Kreislaufwirtschaft: Kommission stellt Leitlinien für eine harmonisierte Anwendung der Vorschriften für Einwegkunststoffartikel vor und treibt Überwachung von Fanggeräten voran

Neue Vorgaben sollen die Vermüllung der Meere mit Einwegkunststoffartikeln und Fanggeräten verringern und den Übergang zu einer Kreislaufwirtschaft fördern

Die Europäische Kommission hat heute Leitlinien zu den EU-Vorschriften über Einwegkunststoffartikel vorgestellt und einen Durchführungsbeschluss über die Überwachung und Meldung von in Verkehr gebrachten Fanggeräten und gesammeltem Fanggeräte-Abfall angenommen. Diese Vorschriften zielen darauf ab, die Vermüllung der Meere mit Einwegkunststoffartikeln und Fanggeräten zu verringern und den Übergang zu einer Kreislaufwirtschaft mit innovativen und nachhaltigen Geschäftsmodellen, Produkten und Materialien zu fördern.

Der für den europäischen Grünen Deal zuständige Exekutiv-Vizepräsident Frans Timmermans erklärte: „Die Verwendung von weniger Einwegkunststoffartikeln trägt zum Schutz der menschlichen Gesundheit und des Planeten bei. Bei der Bekämpfung von Abfällen im Meer stellen die Vorschriften der Europäischen Union einen Meilenstein dar. Zudem fördern sie nachhaltige Geschäftsmodelle und bringen uns näher an eine Kreislaufwirtschaft, in der die Wiederverwendung Vorrang vor der einmaligen Nutzung hat. Darum geht es im europäischen Grünen Deal: unsere natürliche Umwelt zu schützen und wiederherzustellen und gleichzeitig die Unternehmen zu Innovationen anzuregen.“

Der für Umwelt, Meere und Fischerei zuständige EU-Kommissar Virginijus Sinkevičius dazu: „Die negativen Auswirkungen von Kunststoffabfällen auf die Umwelt, die Ozeane und das Leben im Meer sowie auf unsere Gesundheit sind weltweit spürbar und dramatisch. Die Kunststoffabfälle sammeln sich weiter an. Zusätzlich zum Problem der „Geisternetze“ werden in der EU auf See pro Jahr 11 000 Tonnen an Fanggeräten verloren oder weggeworfen. Die Vorschriften zur Verringerung der Verschmutzung durch Kunststoffe sind ehrgeizig und entsprechen den Forderungen der Bürgerinnen und Bürger nach einem entschiedenen Handeln. Dies macht die EU zu einem Vorreiter bei der weltweiten Bekämpfung von Abfällen im Meer. Heute haben wir einen weiteren Schritt unternommen, um die schwerwiegenden Auswirkungen von Einwegkunststoffartikeln und zurückgelassenen Fanggeräten zu bekämpfen und einer stärker kreislauforientierten Wirtschaft näherzukommen.“

Gemäß den EU-Vorschriften über Einwegkunststoffartikel aus dem Jahr 2019 müssen die Mitgliedstaaten bis zum 3. Juli dieses Jahres sicherstellen, dass bestimmte Einwegkunststoffartikel in der EU nicht mehr in Verkehr gebracht werden. Dabei handelt es sich um bestimmte Produkte, für die es auf dem Markt erschwingliche kunststofffreie Alternativen gibt: Wattestäbchen, Besteck, Teller, Trinkhalme, Rührstäbchen, Luftballonstäbe sowie einige Artikel aus expandiertem Polystyrol (Becher und Lebensmittelverpackungen und Getränkebehälter) und alle Artikel aus oxo-abbaubaren Kunststoffen. Für andere Kunststoffartikel wie Fanggeräte, Einwegkunststofftragetaschen, Flaschen, Getränke- und Lebensmittelbehälter zum unmittelbaren Verzehr, Tüten und Folienverpackungen, Tabakfilter, Hygieneartikel und Feuchttücher gelten andere Maßnahmen. Diese Maßnahmen umfassen die Beschränkung der Verwendung dieser Einwegkunststoffartikel, die Verringerung ihres Verbrauchs und die Abfallvermeidung durch Kennzeichnungsanforderungen, Systeme der erweiterten Herstellerverantwortung (Verursacherprinzip), Sensibilisierungskampagnen und Anforderungen an die Produktgestaltung.

