Übergang zu einer stärker kreislauforientierten Automobilindustrie – Einigung zu Altfahrzeugen*

Mit dieser Verordnung werden verhältnismäßige Kriterien festgelegt, anhand deren bestimmt wird, ob ein Gebrauchtfahrzeug als Altfahrzeug anzusehen ist und daher unter die Anforderungen der neuen Verordnung fällt

Die Europäische Kommission begrüßt die heute zwischen dem Europäischen Parlament und dem Rat erzielte vorläufige Einigung über den Vorschlag der Kommission für eine Verordnung über Altfahrzeuge, die die kreislauforientierte Konstruktion und Herstellung von Fahrzeugen und die Behandlung von Altfahrzeugen abdeckt.

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Die Automobilindustrie ist einer der größten Verwender von Rohstoffen wie Stahl, Aluminium, Kupfer und Kunststoffen. Durch Verbesserungen bei der Sammlung, Demontage und Behandlung von Altfahrzeugen, wird sichergestellt, dass mehr wertvolle Ressourcen zurückgewonnen werden und in der EU bleiben.

Die Altfahrzeug-Verordnung wird zu unseren Umwelt- und Klimazielen beitragen und gleichzeitig die Resilienz der EU gegenüber Engpässen in der Lieferkette stärken und ihre Abhängigkeit von Einfuhren verringern. So wird beispielsweise geschätzt, dass dank der neuen Maßnahmen, die im Rahmen der Altfahrzeug-Verordnung vorgesehen sind, Hunderte Tonnen seltener Erden recycelt und wiederverwendet werden können, ferner etwa 5 bis 6 Mio. Tonnen Stahl, 1 bis 2 Mio. Tonnen Aluminium und 0,2 bis 0,3 Mio. Tonnen Kupfer. Dies ist von entscheidender Bedeutung als Unterstützung für eine wettbewerbsfähige, nachhaltige und kreislauforientierte europäische Automobilindustrie.

Wichtigste Maßnahmen 

  • Fahrzeuge müssen so konstruiert sein, dass sie leichter demontiert werden können. Die Hersteller müssen klare und detaillierte Anweisungen für das Entfernen und Ersetzen von Teilen sowohl während der Verwendung als auch am Ende der Lebensdauer bereitstellen.
  • Einführung der ersten verbindlichen europäischen Zielvorgaben für den Anteil an recyceltem Kunststoff in Fahrzeugen zwecks Ankurbelung der Nachfrage nach recycelten Materialien: mindestens 25 % der in Fahrzeugen verwendeten Kunststoffe müssen (nach 2036) aus recyceltem Material stammen, davon 20 % aus Altfahrzeugen. Dies wird das Recycling fördern und für gleiche Wettbewerbsbedingungen sorgen, da die Vorschriften über den Rezyklatanteil sowohl für Fahrzeuge in der EU als auch für aus Drittländern eingeführte Fahrzeuge gelten werden. Die Verordnung ermöglicht es der Kommission, künftig auch Zielvorgaben für den Rezyklatanteil anderer Materialien festzulegen.
  • Verbesserte Behandlungsstandards für Altfahrzeuge werden die Rückgewinnung von mehr und hochwertigerem Material ermöglichen. Mindestens 30 % der Kunststoffe aus Altfahrzeugen müssen recycelt werden.
  • Durch Maßnahmen zur Förderung von Wiederverwendung, Wiederaufarbeitung und Überholung werden mehr gebrauchte Ersatzteile verfügbar sein, was den Verbrauchern zugutekommt, für die es erschwinglichere Reparaturmöglichkeiten geben wird.
  • Die verstärkte Herstellerverantwortung wird künftig durch harmonisierte nationale Systeme der erweiterten Herstellerverantwortung umgesetzt. Dadurch wird eine angemessene Finanzierung der Abfallbehandlung von Altfahrzeugen sichergestellt und ein hochwertigeres Recycling gefördert.
  • Die Durchsetzung wird verstärkt, unter anderem durch mehr Inspektionen und eine klarere Unterscheidung zwischen alten Fahrzeugen und Altfahrzeugen. Ferner wurde vereinbart, dass nur verkehrssichere Fahrzeuge aus der EU ausgeführt werden dürfen. Dadurch wird sichergestellt, dass Altfahrzeuge und die darin enthaltenen Materialien innerhalb eines umweltverträglichen Recyclingkreislaufs bleiben.

Nächste Schritte

Nach der förmlichen Annahme der neuen Verordnung durch das Europäische Parlament und den Rat tritt diese 20 Tage nach ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt der EU in Kraft.

Hintergrund

Jedes Jahr „verschwinden“ in der EU 3 bis 4 Millionen Fahrzeuge, d.h. sie werden abgemeldet, ohne dass den Behörden Angaben zu ihrer endgültigen Bestimmung – wie die Verschrottung in einer zugelassenen Verwertungsanlage oder die Ausfuhr – übermittelt werden.

Ein unangemessener Umgang mit Altfahrzeugen führt zu Wertverlusten und Umweltverschmutzung. Die Bewertung der bestehenden EU-Rechtsvorschriften hat gezeigt, dass erhebliche Verbesserungen erforderlich sind, um den Übergang der Automobilindustrie zu einer Kreislaufwirtschaft voranzutreiben.

Um diese Probleme anzugehen, schlug die Kommission im Juli 2023 eine neue Verordnung über Altfahrzeuge vor.

Die vorgeschlagene Verordnung steht in engem Zusammenhang mit mehreren wichtigen Initiativen, deren Umsetzung damit unterstützt wird, darunter die Verordnung zu kritischen Rohstoffen, der Aktionsplan für die europäische Automobilindustrie, der Aktionsplan für Stahl und Metalle und der Aktionsplan RESourceEU. Sie steht auch im Einklang mit anstehenden Initiativen wie dem Rechtsakt über die Kreislaufwirtschaft, der derzeit vorbereitet wird.

Mit dieser Verordnung werden verhältnismäßige Kriterien festgelegt, anhand deren bestimmt wird, ob ein Gebrauchtfahrzeug als Altfahrzeug anzusehen ist und daher unter die Anforderungen der neuen Verordnung fällt. Grundsätzlich gilt ein Fahrzeug als Altfahrzeug, wenn es völlig irreparabel ist. Fahrzeuge von historischem Interesse sind jedoch von den geltenden EU-Rechtsvorschriften ausgenommen und fallen nicht in den Anwendungsbereich des neuen Verordnungsvorschlags.

Weitere Informationen

Vorschlag der Kommission für eine Verordnung über Altfahrzeuge

Einzelheiten zum Vorschlag für eine Verordnung über Altfahrzeuge

Fragen und Antworten zum Vorschlag der Kommission für eine Verordnung über Altfahrzeuge

Website zu den vorgeschlagenen Vorschriften für Altfahrzeuge

Source

Europäische Kommission, Pressemitteilung, 2025-12-15.

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