“Die Reform der Gemeinsamen Agrarpolitik muss einseitige Belastungen einzelner Regionen und Produktionsbereiche vermeiden und aus Haushaltssicht akzeptabel sein.” Darauf hat Dr. Gerald Thalheim, Parlamentarischer Staatssekretär im Bundesverbraucherministerium, heute in Güstrow (Mecklenburg-Vorpommern) hingewiesen.
Auch wenn die Grundausrichtung stimme, sehe er an dem in dieser Woche von der Europäischen Kommission vorgelegten Vorschlag im Detail erheblichen Nachbesserungsbedarf, so der Staatssekretär. Auch sei fraglich, ob mit den Kommissionsvorschlägen der notwendige Bürokratieabbau verwirklicht werden könne.
Thalheim kritisierte insbesondere die Ungleichbehandlung der einzelnen Marktbereiche. Die Vorschläge zur Markt- und Preispolitik gingen in die richtige Richtung einer stärkeren Marktorientierung. Allerdings seien die Lasten nicht gleich verteilt. So treffe die vorgeschlagene Abschaffung der Roggenintervention ohne jeden Ausgleich vor allem Ackerstandorte mit leichten Böden, wo es häufig kaum Anbaualternativen gebe. Nachbesserungsbedarf gebe es auch beim Grünland und bei der vorgesehenen Streichung des Anbaus von nachwachsenden Rohstoffen auf Stilllegungsflächen.
Diskussionsbedarf sehe er auch hinsichtlich des Vorschlages, ab 2004 nahezu alle Direktzahlungen im pflanzlichen und tierischen Bereich von der Produktion zu entkoppeln und in einer Betriebsbeihilfe zusammenzufassen. Die Bundesregierung unterstütze ausdrücklich eine Entkoppelung der Direktzahlungen, sehe allerdings den betriebsbezogenen Ansatz der Kommission problematisch. Das betreffe insbesondere den abrupten Systemwechsel, die unterschiedlichen Prämien je Betrieb bzw. Flächeneinheit bei gleichen Standortbedingungen sowie die Festschreibung historischer Prämienansprüche und damit die Fortschreibung vorhandener Ungleichgewichte zwischen Acker- und Grünlandstandorten. Würde dagegen von der Sonderregelung Gebrauch gemacht, regional einheitliche Prämienrechtsbeträge festzulegen, seien die Umverteilungen zwischen den Betrieben genau zu prüfen.
Positiv wertete der Staatssekretär, dass der Vorschlag zur Modulation keine abrupte Kappungsgrenze mehr vorsehe. Die Auswirkungen der vorgeschlagenen größenabhängigen Degression der Direktzahlungen seien jedoch eingehend zu prüfen.
(Vgl. Meldung vom 2003-01-22.)
Source
BMVEL-Informationen Nr. 3/4 vom 2003-01-24.
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