Monitoring zur Wirkung der Biomasseverordnung

Zwischenbericht

“Erneuerbare Energien und insbesondere Biomasse gelten als Hoffnungsträger, wenn es um eine zukünftig umwelt- und klimaverträgliche Energieversorgung geht. Deshalb wird ihr verstärkter Einsatz auch in vielen nationalen Zielvorgaben gefordert, z.B. soll der Anteil der erneuerbaren Energien bei der Primärenergie von 2,1% im Jahr 2000 auf 4,2% in 2010 verdoppelt und entsprechend der Anteil an der Stromproduktion von 6,25% in 2000 auf 12,5% in 2010 erhöht werden.”

“Ein wesentliches Instrument zur Umsetzung dieser Zielvorgaben ist das Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG), das für ausschließlich aus regenerativen Energien erzeugten Strom eine Einspeisevergütung für die Dauer von 20 Jahren garantiert. Für den Bereich der energetischen Biomassenutzung wird das EEG durch die Biomasseverordnung (BiomasseV) ergänzt, die regelt, welche Stoffe und technischen Verfahren im Sinne des EEG anzuerkennen und welche Umweltanforderungen einzuhalten sind. Beide Instrumente sind umfassend innovativ und erfordern daher eine begleitende Auswertung bezüglich der aus umwelt-, energie- und agrarpolitischer Sicht gewünschten Steuerungswirkung.”

“Vor diesem Hintergrund wurde das Institut für Energetik und Umwelt (IE) vom Umweltbundesamt (UBA) als Projektträger des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit (BMU) mit der wissenschaftlichen Begleitung der Biomasse-Verordnung hinsichtlich ihrer Lenkungswirkung im Bereich der Stromerzeugung aus biogenen Brennstoffen beauftragt.”

Der 144 Seiten umfassende Zwischenbericht beinhaltet im Wesentlichen in drei Schwerpunkte:

  • Einsatz von Altholz zur Stromerzeugung
  • Einsatz tierischer Nebenprodukte zur Stromerzeugung und
  • Einsatz von Bioabfällen zur Stromerzeugung

In den einzelnen Kapiteln wird ein detaillierter Überblick gegeben zu

  • gesetzlichen Rahmenbedingungen
  • Markt- und Stoffstromerhebungen
  • ökonomischen und wirtschaftlichen Aspekten sowie
  • zukünftigen Entwicklungen.

Der Zwischenbericht kann hier als PDF-Dokument (1,7MB) heruntergeladen werden.

Source

Umweltbundesamt (UBA) 2006.

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