
Die Europäische Kommission hat eine mit 6 Mrd. EUR ausgestattete italienische Regelung zur Förderung der Erzeugung von erneuerbarem Wasserstoff im Verkehr und im verarbeitenden Gewerbe nach den EU-Beihilfevorschriften genehmigt. Die Regelung wird im Einklang mit den Zielen der EU-Wasserstoffstrategie und des Deals für eine saubere Industrie einen Beitrag zur Entwicklung der Erzeugung von erneuerbarem Wasserstoff leisten.
Die italienische Beihilferegelung
Italien hat bei der Kommission eine Regelung zur Förderung der Erzeugung von 200.000 Tonnen erneuerbarem Wasserstoff pro Jahr angemeldet. Sowohl Wasserstoff, der durch Elektrolyse mit Strom aus erneuerbaren Energiequellen erzeugt wird, als auch aus biogenen Quellen durch biologische, biothermochemische und thermochemische Verfahren erzeugter Wasserstoff ist im Rahmen der Maßnahme förderfähig.
Die Beihilfe wird in Form zweiseitiger Differenzverträge gewährt. Im Rahmen dieser Verträge wird ein Ausübungspreis für Wasserstoff im Wege einer Ausschreibung festgelegt. Wenn der Preis eines alternativen Kraftstoffs, der von den Wasserstoffverbrauchern verwendet würde, unter diesen Ausübungspreis fällt, zahlt der Staat den Wasserstofferzeugern die Differenz. Liegt der Preis des kontrafaktischen Kraftstoffs über dem Ausübungspreis, zahlen die Beihilfeempfänger die Differenz an den italienischen Staat.
Die Regelung soll bis zum 31. Dezember 2029 laufen.
Beurteilung durch die Kommission
Die Kommission hat die Maßnahme nach den EU-Beihilfevorschriften geprüft, insbesondere nach Artikel 107 Absatz 3 Buchstabe c des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union (AEUV), der es den EU-Mitgliedstaaten ermöglicht, die Entwicklung gewisser Wirtschaftszweige unter bestimmten Voraussetzungen zu fördern, sowie nach den Leitlinien für staatliche Klima-, Umweltschutz- und Energiebeihilfen 2022.
Im Rahmen ihrer Prüfung stellte die Kommission Folgendes fest:
- Die Regelung ist erforderlich und geeignet, um die Erzeugung von erneuerbarem Wasserstoff und damit die Dekarbonisierung von Verkehr und Industrie zu fördern.
- Die Beihilfe hat einen Anreizeffekt, da die Beihilfeempfänger ohne die öffentliche Förderung keinen erneuerbaren Wasserstoff produzieren würden.
- Die Beihilfe ist angemessen, da sie im Rahmen einer Ausschreibung gewährt wird, deren einziges Kriterium der von den Bietern angebotene Ausübungspreis ist.
- Die Beihilfe wird positive Auswirkungen insbesondere auf die Umwelt haben, da sie zur Dekarbonisierung von emissionsstarken Wirtschaftszweigen beitragen wird. Diese positiven Auswirkungen überwiegen die negativen Folgen für den Wettbewerb.
Auf dieser Grundlage hat die Kommission die italienische Regelung nach den EU-Beihilfevorschriften genehmigt.
Hintergrund
In den Leitlinien für staatliche Klima-, Umweltschutz- und Energiebeihilfen von 2022 wird erläutert, wie die Kommission prüft, ob solche Beihilfen, die nach Artikel 107 Absatz 3 Buchstabe c AEUV bei der Kommission zur Genehmigung angemeldet werden müssen, mit dem Binnenmarkt vereinbar sind. Die Leitlinien bilden einen flexiblen, zweckmäßigen Rahmen, der den Mitgliedstaaten die Möglichkeit bietet, die für die Erreichung der Ziele des europäischen Grünen Deals erforderlichen Fördermittel gezielt und kosteneffizient bereitzustellen.
Im Juli 2020 veröffentlichte die Kommission ihre EU-Wasserstoffstrategie, in der ehrgeizige Ziele für die Erzeugung und Nutzung von sauberem Wasserstoff festgelegt wurden und mit der die Europäische Allianz für sauberen Wasserstoff ins Leben gerufen wurde, die die europäische Wasserstoffgemeinschaft (Industrie, Zivilgesellschaft, Behörden) zusammenbringt.
Sobald alle Fragen im Zusammenhang mit dem Schutz vertraulicher Daten geklärt sind, wird die nichtvertrauliche Fassung des Beschlusses über das Beihilfenregister auf der Website der Kommission zum Thema Wettbewerb unter der Nummer SA.118992 zugänglich gemacht. Über neu im Internet und im Amtsblatt veröffentlichte Beihilfebeschlüsse informiert der elektronische Newsletter Competition Weekly e-News.
Zitat

“Mit dieser Regelung wird die Erzeugung von erneuerbarem Wasserstoff in Italien in Sektoren gefördert, in denen er am stärksten zur Verringerung der Emissionen beitragen kann. Die Regelung wird so zum sauberen und gerechten Wandel beitragen und gleichzeitig die Wettbewerbsfähigkeit der Wirtschaft gewährleisten.” – Teresa Ribera, Exekutiv-Vizepräsidentin für einen sauberen, fairen und wettbewerbsfähigen Wandel.
Source
Europäische Kommission, Pressemitteilung, 2026-03-30.
Supplier
European Commission
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