Steuerfreiheit von Biodiesel und Pflanzenölen für BHKWs und Traktoren bleibt bestehen

BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN fordern Konkretisierung der neue Besteuerung

Die von der großen Koalition gesetzlich beschlossene Biodiesel- und Pflanzenölbesteuerung im Kraftstoffbereich hatte auch die Kraft-Wärme-Kopplungs-Branche verunsichert. Hier kann allerdings Entwarnung gegeben werden. Reine Biokraftstoffe, die in BHKWs verbrannt werden, bleiben steuerfrei; dies wurde auf Grüne Intervention so bestätigt.

Im Bericht des Finanzausschusses zur Finanzausschusssitzung am 28.06.2006 wurde folgendes protokolliert:

“Auf Nachfrage der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN hat die Bundesregierung ergänzt, dass in KWK-Anlagen verwendete reine Biokraftkraftstoffe steuerbefreit seien.”

Auch in einem weiteren Punkt hatte das Drängen der Grünen eine positive Konkretisierung gebracht.

Noch vor wenigen Wochen hatte die Bundesregierung die Frage der Grünen verneint, ob Biodiesel und Pflanzenöl über 2009 steuerbefreit bleiben sollen. Auf eine weitere Nachfrage, ob die Landwirte wirklich ihr eigenes Pflanzenöl versteuern sollen, wurde ausweichend geantwortet, das sei noch unklar. Nun findet sich im Gesetz eine unbegrenzte Steuerbefreiung für die in der Land- und Forstwirtschaft verwendeten Biokraftstoffe.

Dokumentation der Fragen

Am 19.05 antwortete die Bundesregierung auf die Grüne Frage:

“Beabsichtigt die Bundesregierung die Steuerbefreiung für Biokraftstoffe in der Landwirtschaft über das Jahr 2009 hinaus fortzusetzen?”

noch unmissverständlich mit:

“Nein”

Am 24.05.2006 hatten die Grünen folgende Frage hinterher geschoben:

“Trifft die Schlussfolgerung auf die Antwort der Bundesregierung auf Frage 95 für den Monat Mai 2006 zu, dass die Bundesregierung Biokraftstoffe zukünftig so besteuern will, dass ein Landwirt, der seinen Raps an eine Ölmühle verkauft und von dieser Ölmühle das aus seinem Raps ausgepresste Rapsöl bezieht, für dieses Pflanzenöl Mineralölsteuer zahlen muss?”

Die Antwort der Bundesregierung vom 06.06.2006:

“Nach dem derzeitigen Beratungsstand zum Artikel 1 § 57 des Entwurfs eines Gesetzes zur Neuregelung der Besteuerung von Energieerzeugnissen und zur Änderung des Stromsteuergesetzes bleibt die Verwendung von reinen Biokraftstoffen in der Landwirtschaft bis zum 31. Dezember 2009 im Ergebnis steuerfrei, wenn die für die so genannten Agrardieselvergütung geltenden Voraussetzungen erfüllt sind. Die Frage einer steuerlichen Anschlussregelung steht gegenwärtig nicht an.”

Offenbar hat der fraktionsübergreifende Druck gewirkt. Die Steuerfreiheit für Biokraftstoffe in der Land- und Forstwirtschaft ist jetzt bis zunächst 2012 festgeschrieben. Im Bericht des Finanzausschusses heißt es dazu: “Es werde sichergestellt, dass in der Land- und Forstwirtschaft verwendete Biokraftstoffe weiterhin steuerbefreit blieben.”

Source

Infobrief Hans-Josef Fell (MdB) vom 2006-06-04.

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