Rat beschließt Verbot von Einwegplastik

Als Zielvorgaben für Plastikflaschen haben die Mitgliedstaaten vereinbart, bis 2029, eine Sammelquote von 90 % zu erreichen

EU geht gegen Plastikmüll vor Der Rat hat heute eine neue Richtlinie verabschiedet, mit der die Herstellung und Benutzung von Einwegartikeln aus Plastik eingeschränkt wird.

Mit der heutigen förmlichen Annahme der neuen Vorschriften durch den Rat ist das Gesetzgebungsverfahren abgeschlossen.

Die Richtlinie über sogenannte Einwegkunststoffartikel baut auf geltendem EU-Abfallrecht auf, geht allerdings einen Schritt weiter, indem sie für zehn Artikel und Verpackungen, die Europas Strände am meisten verschmutzen, strengere Vorschriften festlegt. Mit den neuen Vorschriften wird die Verwendung bestimmter Einwegprodukte aus Plastik, für die es Alternativen gibt, verboten. Darüber hinaus werden konkrete Maßnahmen eingeleitet, um den Gebrauch derjenigen zu reduzieren, die am häufigsten achtlos weggeworfen werden.

Als “Einwegkunststoffartikel” gelten Produkte, die ganz oder teilweise aus Kunststoff hergestellt werden und in der Regel nur für den einmaligen oder kurzzeitigen Gebrauch bestimmt sind. Hauptzweck der Richtlinie ist es, das Plastikmüllaufkommen zu reduzieren. Mit den neuen Vorschriften werden Plastikteller und -besteck, Strohhalme, Ballonhaltestangen und Wattestäbchen bis 2021 verboten.

Als Zielvorgaben für Plastikflaschen haben die Mitgliedstaaten vereinbart, bis 2029 eine Sammelquote von 90 % und bis 2025 einen Recyclinganteil von 25 % zu erreichen, der bis 2030 auf 30 % gesteigert werden soll.

Source

Europäischer Rat, Pressemitteilung, 2019-05-21.

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