Landwirtschaftsministerin Bärbel Höhn: Neue Fördermöglichkeiten für regionale Entwicklungskonzepte

Richtlinie "Integrierte ländliche Entwicklung" in Kraft

Düsseldorf, 25.10.04 – Das nordrhein-westfälische Landwirtschaftsministerium hat die neue Landesrichtlinie zur Förderung der integrierten ländlichen Entwicklung heute in Kraft gesetzt. Künftig sind nicht nur Dorfentwicklungs- und Bodenordnungsmaßnahmen förderfähig, sondern auch die Erstellung und Umsetzung integrierter ländlicher Entwicklungskonzepte sowie kleinere Infrastrukturmaßnahmen, die die Attraktivität des ländlichen Raums weiter verbessern, zum Beispiel im touristischen Bereich.

Landwirtschaftsministerin Bärbel Höhn: “Die regionalen Aktionsgruppen können jetzt gemeinsam mit den Kommunen vor Ort die guten Ideen und Ansätze in einem Konzept bündeln und umsetzen. Viele Aktivitäten werden dadurch überhaupt erst förderfähig. Außerdem werden die Projekte stärker miteinander verzahnt und dadurch optimiert. Mit vergleichbaren Programmen wie LEADER+ oder REGIONEN AKTIV haben wir sehr gute Erfahrungen gemacht. Die Kreativität der Leute vor Ort ist enorm, viele neue Arbeitsplätze können auf diese Weise geschaffen werden. Damit stärken wir die wirtschaftliche Basis im ländlichen Raum und tragen dazu bei, die natürlichen und kulturellen Grundlagen zu erhalten.”

Die neue Förderrichtlinie fasst die bisher eigenständigen Maßnahmen Dorferneuerung, Flurbereinigung und freiwilliger Landtausch unter einem Dach zusammen und bietet darüber hinaus neue Fördermöglichkeiten für die Erarbeitung “Integrierter ländlicher Entwicklungskonzepte” und für das Regionalmanagement. Künftig können Regionen, die sich zusammenschließen und gemeinsam ein Konzept für die Zukunft erarbeiten, mit bis zu 50.000 Euro unterstützt werden. Die Höhe des Zuschusses ist abhängig von der Größe der Region. Voraussetzung für die Förderung ist, dass die Bevölkerung in die Erarbeitung und Entscheidung der Entwicklungskonzepte eingebunden ist. Damit wird die Akzeptanz der Förderung verbessert. Die anschließende Umsetzung der Entwicklungskonzepte ist ebenfalls förderfähig. Die Regionen können ein Regionalmanagement einstellen, das Projekte initiiert und die Umsetzung organisiert. Die dafür anfallenden Kosten können für fünf Jahre mit bis zu 50.000 Euro pro Jahr gefördert werden.

Die neue Förderrichtlinie ist Bestandteil des NRW-Programms “Ländlicher Raum”, das noch bis Ende 2006 läuft. Seit Beginn des Programms im Jahr 2000 wurden bislang rund 525 Millionen Euro an EU-, Bundes und Landesmitteln bereitgestellt. Schwerpunkte der Förderung sind neben der integrierten ländlichen Entwicklung die Agrarumweltmaßnahmen, die Verbesserung der Produktions- und Verarbeitungsstrukturen und die Stärkung der Forst- und Holzwirtschaft.

Weitere Informationen und Förderanträge sind bei den Ämtern für Agrarordnung und bei der Oberen Flurbereinigungsbehörde der Bezirksregierung Münster erhältlich.

Source

Pressemitteilung des Ministeriums für Umwelt und Naturschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz (MUNLV) NRW vom 2004-10-25.

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