Schweiz: “Genehmigungspflicht” beim Bau von Bioenergieanlagen?

Sollen Anlagen zur Gewinnung von Bioenergie und Solaranlagen auf Dächern und an Fassaden in der ganzen Schweiz rasch bewilligt werden, so lange sie nicht das Ortsbild oder Kultur- und Naturdenkmäler von nationaler Bedeutung beeinträchtigen? Dieser letzte Diskussionspunkt bei der Revision des schweizerischen Landwirtschaftsgesetzes soll auf einer Einigungskonferenz geklärt werden.

Am 14. Juni hatte der Nationalrat an der Sonderbestimmung über die Förderung erneuerbarer Energien festgehalten. Nach Meinung von Bundesrätin Doris Leuthard ist diese Bestimmung jedoch am falschen Ort. Sie sieht darin eine Pflicht zur Bewilligung entsprechender Anlagen und damit einen Eingriff in die Kompetenz der Kommunen und Kantone.

Der umstrittene Text aus dem Antrag der Kommission zum Bundesgesetz über die Landwirtschaft (Art. 187d Art. 22 Abs. 4): “Zonenkonforme Anlagen zur Gewinnung von Energie aus Biomasse sowie ortsbildschutzgerecht in Dach- und Fassadenflächen integrierte Solaranlagen werden in allen Nutzungszonen bewilligt, sofern keine Kultur- und Naturdenkmäler von nationaler Bedeutung beeinträchtigt werden.”

(Vergl. Meldungen zur Situation in Deutschland vom 2004-05-03 und 2005-05-19.)

Source

Landwirtschaftlicher Informationsdienst (LID), 2007-06-14 und Amtliches Bulletin der Bundesversammlung, 2007-06-14.

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