
Die neuen Vorschriften werden das Aufkommen von Verpackungsabfällen deutlich verringern, indem verbindliche Wiederverwendungsziele festgelegt, bestimmte Arten von Einwegverpackungen eingeschränkt und die Wirtschaftsakteure verpflichtet werden, möglichst wenig Verpackungen zu verwenden. Die Verordnung gilt für den gesamten Lebenszyklus von Verpackungen.
Sichere, nachhaltige und recyclingfähige Verpackungen
The new rules comprise, among others, the following requirements for packaging:
Die neuen Vorschriften umfassen, unter anderem, folgende Anforderungen an Verpackungen:
- Ziele für 2030 und 2040 für einen Mindestprozentsatz an recycelten Materialien (bis zu 65 % für Einwegflaschen aus Kunststoff bis 2040)
- Gewicht und Volumen der Verpackungen minimieren und unnötige Verpackungen vermeiden
- besorgniserregende Stoffe minimieren, einschließlich einer Beschränkung für das Inverkehrbringen von Verpackungen, die mit Lebensmitteln in Berührung kommen und per- und polyfluorierte Alkylsubstanzen (PFAS) oberhalb bestimmter Schwellenwerte enthalten
Etikettierungs-, Kennzeichnungs- und Informationsanforderungen (z. B. zur Materialzusammensetzung oder zum recycelten Inhalt) sollen den Verbraucherinnen und Verbrauchern das Sortieren und die Auswahl erleichtern.
Einwegkunststoffverpackungen
Mit den neuen Vorschriften werden Beschränkungen für Einwegkunststoffverpackungen eingeführt, darunter:
- für vorverpacktes Obst und Gemüse mit einem Gewicht von weniger als 1,5 kg
- für Lebensmittel und Getränke, die in Hotels, Bars und Restaurants abgefüllt und verzehrt werden
- für Einzelportionen von Würzmitteln, Soßen, Kaffeeweißer und Zucker in Hotels, Bars und Restaurants
- für kleine Kosmetik- und Toilettenartikel zur Verwendung im Beherbergungssektor (z. B. Shampoo- oder Körperlotionsflaschen)
- für sehr leichte Kunststofftaschen (beispielsweise auf Märkten für lose Lebensmittel)
Wiederverwendungsziele und Wiederbefüllungspflichten
In der Verordnung werden neue verbindliche Wiederverwendungsziele für 2030 und Richtziele für 2040 festgelegt. Die Zielvorgaben variieren je nach Art der von den Wirtschaftsakteuren verwendeten Verpackung (zum Beispiel verbindliche Zielvorgaben von 40 % für Transport- und Verkaufsverpackungen und 10 % für Umverpackungen).
Gemäß den neuen Vorschriften werden Unternehmen, die Lebensmittel zum Mitnehmen anbieten, ihren Kundinnen und Kunden die Möglichkeit bieten müssen, ihre eigenen Behältnisse ohne zusätzliche Kosten mit kalten oder heißen Getränken oder fertig zubereiteten Lebensmitteln zu befüllen.
Nächste Schritte
Die heutige förmliche Annahme durch den Rat ist der letzte Schritt im ordentlichen Gesetzgebungsverfahren. Die Verordnung wird nun im Amtsblatt der EU veröffentlicht werden und in Kraft treten. Diese Verordnung wird 18 Monate nach dem Datum des Inkrafttretens angewendet werden.
Hintergrund
Obwohl bei den Recyclingquoten in der EU ein Aufwärtstrend zu verzeichnen ist, steigt die Menge an Verpackungsabfällen schneller als die Recyclingmenge. Im Jahr 2022 wurden in der EU fast 186,5 kg Abfallverpackungen pro Person erzeugt, 36 davon waren Kunststoffverpackungen. Das bedeutet, dass wir in der EU täglich ein halbes Kilogramm Verpackungsabfall pro Person erzeugen.
Die geltende EU-Richtlinie über Verpackungen und Verpackungsabfälle wurde 1994 verabschiedet und seitdem mehrfach überarbeitet. Sie enthält Vorschriften zur Vermeidung und Bewirtschaftung von Verpackungsabfällen in den EU-Mitgliedstaaten. Mehrere Bewertungen der Richtlinie haben jedoch ergeben, dass es mit ihr nicht gelungen ist, die negativen Umweltauswirkungen von Verpackungen zu verringern.
Vor diesem Hintergrund legte die Kommission im November 2022 einen Vorschlag für eine Verordnung über Verpackungen und Verpackungsabfälle vor, die die bestehende Richtlinie ersetzen und den derzeitigen Rahmen für Verpackungen und Verpackungsabfälle über den gesamten Lebenszyklus aktualisieren würde, im Sinne einer Kreislaufwirtschaft und eines klimaneutralen Europas.
Das Europäische Parlament und der Rat haben ihre Standpunkte zu der vorgeschlagenen Verordnung im November bzw. Dezember 2023 festgelegt. Die beiden gesetzgebenden Organe haben am 4. März 2024 nach zwei informellen Verhandlungsrunden eine vorläufige Einigung erzielt.
Sie Finden Hintergrundwissen zu Verpackungsabfällen hier:
https://environment.ec.europa.eu/topics/waste-and-recycling/packaging-waste_en?prefLang=de
Source
Europäischer Rat, Pressemitteilung, 2024-12-16.
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