Neue EU-Sortenliste für Faserhanf

VERORDNUNG (EG) Nr. 335/2003 DER KOMMISSION vom 21. Februar 2003 zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 2316/1999 mit Durchführungsbestimmungen zur Verordnung (EG) Nr. 1251/1999 des Rates zur Einführung einer Stützungsregelung für Erzeuger bestimmter landwirtschaftlicher Kulturpflanzen

Dort heißt es: “Die Mitgliedstaaten haben die Ergebnisse der Analyse des Tetrahydrocannabinolgehalts der im Jahr 2002 ausgesäten Hanfsorten übermittelt. Diese Ergebnisse sind bei der Aufstellung der Liste der Sorten, die in den kommenden Wirtschaftsjahren für eine Flächenzahlung in Betracht kommen können, sowie der Liste der für das Wirtschaftsjahr 2003/04 übergangsweise zugelassenen Hanfsorten, die im Laufe desselben Wirtschaftsjahres weiteren Analysen unterzogen werden müssen, zu berücksichtigen.”

Die vollständige Verordnung mit anhängender Sortenliste “Beihilfefähige Faserflachs- und Faserhanfsorten” findet sich hier.

Source

EU-Kommission vom 2003-02-21.

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