Stellungnahme der Mitgliederversammlung der UFOP vom 17. September 2002 in Braunschweig zur agrar- und handelspolitischen Situation der europäischen Öl- und Eiweißpflanzen

Die Mitgliederversammlung der UFOP hat am 17. September 2002 in Braunschweig die Halbzeitbilanz der Agenda 2000, die US-Farmbill und die WTO-Verhandlungen unter besonderer Berücksichtigung der Öl- und Eiweißpflanzen behandelt. Nach eingehender Beratung gibt sie hierzu folgende Stellungnahme ab:

Das Blair-House-Abkommen abschaffen
1. In den laufenden WTO-Verhandlungen muss das Blair-House-Abkommen für Ölsaaten abgeschafft werden. Dieses Abkommen von 1992 hat die mit Stützung versehene EU-Ölsaatenproduktion auf 4,93 Millionen Hektar und die Erzeugung von Non-Food-Ölsaaten der Stilllegungsflächen auf ein Flächenäquivalent von 1 Million Tonnen Sojaschrot begrenzt. Hierdurch wurde der europäische Ölsaatenanbau entscheidend geschwächt. Die USA gewinnen Marktanteile, gleichzeitig gehen Einkommenspotenziale für die europäische Landwirtschaft verloren. Die Rechtsgrundlagen für diese Maßnahmen sind entfallen. Auch sachlich sind sie nicht zu rechtfertigen, da sie einer Liberalisierung des Welthandels völlig entgegenstehen.

EU braucht Bedingungen für Ölsaaten wie ihre globalen Wettbewerber
2. In der Halbzeitbilanz der Agenda 2000 müssen den europäischen Erzeugern von Öl- und Eiweißpflanzen für diese Kulturen gleichwertige Sicherheiten wie in den USA zugestanden werden. Die Agenda 2000 hat in der EU zu einem Rückgang des Ölsaatenanbaus von 5,82 Millionen Hektar im Jahr 1999 auf 5,07 Millionen Hektar im Jahr 2002 geführt. Ein noch stärkerer Rückgang konnte durch die Nachfrage der Biodieselindustrie verhindert werden. Das derzeit erfreulich stabile Preisniveau an den Märkten für Ölsaaten und Pflanzenöle darf jedoch nicht darüber hinwegtäuschen, dass ab dem Jahr 2004 aus nachstehenden Gründen große Gefahren für eine weltweite Überproduktion an Ölsaaten und Pflanzenölen mit Preisrückgängen und mangelnder einzelbetrieblicher Wettbewerbsfähigkeit entstehen können.

Die ca. 30 Millionen Hektar Sojabohnenfläche der USA mit einem durchschnittlichen Produktionspotenzial von ca. 80 Millionen Tonnen Sojaproduktion bestimmen mit der Leitbörse Chicago die weltweite Markt- und Preisentwicklung bei Öl- und Eiweißpflanzen. Die neue US-Farmbill sichert diese Produktion mit einem Zielpreis von 213 US $ je Tonne ab. Mittelfristig wird dies zu einer weiteren Anbauausdehnung und entsprechendem Markt- und Preisdruck führen. Besonders wenn die Weltmarktpreise unter dieses Niveau absinken, wird dieses Sicherheitsnetz eine wirksame Anbaustütze sein. In den USA erfolgt der Sojabohnenanbau zu über 70 Prozent mit gentechnisch verändertem Saatgut und geringeren Produktionskosten.

In Südamerika vollzieht sich zurzeit eine starke Ausweitung des Sojabohnenanbaus, weil das Produktionskostenniveau konjunktur- und währungsbedingt erheblich niedriger liegt als in den USA und Europa. Begünstigt wird diese Produktion durch den verbreiteten Einsatz von gentechnisch modifiziertem Saatgut. Die internationale Wettbewerbsfähigkeit dieses Angebotes ist attraktiv. Hierdurch entstehen zusätzliche Produktionsanreize in diesen Ländern.

Analysten rechnen damit, dass ab 2004 neu gepflanzte Palmölplantagen in Ertrag kommen und damit das Angebot an Palmöl kräftig zunimmt.

