Erstmals in der Schweiz werden ab Mitte Oktober in den Genossenschaften Aare, Basel und Neuenburg/Fribourg Migros-Bio-Karotten in einer neuen Verpackung mit verblüffenden Eigenschaften verkauft. Der kunststoffähnliche Beutel aus nachwachsenden Rohstoffen belastet die Umwelt weniger und kann samt Rüstabfall im Kompost entsorgt werden.
Der Beutel schützt das Produkt optimal und hält es frisch. Nach Gebrauch löst sich die Verpackung im Kompost ganz einfach auf, nämlich zu CO2, Humus und Wasser. Ab Januar 2003 wird der Rüeblibeutel in allen Migros-Läden erhältlich sein.
Ideale Eigenschaften
Der neue Beutel ist gemäss der DIN-Norm V 54900 garantiert biologisch abbaubar. Die Rohstoffe des Beutels stammen vorwiegend aus pflanzlichen Ölen. Dadurch wird bei der Entsorgung kein zusätzliches CO2 freigesetzt. Zudem hilft die Verwendung von nachwachsenden Rohstoffen die Belastung der Umwelt mit Schadstoffen zu mindern.
Der neue Beutel ist mindestens so lange haltbar, wie die Karotten frisch sind. Erst wenn Fäulnis beim Gemüse oder die Verrottung auf dem Kompost einsetzen, schliesst sich das Material diesem Prozess an. Unter den Temperatur- und den Feuchtigkeitsbedingungen, wie sie in professionellen Kompostieranlagen herrschen, verrottet der Beutel innerhalb von etwa drei Wochen. Auf dem heimischen Kompost dauert es etwas länger.
*Compo-Bag
Biologisch abbaubare Produkte gibt es in der Migros schon seit längerer Zeit. Unter der Bezeichnung Compo-Bag werden biologisch abbaubare Kompostbeutel zum Auskleiden von Kompostsammelgefässen verkauft. Der Compo-Bag hat sich sehr bewährt und erfreut sich zunehmender Beliebtheit. Die Verwendung ist sauber, praktisch und hygienisch.
*Klare Kennzeichnung
Unter Mitarbeit des Buwal haben sich Produzenten, Händler, Abfuhrwesen und Kompostierende auf eine einheitliche Kennzeichnung von abbaubaren Beuteln geeinigt. Um bei der Sammlung und in den Kompostwerken eine Fremdstoffkontrolle zu ermöglichen, sind die Beutel transparent und mit einem vollflächigen, weissen Gitterdruck versehen. Kompostierbare Beutel unterscheiden sich somit ganz klar von konventionellen Kunststoffbeuteln, die in den Hauskehricht gehören und auf keinen Fall in die Grüngutentsorgung.
Die zusätzliche Kennzeichnung der Verpackung mit dem Zeichen und dem Hinweis der Zertifizierungsnorm DIN CERTCO garantiert den Betreibern von Kompostwerken, dass sie für das Grüngut geeignet sind.
Weitere Informationen zu biologisch abbaubaren Werkstoffen (BAW) finden Sie unter:
Source
Brückenbauer vom 2002-10-15.
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