Lobby für Nachwachsende Rohstoffe bei Lack und Farben schlecht vertreten

Kommentar zum ÖKO-TEST-Bericht zu Dispersionsfarben

Im Heft 3/2007 ist der erste ÖKO-TEST-Bericht veröffentlicht, in dem die normengerechte Deklarationen der Einsatz- und Inhaltsstoffe gesondert bewertet und mit 30% im Gesamtergebnis berücksichtigt wurden. Die Testbewertungen von 25 Dispersionsfarben führen zu der bekannten Diskussion, ob synthetische Inhaltsstoffe wie Kunstharze, Lösemittel und Konservierungsstoffe grundsätzlich mit “sehr gut” bewertet werden dürfen. Nach der Klarstellung von ÖKO-TEST 2006 in Zukunft die Inhaltsstoffe aus endlichen Rohstoffquellen nicht mehr abwerten zu wollen, darf es nicht wundern, wenn unter den 8 “sehr gut” Produkten 7 Kunstharz- bzw. Acrylfarben zu finden sind. Nur ein Produkt von “Biofa” schaffte es in die Spitzengruppe.

Die Arbeitsgemeinschaft kontrolliert deklarierte Rohstoffe e.V. sucht nach den Gründen und kommentiert den Test wie folgt:

Zum einen werden den Naturfarbenhersteller unkorrekte Angaben zu den Inhaltsstoffen nachgewiesen. Zum anderen weisen sie teilweise erhöhte Emissionen leichtflüchtiger Kohlenwasserstoffe auf. Beide Aspekte sind im Sinne der europäischen Normen für den Umwelt- und Verbraucherschutz nicht erwünscht. Die Abwertungen wären für die Hersteller vermeidbar gewesen, wenn sie die Normenentwicklung auf der EU-Ebene in den letzten Jahren sorgfältig verfolgt hätten:

  • Die verschärfte VOC-Verordnung ist mit der EU-Richtline 2004/42/EG seit 1.1.2007 in Kraft getreten,
  • Die EU-Zubereitungsrichtlinie 1999/45/EG mit den Änderungen der EU-RL 2006/8/EG vom 23.1.2006 und damit auch die Vorgaben für Sicherheitsdatenblätter gemäß TRGS 220 mit der Ausgabe Dezember 2006.

Dem ÖKO-TEST-Team ist kein Vorwurf zu machen, wenn bei der Überprüfung von gesetzlichen Vorgaben die Mängel aufgezeigt und die betroffenen Produkte abgewertet werden. Der Kommentar von Frau Achstetter im Testbericht zu der unscharfen Position des europäischen Naturfarbenverbandes ist zutreffend und sollte zu einer Neuorientierung der Verbandspolitik anregen. Im folgenden eine Analyse der wichtigsten Abwertungsaspekte:

“lösemittelfrei” oder “aromatenfrei”
Bei den Dispersionen mit dem RAL-Gütezeichen “Blauer Engel” ist die Verwendung der Bezeichnung “lösemittelfrei” untersagt, da auch Wasser ein Lösemittel ist und die Verbraucher bei der Bezeichnung “frei” von 0 Anteile im Produkt ausgehen. So ist die LIVOS-Dispersionsfarbe mit einer ansonsten vorbildlichen “Geregelten Volldeklaration” und der R-Symbolik über diese Bezeichnung “lösemittelfrei” und dem Bezug zum ECO-Label gestolpert mit einer deutlichen Abwertung.

Seltsamerweise hat sich bei diesen Begriffen eine Regelung bei den Berufsgenossenschaften und deren GISCODE-Deklarationssystemen durchgesetzt, die es zulässt, dass Produkte mit einem VOC- bzw. Aromatenanteil unterhalb von 1,0 Gew.% als “frei” deklariert werden können. Damit wird beim Anwender und Verbraucher die irrige Meinung geweckt, dass die Produkte frei von VOC- und aromatischen Anteilen sind.

