Pflanzenöl-BHKW bis zum 30. Juni beim BLE registrieren!

Agrarwirtschaftsverbände drängen auf Verschiebung

Betreiber von Pflanzenöl-Blockheizkraftwerken müssen ihre Anlagen spätestens zum 30. Juni 2010 bei der Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung (BLE) registrieren lassen. Darauf hat das Bundesumweltministerium anlässlich der bevorstehenden Umsetzung der deutschen Verordnungen zur nachhaltigen Nutzung von Biomasse in der Bioenergieproduktion hingewiesen.

Die Registrierung sei vergleichsweise einfach – es müsse lediglich ein kurzes Formular mit den wichtigsten Daten zu der Anlage ausgefüllt werden, erklärte das Ministerium mit Blick auf den nach dem Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) vergüteten Strom.

Schwieriger könnte hingegen für Anlagenbetreiber die Einhaltung der Vorgaben zum Klimagasausstoß sein, wie sie in der Strom-Nachhaltigkeitsverordnung festgelegt sind. Demnach muss der Treibhausgasausstoß der EEG-Anlagen um mindestens 35% unter dem Vergleichswert für fossile Energie liegen.

Anders als im Treibstoffbereich gilt diese Vorgabe auch für Altanlagen. Zur Erfüllung des Klimagaswertes ist aber nach dem, was die deutsche Verordnung nahelegt, eine Vermeidung von Methanemissionen notwendig, wie sie durch das Verrotten der ausgepressten Palmfrüchte auf Plantagen in Malaysia und Indonesien als Begleiterscheinung der Ölgewinnung entstehen.

Zwar soll es Palmölanbieter geben, die solch eine Vermeidung von Methanemissionen, beispielsweise durch eine gezielte Vergärung, nachweisen können, doch dürfte dies eher die Ausnahme sein. Jedenfalls ist in der deutschen Verordnung bei den einschlägigen Treibhausgaswerten für Palmöl stets von einer Methanbindung und damit einer Vermeidung dieser Emissionen die Rede.

Für BHKW-Betreiber wäre das Ausweichen auf Rapsöl eine Alternative, auch wenn dieses etwas teurer ist als Palmöl. Daher dominiert dieses Pflanzenöl auch laut Angaben des Bundesumweltministeriums in EEG-Anlagen gegenüber dem Rapsöl. Für den Anlagenbestand in Deutschland wird der Jahresbedarf an Pflanzenöl auf 550.000 t geschätzt. Das entspricht laut Expertenschätzungen einem Flächenbedarf auf Palmölplantagen von mindestens 130.000 ha.

Aufgrund der Größe der Flächen und der Bedeutung des deutschen Marktes besteht allerdings auch ein Anreiz zur Zertifizierung von Plantagen, wie sie die deutschen Verordnungen vorsehen. Bleibt alles bei der aktuellen Gesetzeslage, müssen sich Anbieter von Agrarrohstoffen aus Deutschland vorsehen, nicht ins Hintertreffen zu geraten, denn ab der Ernte 2010 muss die Ware für den Bioenergiemarkt zertifiziert sein.

Das Bundesumweltministerium zeigt momentan offenbar keine Neigung, vom 1. Juli als Stichtag für das Auslaufen der bestehenden Übergangsregelungen abzuweichen. Dagegen drängen Verbände aus der Agrarwirtschaft auf eine Verschiebung, so dass die Ernte 2010 ausgenommen werden könnte.

Source

top agrar, 2010-02-23.

Supplier

Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung (BLE)

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