Das Gesetz, mit den EU-Ländern bereits vorläufig vereinbart, befasst sich mit einer Reihe von Produktgruppen wie Eisen, Stahl, Aluminium, Textilien, Möbel und Reifen, deren spezifische Nachhaltigkeitsanforderungen in sekundären Rechtsvorschriften festgelegt werden. Die Vernichtung von unverkaufter Kleidung und Schuhen wird verboten. Digitale „Produktpässe” mit genauen und aktuellen Informationen werden es den Verbrauchern ermöglichen, fundierte Kaufentscheidungen zu treffen.
Hintergrund
Die überarbeiteten Ökodesign-Vorschriften, die von der Kommission im März 2022 vorgeschlagen wurden, schaffen einen allgemeinen Rahmen für die Festlegung von Nachhaltigkeitsanforderungen. Sie sind Teil eines Pakets zur Kreislaufwirtschaft und werden für fast alle Produkte auf dem Binnenmarkt gelten (ausgenommen Lebensmittel, Futtermittel, Medizinprodukte und lebende Organismen).
Abstimmung: Dienstag, 23. April
Verfahren: Ordentliches Gesetzgebungsverfahren, Einigung in erster Lesung
Weitere Informationen
- Vorläufiges Abkommen (auf Englisch)
- Merkblatt zu den Verfahrensschritten
- Berichterstatterin Alessandra Moretti (S&D, IT)
- Weitere Informationen zu Inhalt und Verfahren (auf Englisch)
- EP-Hintergrundinformationen – „Ecodesign for sustainable products“ (February 2024, auf Englisch)
- EP-Multimedia-Center: Kostenlose Fotos, Video- und Audiomaterialien
Source
Europäisches Parlament, Pressemitteilung, 2024-04-18.
Supplier
Europäisches Parlament
European Commission
Share
Renewable Carbon News – Daily Newsletter
Subscribe to our daily email newsletter – the world's leading newsletter on renewable materials and chemicals