natureplus: Klimaverträglichkeit der Produkte wird bewertet

Die von natureplus definierten Anforderungen bezeichnen ein Mindestmaß an Klimaverträglichkeit und Energieeffizienz und sind in jedem Fall einzuhalten

Die neue natureplus Grundlagenrichtlinie “Klimaverträglichkeit und Energieeffizienz” erlaubt jetzt eine Bewertung der ökologischen Performance der zertifizierten Bauprodukte. Künftig soll eine Ausweisung des “Carbon Footprint” möglich sein.

csm_np_home_en_4ca6d81adaDie natureplus Kriterienkommission hat nach wiederholter Anhörung interessierter Kreise die neue Grundlagenrichtlinie RL5020 “Klimaverträglichkeit und Energieeffizienz” verabschiedet. Nun ist sie mit Zustimmung des Vorstands offiziell in Kraft getreten. Mit dieser neuen Richtlinie werden für fast alle Produktgruppen, für die natureplus sein Umweltzeichen vergibt, jeweils spezifische Anforderungen bezüglich ihrer Klimaverträglichkeit und ihrer Energieeffizienz in der Herstellungsphase festgeschrieben. Ausgenommen sind lediglich Bauelemente und aus unterschiedlichen Materialien zusammengesetzte Produkte.

Ökobilanzen erstmals bewertet – mit wenigen relevanten Indikatoren

Durch die Definition von Anforderungen in diesem Bereich streicht natureplus die Relevanz seines Gütesiegels auch in Bezug auf den Klima- und Umweltschutz noch stärker als bisher heraus und beschreitet hierfür neue Wege. Bisher hat es lediglich freiwillige Herstellererklärungen bezüglich der umweltrelevanten Eigenschaften von Bauprodukten (EPDs) gegeben, natureplus geht nun einen Schritt weiter, macht die Ökobilanzen vergleichbar und zieht sie zur Bewertung heran. Hierzu vereinfacht die Umweltorganisation die Datenauswertung und konzentriert sich auf wenige relevante Indikatoren: Zur Bewertung der Klimaverträglichkeit wird in der RL5020 der Carbon Footprint for Products (CFP) gemäß EN ISO 14067:2018 herangezogen. Die Energieeffizienz wird anhand des Einsatzes energetisch genutzter erneuerbarer und nicht erneuerbarer Primärenergie (PEE) bewertet. Zudem wird ein Mindestanteil an erneuerbarer Primärenergie gefordert. Um den mittelfristigen Beitrag der Produkte zur Kohlenstoffspeicherung zu dokumentieren, wird das Treibhauspotential aus der Aufnahme und Emission von biogenem Kohlenstoff (GWP biogenic) separat ausgewiesen.

Gute Beteiligung an der Anhörung

Das starke Interesse der Industrie an dieser neuen Bestimmung zeigte sich an der Beteiligung an der zweiten Anhörung, die im April/Mai unter Corona-Bedingungen im schriftlichen Verfahren stattfand. Die vorgebrachten Bedenken und Anregungen wurden von der Kriterienkommission in mehreren Sitzungen bearbeitet, was zu zahlreichen Änderungen und Ergänzungen im schließlich verabschiedeten Dokument führte. Ein häufig vorgebrachtes Bedenken, die neue Regelung würde zu einem Mehraufwand und Doppelbelastung für die Hersteller führen, konnte ausgeräumt werden. Externe Ökobilanzen und Umweltproduktdeklarationen (EPD) können nun für die Produktbewertung nach einem Anerkennungsverfahren herangezogen werden.

PCR gehen erstmals auch online

Weil die eigentliche Richtlinie 5020 eher schlank gehalten ist, hat die Kriterienkommission in diesem Fall beschlossen, auch die Bestimmungen für die Prüfungsausführung, die sogenannten Product Category Rules (PCR), zu veröffentlichen, um der Fachwelt einen Blick hinter die Kulissen dieser Prüfung zu ermöglichen. Diese transparente Darstellung ist natureplus und ebenso auch den betroffenen Firmen sehr wichtig, weil so die Glaubwürdigkeit der Auszeichnung mit dem natureplus-Label unterstrichen wird. Diese Transparenz soll im Übrigen künftig auch für alle anderen Prüfungen gelten. Die Prüfungen selbst werden entsprechend der erwähnten natureplus Ausführungsbestimmungen von der unabhängigen natureplus INSTITUTE SCE durchgeführt.

Künftige Anpassung und freiwillige Deklaration

Die von natureplus definierten Anforderungen bezeichnen ein Mindestmaß an Klimaverträglichkeit und Energieeffizienz, das aus natureplus-Sicht aktuell ökologisch vertretbar ist, und sind in jedem Fall einzuhalten. In den Anforderungen wird zudem ein kritischer Bereich berücksichtigt, innerhalb dessen Auflagen zur Verbesserung der Klimaverträglichkeit und Energieeffizienz erteilt werden können. Die jetzt festgelegten Anforderungen sollen regelmäßig überprüft und an den technischen Fortschritt angepasst werden, um das Ziel einer mittelfristigen Reduktion der Treibhausgasemissionen zu verdeutlichen. Außerdem ist geplant, den Firmen eine Möglichkeit zu geben, den CO2-Fußabdruck, die CO2-Speicherung und eine CO2-Kompensation ihrer Produkte in geeigneter und noch festzulegender Form auszuweisen.

Source

natureplus, Pressemitteilung, 2020-09-17.

Supplier

natureplus e.V. Internationaler Verein für zukunftsfähiges Bauen und Wohnen
natureplus INSTITUTE SCE

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