Ein in der vergangenen Woche vorgelegter Referentenentwurf zur Novelle des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG) sieht vor, dass der Anteil erneuerbarer Energien an der Stromversorgung bis 2010 12,5% betragen und bis 2020 auf 20% aufgestockt werden soll. Der Gesetzgeber verspricht sich darüber mehr Unabhängigkeit für Wirtschaft und Verbraucher.
Insbesondere die Solarbranche und kleinere Biomasse-Kraftwerksbetreiber dürften davon profitieren, aber auch große Wasserkraftanlagen sollen erstmalig eine Einspeisevergütung geltend machen dürfen. Dies trifft beim Bundesverband Erneuerbare Energie (BEE) indes auf Unverständnis, welcher hierin “ein zusätzliches Geschenk” an die Versorgungswirtschaft sieht.
Auch die Windkraftwerksbetreiber gaben ihrem Unmut darüber Ausdruck, dass das Bundesumweltministerium die Basisvergütung um 0,5 Cent/kWh auf 5,5 Cent/kWh reduzieren will, um laut Referentenentwurf eine “Überförderung” der Küstenstandorte zu vermeiden. Hermann Albers, Vizepräsident des Bundesverbandes Windenergie (BWE) befürchtet hierdurch bezüglich der Landanlagen einen “technologischen Fadenriss”.
Trotz aller Kritik an Details bleibt der neue EEG-Entwurf in einem wesentlichen Punkt beständig: Alle regenerativern Energiekosten werden weiterhin von den Energieversorgern auf die Verbraucher umgelegt. Daher wird es auch eine staatliche Förderung von Solarenergie künftig nicht mehr geben.
Diese Umlagefinanzierung ist für die bundesdeutsche Industrie allerdings ein harter Brocken und im Lobbying mit dem Wirtschaftsministerium könnte die Beratung des Referentenentwurfs verzögert werden, woraufhin der BBE klar moniert: “Wir brauchen Investitionsklarheit und eine schnelle Beratung.”
Alle Infos zum Erneuerbare-Energien-Gesetz finden Sie hier.
(Vgl. Meldung vom 2003-08-15.)
Source
Bundesumweltministerium und VDI-nachrichten vom 2003-08-22.
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