Mit den Leitlinien soll sichergestellt werden, dass die neuen Vorschriften in der gesamten EU ordnungsgemäß und einheitlich angewandt werden. Eine harmonisierte Umsetzung in die Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten ist wichtig, um in Bezug auf die von diesen Vorschriften erfassten Produkte das reibungslose Funktionieren des Binnenmarkts zu gewährleisten. In den Leitlinien, die im Rahmen umfassender Konsultationen mit den Mitgliedstaaten und in vielen Kontakten zu einem breiten Spektrum von Interessenträgern entwickelt wurden, werden die wichtigsten Definitionen und Begriffe erläutert.

Der Durchführungsbeschluss über die Überwachung und Meldung von in Verkehr gebrachten Fanggeräten und gesammeltem Fanggeräte-Abfall ermöglicht es den Mitgliedstaaten, ihrer ab 2022 bestehenden Verpflichtung zur Meldung solcher Fangeräte nachzukommen. Ziel ist es, mithilfe von Systemen der erweiterten Herstellerverantwortung Anreize dafür zu schaffen, dass alle Fanggeräte an Land gebracht und ihre anschließende Behandlung verbessert wird.

Darüber hinaus müssen die Mitgliedstaaten mit Meeresgewässern auf der Grundlage der Daten bis zum 31. Dezember 2024 eine nationale jährliche Mindestsammelquote für Fanggeräte-Abfall mit recycelbarem Kunststoffanteil festlegen, damit verbindliche quantitative Sammelziele der Union eingeführt werden können. Gemäß der Folgenabschätzung aus dem Jahr 2018 machen zurückgelassene, verlorene oder weggeworfene Fanggeräte 27% der Strandabfälle aus. Gleichzeitig wird ein erheblicher Teil der in Verkehr gebrachten Fanggeräte nicht zur Abfallbehandlung gesammelt.

 

Hintergrund

Mit der Richtlinie über Einwegkunststoffartikel verringert die EU das Abfallaufkommen, bekämpft die zehn Einwegkunststoffartikel und Fanggerät

e, die am häufigsten als Müll an Europas Stränden vorgefunden werden, und fördert den Übergang zu einer Kreislaufwirtschaft und die Verwendung nachhaltiger Alternativen.

Mehr als 80 % der Abfälle im Meer sind Kunststoffe. Einwegkunststoffartikel werden lediglich einmal oder nur für einen kurzen Zeitraum verwendet, bevor sie weggeworfen werden. Daher gelangen sie mit höherer Wahrscheinlichkeit in unsere Meere als wiederverwendbare Optionen. Kunststoff sammelt sich in Meeren, Ozeanen und an Stränden in der EU und weltweit an, was eine ernste Gefahr für die Meereslebewesen aber auch für die menschliche Gesundheit darstellt.

Kunststoffe sind zwar ein bequemes, nützliches und wertvolles Material, doch Kunststoffabfälle verursachen Umweltschäden und wirken sich negativ auf unsere Wirtschaft aus. Sie schaden dem Tourismus, der Fischerei und der Schifffahrt und verursachen erhebliche Reinigungskosten. Im Rahmen des europäischen Grünen Deals schafft die EU eine Kreislaufwirtschaft, in der Kunststoffe nachhaltiger verwendet, wiederverwendet und recycelt werden und keine Abfälle oder Umweltverschmutzung erzeugen.

 

Weiterführende Informationen

Fragen und Antworten zu den Leitlinien für die Anwendung der Vorschriften für Einwegkunststoffe

Leitlinien der Kommission über Einwegkunststoffartikel in Übereinstimmung mit der Richtlinie

Durchführungsbeschluss der Kommission über die Übermittlung von Daten und Informationen über die in Verkehr gebrachten Fanggeräte und über den in den Mitgliedstaaten gesammelten Fanggeräte-Abfall

 

Download der EU-Vorgabe: Harmonisierte Anwendung der Vorschriften für Einwegkunststoffartikel (PDF 48,5 Kb)

Source

Europäische Commission, Pressemitteilung, 2021-05-31.

Supplier

European Commission

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