Im landwirtschaftlichen Grün sollen künftig kleinere Anlagen zur Gewinnung von Alternativenergie ohne Änderung der Bauleitpläne errichtet werden können, erklärte Dr. Luis Durnwalder, der Landeshauptmann Südtirols.
Wie von der Südtiroler Landesregierung beschlossen, gehören dazu Biogas- und Biomasse-Anlagen mit bis zu 200 Kilowatt Nennleistung, windbetriebene Anlagen mit 50 Kilowatt Leistung, Anlagen für Solarenergie und Photovoltaik mit einer Fläche bis zu 50 Quadratmetern (auf Dächern ist die Fläche unbeschränkt).
Source
Autonome Provinz Bozen-Südtirol, Pressemitteilung, 2008-05-13.
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