Regionale Flächenstilllegungssätze zur Ernte 2005 veröffentlicht

Das Bundesverbraucherministerium hat am 3. August 2004 die regionalen Sätze für die obligatorische Flächenstilllegung zur Ernte 2005 per Verordnung veröffentlicht:

Flaechen2005

Jeder Betriebsinhaber wird im Jahr 2005 auch Zahlungsansprüche für Stilllegungsflächen erhalten. Die Höhe der Zahlungsansprüche wird im Rahmen des deutschen Entkopplungsmodells ermittelt, indem die im Jahr 2005 vom Landwirt beantragte Ackerfläche mit dem Stilllegungssatz der betreffenden Region multipliziert wird. Dabei wird grundsätzlich die gesamte Ackerfläche des Betriebes einbezogen, vor allem auch die Flächen, auf denen Zuckerrüben, Kartoffeln, Obst und Gemüse sowie Ackerfutter angebaut werden. Dagegen sind Flächen ausgeschlossen, die im Jahr 2003 für Dauerkulturen, nicht landwirtschaftliche Zwecke oder Dauergrünland genutzt wurden.

Um Zahlungsansprüche für Flächenstilllegung zu aktivieren, muss eine entsprechende Ackerfläche in dem jeweiligen Jahr für einen Zeitraum, der spätestens am 15. Januar beginnt und am 31. August endet, aus der Produktion genommen werden. Die stillgelegten Flächen können in die Fruchtfolge einbezogen und zum Anbau Nachwachsender Rohstoffe genutzt werden. Kleinerzeuger und Ökobetriebe sind von der Stilllegungsverpflichtung ausgenommen. Weitere spezifischen Durchführungsvorschriften zur Flächenstilllegung werden im Herbst 2004 per Verordnung festgelegt.

Source

BMVEL-Informationen Nr. 31 vom 2004-08-20.

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