Miller gegen zusätzliche Steuerbelastung für reine Biokraftstoffe

Nachbesserungen beim Entwurf des Biokraftstoffquotengesetzes gefordert

Die Verwendung reiner Biokraftstoffe darf nicht weiter mit Steuern belastet werden. Landwirtschaftsminister Josef Miller hat daher Nachbesserungen beim vorliegenden Entwurf des Biokraftstoffquotengesetzes gefordert.

Der Entwurf des Bundes sieht unter anderem vor, dass auch das Inverkehrbringen von Biokraftstoffen aufgrund der Beimischungspflicht generell zu einem Anteil von 4,4 Prozent voll versteuert werden muss. Damit würde sich laut Miller die Besteuerung von reinem Biodiesel um etwa zwei Cent pro Liter über den bereits beschlossenen Steuersatz erhöhen. Biodiesel würde so schon im nächsten Jahr mit elf Cent pro Liter besteuert. Das sei keinesfalls hinzunehmen. Miller: “Diese Regelung ist nicht nur unsinnig, weil reinem Biodiesel nicht noch 4,4 Prozent Biodiesel zugemischt werden muss. Sie führt darüber hinaus zu einem erheblichen bürokratischen Aufwand und zu einer weiteren Verschlechterung der Wettbewerbsfähigkeit der reinen Biokraftstoffe.”

Besonders betroffen wären dem Minister zufolge neben den großen Biodieselherstellern auch viele der bayernweit 120 dezentralen Ölmühlen, die vor allem Kleinmengen in den Verkehr bringen. Die Vorgehensweise des Bundes ist laut Miller umso weniger verständlich, als Rapsölkraftstoff im kommenden Jahr noch steuerbefreit ist.

Das Energiesteuergesetz, das nach hartem Ringen erst im August dieses Jahres in Kraft getreten ist, sieht für reine Biokraftstoffe wie z. B. Biodiesel und Rapsölkraftstoff eine steigende Teilbesteuerung bis 2011 vor. Miller: “Eine weitere Erhöhung durch eine zusätzliche Regelung wäre eine Steuererhöhung durch die Hintertür.” Wichtig ist nach Ansicht des Ministers die Berücksichtigung einer angemessenen Marktanreizkomponente. Dazu müsse die Besteuerung der Reinkraftstoffe flexibel an künftige Marktentwicklungen angepasst werden.

(Vgl. Meldungen vom 2006-10-06 und 2006-08-24.)

Source

Bayerisches Staatsministerium für Landwirtschaft und Forsten vom 2006-10-10.

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