Die Aromatenanteile sind aber besonders im Bereich der TVOC, also der Stoffe die in der Analytik nicht zugeordnet werden können, mit Geruchsbelästigung und Befindlichkeitsstörungen aufgefallen. Eine ausführliche Beschreibung dieses Themas der geruchlichen Auffälligkeiten ist in der Broschüre des Umweltbundesamtes zu lesen, die unter dem Titel Schadstoffe und Gerüche erkennen und vermeiden erschienen ist. Die Broschüre steht hier als PDF-Dokument (ca. 1,9 MB) bereit.

VOC-Richtlinie 2004/42/EG (Decopaint-Richtlinie)
In der gültigen VOC-Richtlinie werden Rohstoffe aus nachwachsenden Rohstoffen mit dem gleichen Richtwerten begrenzt wie Rohstoffe aus endlichen Ressourcen. Konkret bedeutet dies, dass der Weg zur Abkehr von der Erdölschiene keine Vorteile bringt, wenn die im Lebenszyklus neutralen Rohstoffe im VOC-Raster durchfallen.

Ein typisches Beispiel dafür sind die Harze und ätherischen Öle wie Orangenöl oder Balsamterpentin, die sowohl in der Kosmetikindustrie als auch bei Naturfarben als Konservierungsmittel eingesetzt werden. Der Einsatz zur Konservierung in wässrigen Systemen unterhalb der kennzeichnungspflichtigen Menge ([ 0,1 Gew.%) kann bei Dispersionsfarben je nach Dichte bereits eine Überschreitung des gesetzlich festgelegten VOC-Grenzwertes von 75 g/Liter bewirken.

Bewertung von nachwachsenden Rohstoffen
Der Testbericht zu den Dispersionsfarben zeigt einmal mehr wie wichtig es ist, die natürlichen Rohstoffe politisch über “Lobbyarbeit” in den diversen EU-Richtlinien besser zu positionieren. Den Naturfarbenproduzenten ist es nicht gelungen, die seit langem bekannten Auswirkungen dieser EU-Richtlinie so zu beeinflussen, dass nachwachsende Rohstoffe mit ihren Emissionen nicht im gleichen Topf landen, wie die VOC-Belastungen, die sich aus Stoffen fossilen Ursprungs ergeben.

In den Ökobilanzen werden Emissionen durch CO2 für nachwachsende Rohstoffe neutral = 0 bewertet. Für die Verursacher des bodennahen Ozons könnte dieselbe Bewertung plausibel sein. Dies muss aber an der richtigen Stelle in den jeweiligen Gremien qualifiziert dargestellt werden. Die neue so genannte “Decopaint-Richtlinie” zur Bekämpfung der Versauerung von Böden und der bodennahen Ozonbildung zeigt hier noch keine Entlastung für nachwachsende Rohstoffe

ISO-Normen zur CO2-Bilanzierung der Umweltbelastungen
Die aktuellen Diskussionen zur Reduzierung der Treibhausemissionen verlangen international anerkannter Bewertungsinstrumente die auf der Basis von Lebenszyklusbetrachtungen die Produkte und System auf praktische und verständliche Parameter festschreibt. Die ersten Ansätze zur Darstellung dieses Themas “CO2-neutral” wurde dieser Tage mit der AURO-Holzlasur 160 veröffentlicht, wobei die Bilanzierungsmethodik nicht transparent gemacht wurde.

Die wissenschaftlich fundierte Grundlage für Treibhausemissionen sind die ISO-Normen 14025 und 14040, die mit der Erfassung aller Stoffdaten beginnt und über die produktspezifischen Anforderungen (LCR) zur Lebenszyklusanalyse (LCA) und zur Umwelt-Produktdeklaration (EPD) führt. Farben- und Lackhersteller sind gut beraten, wenn sie wie andere Branchen gemeinsam die Grundlagen für die Bilanzierungsregeln und Ökobilanzierungsdaten erarbeiten und international anerkannte Parameter zu den Umweltbelastungen festlegen.

Source

Arbeitsgemeinschaft kontrolliert deklarierte Rohstoffe e.V. , newsletter, 200-02-27.

Share

Renewable Carbon News – Daily Newsletter

Subscribe to our daily email newsletter – the world's leading newsletter on renewable materials and chemicals

Subscribe