Naturbelassenes Rapsöl als Kraftstoff – hoher Informationsbedarf

Eine in diesem Maße nicht erwartete Informationsnachfrage von Seiten der Landwirtschaft zum Thema naturbelassenes Rapsöl als Kraftstoff konnte die Union zur Förderung von Oel- und Proteinpflanzen e.V (UFOP) anlässlich der Agritechnica in Hannover feststellen.
Neben der Kraftstoffpreisentwicklung des vergangen Jahres und der zunächst unklaren endgültigen Agrardieselregelung hat offensichtlich auch das 100-Schlepperprogramm der Bundesregierung wesentlich dazu beigetragen, das Interesse der Landwirte auf die betriebseigene Kraftstoffversorgung vom Acker zu lenken. Gegenstand der Gespräche auf dem UFOP-Messestand waren Investitionsvorhaben, aber auch Handlungsbedarf und Risiken beim Einsatz von naturbelassenem Rapsöl als Kraftstoff.

Im Vergleich zu Biodiesel liegt für Rapsöl keine zitierfähige Norm, sondern lediglich seit März 1999 ein sogenannter vorläufiger Qualitätsstandard (RK-Qualitätsstandard) für Rapsöl als Kraftstoff vor. Dringend erforderlich ist jetzt eine Strategie der Wirtschaft zur systematischen Weiterentwicklung dieses Standards zu einer Norm. Insbesondere die Pressenhersteller bzw. Anbieter entsprechender Anlagenkonzepte sind gefordert, ihr verfahrenstechnisches Know-How einzubringen. Die UFOP begrüßt ausdrücklich, dass das Kuratorium für Technik und Bauwesen in der Landwirtschaft (KTBL) eine entsprechende Arbeitsgruppe zur Qualitätssicherung von Rapsöl als Kraftstoff geschaffen hat. Am Beispiel Biodiesel ist ablesbar, dass eine über Jahre von der beteiligten Wirtschaft finanziell mitgetragene Normierungsarbeit für den Marktzugang biogener Treibstoffe die entscheidende Voraussetzung ist.

Die UFOP erwartet von dem 100-Schlepperprogramm die Ermittlung der technischen Mindestanforderungen bei der Umrüstung von herkömmlichen Dieselmotoren als Grundlage für einen Einzug dieser Technologie in die landwirtschaftliche Praxis. Andernfalls besteht die Gefahr von Motorschäden sowie entsprechenden Reklamationen. In diesem Zusammenhang weist die UFOP ausdrücklich darauf hin, dass nicht umgerüstete herkömmliche Dieselmotoren weder für den Betrieb mit naturbelassenem Rapsöl in Mischungen mit konventionellem Diesel noch in reiner Form freigegeben und geeignet sind.
Landwirte, die sich z.Zt. mit Investitionsvorhaben zur Errichtung von Ölgewinnungsanlagen zur Herstellung von Rapsöl zu Kraftstoffzwecken befassen, sollten bei der Leistungsbeschreibung der zu errichtenden Anlagen den RK-Qualitätsstandard als zu erfüllende Qualitätsanforderung vorgeben. Dieser kann bei der UFOP unter der Fax-Nr.: 0228 / 8198-203 angefordert werden.

(Vgl. auch Meldung vom 2001-11-17).

Quelle: Hausmitteilung der UFOP vom 2001-11-22.

Source

Hausmitteilung der UFOP vom 2001-11-22.

Share

Renewable Carbon News – Daily Newsletter

Subscribe to our daily email newsletter – the world's leading newsletter on renewable materials and chemicals

Subscribe