
Die Europäische Kommission hat heute Leitlinien für die Umsetzung der Verordnung über Verpackungen und Verpackungsabfälle veröffentlicht, um die einheitliche Anwendung der neuen Verpackungsvorschriften in der gesamten EU zu erleichtern und die Einhaltung der Vorschriften für die Wirtschaftsakteure und die Mitgliedstaaten zu vereinfachen. Die vollständige Anwendung dieser Verordnung wird dank gemeinsamer Vorschriften zu einer nachhaltigeren und wettbewerbsfähigeren Verpackungsbranche in der gesamten EU sowie zur Stärkung des Binnenmarkts für Verpackungen beitragen.
Im Jahr 2023 erzeugten Europäerinnen und Europäer im Durchschnitt 178 kg Verpackungsabfälle pro Person. Ohne entsprechende Gegenmaßnahmen könnte die Gesamtmenge der Verpackungsabfälle bis 2030 gegenüber dem Stand von 2018 um weitere 19% steigen, während die Kunststoffabfälle sogar um bis zu 46% zunehmen könnten. Gleichzeitig verursachen die unterschiedlichen nationalen Verpackungsvorschriften in den Mitgliedstaaten einen erheblichen Verwaltungsaufwand für die Verpackungsindustrie.
In den heute von der Kommission vorgelegten Leitlinien werden die Vorschriften der Verordnung über Verpackungen und Verpackungsabfälle, die genauer ausgelegt werden müssen, und die Bereiche, in denen Interessenträger Unterstützung erbeten haben, präzisiert. So wird beispielsweise erläutert, wann ein Unternehmen als Erzeuger oder als Hersteller gilt und welche Gegenstände gemäß der Verordnung als Verpackungen gelten.
In den Leitlinien werden auch die Beschränkungen für Einwegverpackungen, die Durchsetzung der Beschränkung von PFAS (per- und polyfluorierte Alkylsubstanzen) in Verpackungen, die mit Lebensmitteln in Berührung kommen, und die Anwendung von Wiederverwendungszielen genauer dargelegt. Darüber hinaus bieten sie Orientierungshilfe hinsichtlich der Anwendung der erweiterten Herstellerverantwortung für Verpackungen und der Verpflichtung zur Einrichtung von Pfand- und Rücknahmesystemen.
In den beigefügten häufig gestellten Fragen (FAQ) wird ein breites Spektrum praktischer Fragen behandelt, die von Interessenträgern seit der Annahme der Verordnung über Verpackungen und Verpackungsabfälle im vergangenen Jahr aufgeworfen wurden. Die Kommission wird das FAQ-Dokument bei Bedarf aktualisieren. Die Leitlinien und das FAQ-Dokument bieten zwar mehr Klarheit in Bezug auf die wichtigsten Bestimmungen der neuen Verpackungsvorschriften, ersetzen, ergänzen oder ändern die Bestimmungen der Verordnung über Verpackungen und Verpackungsabfälle jedoch nicht.
Nächste Schritte
Die Leitlinien der Kommission werden in alle Amtssprachen der EU übersetzt, bevor sie förmlich angenommen werden.
Die Kommission wird die Umsetzung der Verordnung über Verpackungen und Verpackungsabfälle weiterhin überwachen und fördern, um eine reibungslose und wirksame Einführung der neuen Vorschriften zu gewährleisten.
Derzeit werden mehrere delegierte Rechtsakte und Durchführungsrechtsakte ausgearbeitet, unter anderem zu harmonisierten Registrierungs- und Berichterstattungsformaten für die erweiterte Herstellerverantwortung, zur Kennzeichnung für die Abfallsortierung durch die Verbraucherinnen und Verbraucher, zum Rezyklatanteil in Kunststoffverpackungen und zu Kriterien für die Recyclingfähigkeit. Die Ausarbeitung erfolgt in enger Zusammenarbeit mit den Mitgliedstaaten, Interessenträgern und Handelspartnern.
Hintergrund
Die Verordnung über Verpackungen und Verpackungsabfälle trat am 11. Februar 2025 in Kraft. Ziel ist es, die drängenden ökologischen Herausforderungen im Zusammenhang mit Verpackungsabfällen anzugehen, die Vorschriften für im Binnenmarkt tätige Unternehmen zu harmonisieren und Chancen für Unternehmen zu schaffen, die in den Bereichen Recycling und nachhaltige Verpackungslösungen tätig sind. Mit der Verordnung werden Maßnahmen wie die verpflichtende Recyclingfähigkeit bis 2030, ein Mindestrezyklatanteil in Kunststoffverpackungen und Maßnahmen zur Verringerung der übermäßigen Verwendung von Verpackungen eingeführt. Diese Maßnahmen werden die Treibhausgasemissionen, den Wasserverbrauch und die Umweltkosten in der Verpackungsbranche erheblich senken.
Weitere Informationen
- Leitlinien
- Häufig gestellte Fragen
- Verpackungsabfälle
- Verordnung über Verpackungen und Verpackungsabfälle
- Umsetzung der Verordnung über Verpackungen und Verpackungsabfälle
- Eurostat-Daten zu Verpackungsabfällen vom Oktober 2025
- Faktenseite zur Verordnung über Verpackungen und Verpackungsabfälle
Zitate
Wir bieten mehr Klarheit und Unterstützung für Unternehmen, Mitgliedstaaten und Interessenträger, um einen reibungslosen Übergang zu einer stärker kreislauforientierten und wettbewerbsfähigeren Wertschöpfungskette für Verpackungen zu gewährleisten. Ich fordere alle Interessenträger auf, sich an diesen Leitlinien zu orientieren und zusammenzuarbeiten, damit die Verordnung über Verpackungen und Verpackungsabfälle planmäßig umgesetzt werden kann. So können wir unsere ehrgeizigen Ziele erreichen und Resilienz auf der Grundlage eines wettbewerbsfähigen und nachhaltigen Fußabdrucks schaffen. – Jessika Roswall, Mitglied der Kommission für Umwelt, resiliente Wasserversorgung und wettbewerbsfähige Kreislaufwirtschaft.
Source
Europäische Kommission, Vertretung in Luxemburg, Pressemitteilung, 2026-03-30.
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