Die Europäische Kommission hat eine mit 400 Mio. EUR ausgestattete griechische Beihilferegelung genehmigt, mit der gemäß den Zielen des Deals für eine saubere Industrie strategische Investitionen zur Erhöhung der Fertigungskapazitäten für saubere Technologien gefördert werden sollen. Die Regelung wird zum Übergang zu einer klimaneutralen Wirtschaft beitragen. Sie wurde auf der Grundlage des von der Kommission am 25. Juni 2025 angenommenen Rahmens für staatliche Beihilfen zur Unterstützung des Deals für eine saubere Industrie (CID-Beihilferahmen) genehmigt.

Die griechische Regelung
Griechenland hat gemäß Abschnitt 6.1 des CID-Beihilferahmens eine mit 400 Mio. EUR ausgestattete Regelung bei der Kommission zur Genehmigung angemeldet, mit der zur Unterstützung der Ziele des Deals für eine saubere Industrie strategische Investitionen zur Erhöhung der Fertigungskapazitäten für saubere Technologien gefördert werden sollen.
Im Rahmen der Regelung sollen Beihilfen für Investitionen gewährt werden, die die Fertigungskapazitäten (einschließlich Fertigung mit Sekundärrohstoffen) für die in Anhang II des CID-Beihilferahmens aufgeführten Netto-Null-Technologien und wichtigsten spezifischen Bauteile sowie für die Herstellung von neuen oder rückgewonnenen einschlägigen kritischen Rohstoffen, die für die Herstellung der Endprodukte oder wichtigsten spezifischen Bauteile benötigt werden, erhöhen. Die Beihilfe wird in Form von direkten Zuschüssen bzw. Steuervergünstigungengewährt. Die Regelung steht Unternehmen in ganz Griechenland offen, und die Beihilfen können bis zum 31. Dezember 2030 gewährt werden.
Die Kommission hat festgestellt, dass die griechische Regelung die im CID-Beihilferahmen genannten Voraussetzungen erfüllt. Insbesondere bieten die Beihilfen Anreize für die Herstellung sauberer Technologien sowie der wichtigsten spezifischen Bauteile und einschlägiger kritischer Rohstoffe.
Die Kommission ist zu dem Schluss gelangt, dass die griechische Regelung erforderlich, geeignet und angemessen ist, um den Übergang zu einer klimaneutralen Wirtschaft zu beschleunigen und die Entwicklung bestimmter Wirtschaftszweige zu fördern, die für die Umsetzung des Deals für eine saubere Industrie von Bedeutung sind. Dies steht mit Artikel 107 Absatz 3 Buchstabe c des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union und den im CID-Beihilferahmen festgelegten Voraussetzungen im Einklang.
Auf dieser Grundlage hat die Kommission die Beihilferegelung nach den EU-Beihilfevorschriften genehmigt.
Hintergrund
Die Europäische Kommission hat am 25. Juni 2025 den CID-Beihilferahmen angenommen, um im Einklang mit dem Deal für eine saubere Industrie Maßnahmen in Bereichen zu fördern, die für den Übergang zu einer klimaneutralen Wirtschaft von entscheidender Bedeutung sind.
Nach dem CID-Beihilferahmen können die Mitgliedstaaten bis zum 31. Dezember 2030 folgende Arten von Beihilfemaßnahmen gewähren, um den grünen Wandel zu beschleunigen:
- Maßnahmen zur Beschleunigung des Ausbaus erneuerbarer Energien und der verstärkten Nutzung kohlenstoffarmer Brennstoffe (Abschnitte 4.1 und 4.2). Die Mitgliedstaaten können Regelungen zur Förderung von Investitionen in alle erneuerbaren Energiequellen einschließlich Energiespeichern mit vereinfachten Ausschreibungsverfahren auflegen. Darüber hinaus sind spezifische Vorschriften für die Beschleunigung einer verstärkten Nutzung kohlenstoffarmer Brennstoffe vorgesehen.
- Maßnahmen zur befristeten Strompreisentlastung für energieintensive Verbraucher, um den Übergang zu niedrigen Stromkosten zu gewährleisten (Abschnitt 4.5). Solange sich die Dekarbonisierung des Stromsystems der EU noch nicht vollständig in niedrigeren Strompreisen niederschlägt, sollen diese Maßnahmen verhindern helfen, dass Industrietätigkeiten an Standorte verlagert werden, an denen es keine oder weniger ehrgeizige Umweltvorschriften gibt.
- Maßnahmen zur Förderung der Dekarbonisierung industrieller Prozesse (Abschnitt 5). Die Mitgliedstaaten können Investitionen in die Dekarbonisierung industrieller Tätigkeiten fördern, um die Abhängigkeit von der Einfuhr fossiler Brennstoffe zu verringern. Dies kann erfolgen durch Elektrifizierungs- und Energieeffizienzmaßnahmen sowie die Umstellung auf die Nutzung von erneuerbarem und strombasiertem Wasserstoff, der bestimmte Voraussetzungen erfüllt. Außerdem wurden die Möglichkeiten zur Förderung der Dekarbonisierung industrieller Prozesse durch die Umstellung auf aus Wasserstoff gewonnene Brennstoffe ausgeweitet.
- Maßnahmen zur Gewährleistung ausreichender Fertigungskapazitäten für saubere Technologien (Abschnitt 6). Die Mitgliedstaaten können Investitionsbeihilfen für strategische Vorhaben gewähren, die unter die Netto-Null-Industrie-Verordnung fallen (wie Batterien, Solarpaneele, Windkraftanlagen, Wärmepumpen, Elektrolyseure sowie Ausrüstung für die Abscheidung, Nutzung und Speicherung von CO2). Dies schließt auch die Herstellung der wichtigsten Bauteile sowie die Herstellung und das Recycling kritischer einschlägiger Rohstoffe ein.
- Maßnahmen zur Verringerung der Risiken privater Investitionen, die für den Ausbau sauberer Energien, die Dekarbonisierung der Industrie, die Herstellung sauberer Technologien, bestimmte Energieinfrastrukturvorhaben sowie Vorhaben zur Unterstützung der Kreislaufwirtschaft erforderlich sind (Abschnitt 8).
Weitere Informationen zum CID-Beihilferahmen sind hier abrufbar.
Sobald alle Fragen im Zusammenhang mit dem Schutz vertraulicher Daten geklärt sind, wird die nichtvertrauliche Fassung des heutigen Beschlusses über das Beihilfenregister auf der Webseite der Kommission zum Thema Wettbewerb unter der Nummer SA.117469 zugänglich gemacht. Über neu im Internet und im Amtsblatt veröffentlichte Beihilfebeschlüsse informiert der elektronische Newsletter Competition Weekly e-News.
Zitat

Diese Regelung wird zusätzliche Fertigungskapazitäten für saubere Technologien in Griechenland schaffen. Der griechische Staat kann mit einer Reihe verschiedener Maßnahmen wichtige Investitionen in diesem Sektor mit 400 Mio. EUR unterstützen. Diese zusätzlichen Fertigungskapazitäten werden zur Verwirklichung der Ziele des Deals für eine saubere Industrie beitragen, wobei sichergestellt ist, dass etwaige Wettbewerbsverzerrungen auf ein Minimum beschränkt bleiben. – Teresa Ribera, Exekutiv-Vizepräsidentin für einen sauberen, fairen und wettbewerbsfähigen Wandel.
Source
Europäische Kommission, Pressemitteilung, 2026-02-24.
Supplier
European Commission
Government of Greece
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