Stilllegungsflächen: Nawaro-Verträge bis Ende Februar

Verträge für nachwachsende Rohstoffe (Nawaro) auf Stilllegungsflächen oder für die Gewährung der Energiepflanzenprämie müssen für Winterkulturen in diesem Jahr erst zum 28. Februar abgegeben werden. Darauf weist die Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung (BLE), Bonn, hin.

Der Vertragspartner des Landwirts muss die Anbau- und Abnahmeverträge bei der BLE vorlegen. In früheren Jahren war der Antragsschluss jeweils Ende Januar. Für die Sommerkulturen gilt als Abgabetermin der 15. Mai.

Source

Agrimanager vom 2006-01-19.

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