht das 4,83 % Biodiesel. Damit orientiert sich die Quote an dem gemäß Dieselnorm DIN EN 590 vorgegebenen Einsatzlimit für Biodiesel. Auswirkungen auf den Dieselpreis sind entgegen anders lautenden Meldungen kaum zu befürchten.

Nach Berechnungen der Union zur Förderung von Oel- und Proteinpflanzen e.V. (UFOP) führt die Beimischung lediglich zu einer theoretischen Preiserhöhung von maximal 1,5 Cent pro Liter. Für steigende Preise an den Zapfsäulen wird vielmehr die Mehrwertsteuererhöhung ausschlaggebend sein. Hier ergibt sich eine Mehrbelastung für die Autofahrer von 3,3 Cent pro Liter, ausgehend von den aktuellen Kraftstoffpreisen Anfang November 2006.

Die höhere Mehrwertsteuer werden die Autofahrer auf jeden Fall zu spüren bekommen. Ob dies auch für den “Biodiesel-Cent” gilt, ist jedoch fraglich. Die Auswirkungen der bereits zum 1. August 2006 eingeführten Steuer in Höhe von 15 Cent je Liter auf beigemischten Biodiesel war im allgemeinen Rückgang der Kraftstoffpreise im Verlauf der letzten Monate ebenfalls nicht feststellbar.

Die Einführung der Biokraftstoffquoten zahlt sich bereits heute aus. Der Aufbau der deutschen Biokraftstoffproduktion trägt zu erheblichen Einsparungen fossiler Energieträger bei. Zudem ist Biodiesel auch unter ökologischen Gesichtspunkten sicherlich mehr wert als 1,5 Cent.

UFOP: Biokraftstoffquoten ab 2007 – Inhalt und Auswirkungen der gesetzlichen Neuregelung (PDF-Download)

(Vgl. Meldung vom 2006-10-27.)

Source

UFOP vom 2006-11-03.

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