Sicherer Umgang mit Rapsölkraftstoff verhindert Unfälle und vermeidet Umweltbeeinträchtigungen

Der Biokraftstoff Pflanzenöl, insbesondere das in Deutschland hergestellte Rapsöl, erfreut sich nicht nur in der Landwirtschaft und im Transportgewerbe zunehmender Beliebtheit. Rapsölkraftstoff bietet als biogener Dieselersatz neben ökologischen Vorteilen auch ökonomische Vorteile. Jedoch kann ein leichtfertiger Umgang mit Rapsölkraftstoff (beispielsweise beim Betrieb einer Rapsöltankstelle) und daraus entstehende Unfälle zu Umweltbeeinträchtigungen führen. Diese können beim Eintritt größerer Mengen Rapsölkraftstoff in das Grund- und Oberflächenwasser oder in die Kanalisation hervorgerufen werden.

Die folgenden Informationen dienen dazu, mögliche Schäden für die Umwelt und die daraus resultierenden rechtlichen Konsequenzen von Anfang an zu verhindern.

Grundsätzlich sind folgende Eigenschaften von Rapsölkraftstoff und die daraus sich ergebenden potenziellen Gefahren für die Umwelt zu beachten:

  • Rapsölkraftstoff nach DIN V 51605 ist aufgrund seiner hohen biologischen Abbaubarkeit und seiner geringen aquatischen Toxizität in der Neufassung der Verwaltungsvorschrift wassergefährdende Stoffe VwVwS im Anhang 1 als nicht wassergefährdend eingestuft (Kenn.-Nr. 760). (1)
  • Durch den Eintritt von Rapsölkraftstoff in das Grund- und Oberflächenwasser oder in die Kanalisation entsteht ein Ölfilm, der den Sauerstoffaustausch des umschlossenen Mediums behindert. Weiterhin werden für den biologischen Abbau des Pflanzenöls große Mengen Sauerstoff benötigt, welcher der Umgebung entzogen wird. Das kann vor allem beim Eintrag großer Mengen in kleine stehende Gewässer sowie in die Kanalisation zu Problemen führen.
  • Des Weiteren kann der Kontakt von auf dem Wasser lebenden Insekten mit Rapsölkraftstoff zum Verkleben und damit zum Tod führen. Vögeln, die mit Rapsölkraftstoff in Berührung kommen, kann das Gefieder verkleben.

Aus diesen Gründen ist es für jeden Betreiber einer Rapsölkraftstofftankstelle unverzichtbar, die rechtlichen Vorgaben einzuhalten, sowie die technischen Sicherheitsvorkehrungen nicht zu vernachlässigen.

Rechtliche Rahmenbedingungen:
In Abhängigkeit vom Lagervolumen und/oder der Höhe des Lagerbehälters bzw. der Einhausung ist nach dem jeweiligen Landesbaurecht eine Baugenehmigung erforderlich. Besteht keine Genehmigungspflicht, gelten dennoch die allgemeinen Vorschriften des Bau-, Wasser- und Umweltrechtes.

Nach dem Wasserhaushaltsgesetz (WHG) gilt nach § 1a Abs. 2 (Sorgfaltspflicht) und § 22 Abs. 1, 2 und 3 (Haftung für Änderung der Beschaffenheit des Wassers), dass der Anlagenbetreiber für auftretende Umweltschäden haftbar gemacht werden kann, wenn er z.B. seine Sorgfaltspflicht verletzt hat. Die Schadensersatzpflicht ist bei Schäden durch höhere Gewalt ausgeschlossen.

Technische Vorkehrungen:
Um also Umweltbeeinträchtigungen durch den Austritt von Rapsölkraftstoff und den damit verbundenen Kosten vorzubeugen, sollten die folgenden Hinweise Beachtung finden (2):
1. Die Dichtflächen am Abfüllplatz sowie an den weiteren Orten zum Lagern, Abfüllen und Umschlagen sollten wasserundurchlässig sein (z.B. Betonfertigteile).
2. Das anfallende Schmutzwasser ist über einen Regenwasserablauf abzuleiten, der bei der Fahrzeugbetankung und im Havariefall zu verschließen ist.
3. Oberirdische, einwandige Lagertanks sollten von einer dem Lagervolumen entsprechenden Auffangwanne umgeben sein (z.B. Mauerwerk).
4. Unterirdische Lagertanks sollten doppelwandig ausgeführt sein.
5. Die Befüllung der Fahrzeugtanks sollte unter Aufsicht und unter Einsatz einer selbsttätig schließenden, pflanzenöltauglichen Zapfpistole oder mit einer Zapfpistole mit Volumenzählwerk und Mengenvorwahl erfolgen.

Tritt trotz der beschriebenen Vorsichtsmaßnahmen dennoch in größeren Mengen Öl aus, ist richtiges und schnelles Handeln gefragt:

1. Rapsölkraftstoffaustritt aus Behälter:

  • Austritt am Behälter stoppen (z.B. Leck abdichten)
  • Eintritt in den Boden oder in das Gewässer stoppen (z.B. Abläufe schließen)
  • Bei Gefahr des Eintritts größerer Mengen in den Boden oder in ein Gewässer Feuerwehr benachrichtigen
  • Ausgetretenen Rapsölkraftstoff aufnehmen (z.B. mit Tauchpumpe oder Schöpfbehälter, Restmengen mit Bindemittel wie z.B. Kieselgur, Sand, Universalbinder, Penta 77 (3))
  • bei Austritt auf öffentliche Straßen siehe 2.

2. Rapsölkraftstoffaustritt am Fahrzeug nach Leckage oder Unfall:

  • Fahrzeug sofort stoppen
  • bei “Ölspur” Polizei benachrichtigen
  • Bereich der Unfallstelle sichern
  • Austritt stoppen (Leck abdichten oder Auffangbehälter unterstellen)
  • Beseitigung des ausgetretenen Öls veranlassen, z.B. bei der Feuerwehr

Es kann keine Gewährleistung für die Rechtssicherheit der gemachten Empfehlungen übernommen werden. In keinem Fall ersetzen die Ausführungen den Kontakt zu den zuständigen Stellen der Kreisbehörden. Es kann daher im Falle der praktischen Umsetzung keine Haftung übernommen werden. Weitere Informationen zum Umgang mit Rapsöl finden Sie auch in den Sicherheitsdatenblättern gemäß 91/155/EWG verschiedener Anbieter.

Quellen:
(1) Bundesministerium der Justiz: Bundesanzeiger Nr. 142a – Allgemeine Verwaltungsvorschrift zur Änderung der Verwaltungsvorschrift wassergefährdender Stoffe vom 27. Juli 2005.
(2) Schümann, U.; Golisch, J.: Handlungsempfehlungen Rapsöl-Eigenverbrauchstankstellen
(3) Silbermann GmbH: Sicherheitsdatenblatt gemäß 91/155/EWG für Rapsöl vom 13.07.2004

Weitere Informationen zum Thema finden Sie im www.biokraftstoff-portal.de

Source

Biokraftstoff-Portal, 2006-12.

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