Halbzeitvorschläge der EU verhindern den Energiepflanzenanbau anstatt ihn zu fördern
3. Die Halbzeitbilanzvorschläge der EU zur Flächenstilllegung sind kontraproduktiv und werden deshalb abgelehnt. Diese Vorschläge würden die nachwachsenden Rohstoffe und damit die Ölsaaten besonders hart treffen. Eine 10%-ige Dauerbrache für mindestens 10 Jahre bei Verbot des Anbaus von nachwachsenden Rohstoffen schneidet die Ölsaaten von den sich gerade entwickelnden Märkten für biogene Treibstoffe ab und führt zu wachsendem Einsatz importierter Rohstoffe. Gegen diese Vorschläge sind folgende Gründe anzuführen:

  • Die vorgeschlagenen 45 Euro je Hektar “CO2-Kredit” für Energiepflanzen bei einer garantierten Höchstfläche von 1,5 Millionen Hektar in der EU wirken eher demotivierend, da hiermit wiederum ein hoher bürokratischer Aufwand verbunden ist. Die Folge dieser Vorschläge wäre, dass nachwachsende Rohstoffe für energetische und technische Zwecke mit herkömmlichen Flächen im Ackerbau konkurrieren müssten. Damit wäre eine Verteuerung der Rohstoffe verbunden.
  • Der Vorschlag läuft den umweltpolitisch motivierten Vorschlägen der EU zur Förderung von Biokraftstoffen entgegen, weil dieses Rohstoffpotenzial “stillgelegt” werden würde. Dauerbrache-Flächen binden deutlich weniger CO2 als Produktionsflächen von nachwachsenden Rohstoffen. In Bezug auf die Klimaschutzverpflichtungen ist deshalb dieser Vorschlag kontraproduktiv.
  • Den EU-Beitrittskandidaten würde von Beginn an eine wichtige Produktionsalternative genommen. Dies würde die strukturelle Entwicklung im ländlichen Raum für die Schaffung neuer Produktions- und Einkommensalternativen stark beeinträchtigen.
  • Die obligatorisch rotierende Flächenstilllegung nach jetziger Regelung lässt es zu, dass diese Flächen jederzeit bei Bedarf wieder in die Nahrungsmittelproduktion zurückgeführt werden könnten. Damit ist die bisherige Regelung ein flexibles Instrument, um entsprechend der Marktsituation reagieren zu können.
  • Die wichtigsten nachwachsenden Rohstoffe sind Raps und Sonnenblumen. Die Verarbeitung dieser Ölpflanzen trägt erheblich dazu bei, dass die Eiweißversorgungslage innerhalb der Europäischen Union verbessert wird. Die Stilllegung dieser Flächen würde zu noch stärkerer Abhängigkeit von Sojaimporten führen.
  • Der Aktionsplan der EU-Kommission zur Förderung von Biokraftstoffen könnte wegen Rohstoffmangel nicht erfüllt werden. Völlig unnötig würde ein Importzwang für die Rohstoffbeschaffung ausgelöst.

Mineralölsteuerfreiheit für biogene Treibstoffe wird begrüßt
4. Die von der Bundesregierung beschlossene Mineralölsteuerfreiheit für biogene Treibstoffe bis 2008 muss unverzüglich im EU-Ministerrat durchgesetzt werden. Auf nationaler Ebene ist eine praxisgerechte Durchführungsregelung für den Einsatz von Biodiesel in reiner Form, aber auch in Mischungen umzusetzen. Voraussetzung für die Herstellung von Mischkraftstoffen ist die Einhaltung der Qualitätsnorm des jeweiligen Reinkraftstoffes

Grüne Gentechnik für Öl- und Eiweißpflanzen für Landwirtschaft und Verbraucher nutzbar machen
5. Die für die Grüne Gentechnik bestehenden restriktiven Rahmenbedingungen sind durch praxisgerechte Schwellenwerte und Kennzeichnungsregelungen zu beenden. Die Verbraucherakzeptanz ist durch intensivere Informationsmaßnahmen zu fördern. Der Zugang der landwirtschaftlichen Erzeugung zu gentechnisch veränderten Sorten ist zu beschleunigen, damit Markt- und Kosteneinsparungs-Potenziale genutzt werden können.

Source

Pressemitteilung der UFOP vom 2002-09-19.

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