Die Europäische Kommission hat eine mit 500 Mio. EUR ausgestattete französische Beihilferegelung zur Förderung des chemischen Recyclings bestimmter Arten von Kunststoffabfällen nach den EU-Beihilfevorschriften geprüft und genehmigt. Die Maßnahme trägt zur Verwirklichung der Prioritäten der Europäischen Kommission 2024-2029 bei, gestützt auf die politischen Leitlinien, in denen eine stärker kreislauforientierte und widerstandsfähigere Wirtschaft gefordert wird.

Regelung Frankreichs
Frankreich hat bei der Kommission eine mit 500 Mio. EUR ausgestattete Regelung zur Genehmigung angemeldet, mit der Investitionen in das chemische Recycling bestimmter Arten von Kunststoffabfällen, z.B. Schalen, Folien, nicht für Getränke bestimmte Flaschen und Textilmaterialien mit einem bestimmten Polyesteranteil, gefördert werden sollen. Ziel der Regelung ist die Förderung chemischer Recyclingtechnologien, mit denen gemischte bzw. verunreinigte Kunststoffabfälle wieder in „neuwertige“ Rohstoffe umgewandelt werden können. Die Regelung wird zum Ziel der EU beitragen, Produktions- und Verbrauchsprozesse im Rahmen einer umfassenderen Transformation der Industrie hin zur Klimaneutralität in einen Kreislauf einzubinden.
Auf der Grundlage der Regelung sollen Beihilfen in Form von Direktzuschüssen gewährt werden. Die Regelung steht Unternehmen jeder Größe und in allen Wirtschaftszweigen offen. Der Höchstbetrag dieser Beihilfe beträgt 40% der beihilfefähigen Kosten, d.h. der zusätzlichen Investitionskosten, die durch den Vergleich der Gesamtinvestitionskosten eines Vorhabens zum chemischen Recycling von Kunststoffabfällen mit den Kosten weniger umweltfreundlicher Vorhaben berechnet werden.
Beihilferechtliche Würdigung der Kommission
Die Kommission hat die Maßnahme nach den EU-Beihilfevorschriften geprüft, insbesondere nach Artikel 107 Absatz 3 Buchstabe c des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union (AEUV), der es den EU-Mitgliedstaaten ermöglicht, die Entwicklung gewisser Wirtschaftszweige unter bestimmten Voraussetzungen zu fördern, sowie nach den Leitlinien für staatliche Klima-, Umweltschutz- und Energiebeihilfen 2022.
Hierbei handelt es sich um die erste staatliche Beihilferegelung, die nach Abschnitt 4.4 der Leitlinien für staatliche Klima-, Umweltschutz- und Energiebeihilfen 2022 bewertet wird, in deren Rahmen Beihilfen für Ressourceneffizienz und zur Unterstützung des Übergangs zu einer Kreislaufwirtschaft vorgesehen sind.
Die Kommission ist bei dieser Prüfung zu folgendem Ergebnis gelangt:
- Die Regelung ist erforderlich und geeignet, um die Anwendung des chemischen Recyclings von Kunststoffen zu ermöglichen.
- Die Regelung hat einen Anreizeffekt, da die Beihilfeempfänger die betreffenden Investitionen ohne die öffentliche Förderung nicht tätigen würden.
- Frankreich hat ausreichende Vorkehrungen getroffen, um sicherzustellen, dass die Regelung nur begrenzte Auswirkungen auf den Wettbewerb und den Handel innerhalb der EU haben wird. Die Regelung steht allen Unternehmen aus allen Wirtschaftszweigen offen, und die Beihilfe ist auf das für die Durchführung der Vorhaben erforderliche Minimum beschränkt.
Daher hat die Kommission die von Frankreich angemeldete Regelung nach den EU-Beihilfevorschriften genehmigt.
Hintergrund
In den Leitlinien für staatliche Klima-, Umweltschutz- und Energiebeihilfen von 2022 wird erläutert, wie die Kommission die Vereinbarkeit solcher Beihilfen, die nach Artikel 107 Absatz 3 Buchstabe c AEUV bei ihr angemeldet werden müssen, mit dem Binnenmarkt prüfen wird.
Sobald alle Fragen im Zusammenhang mit dem Schutz vertraulicher Daten geklärt sind, wird die nichtvertrauliche Fassung des Beschlusses über das Beihilfenregister auf der Website der GD Wettbewerb unter der Nummer SA.108044 zugänglich gemacht. Über neu im Internet und im Amtsblatt veröffentlichte Beihilfebeschlüsse informiert der elektronische Newsletter Competition Weekly e-News.
Zitate

“Mit der heute genehmigten Regelung Frankreichs werden Investitionen in das chemische Recycling von Kunststoffen gefördert. Die Regelung wird zum Ziel der EU beitragen, bis 2050 Klimaneutralität zu erreichen, da sie die Nutzung vorhandener Ressourcen durch Effizienz und Kreislaufwirtschaft fördert. Gleichzeitig wird die Regelung sicherstellen, dass etwaige Wettbewerbsverzerrungen so gering wie möglich gehalten werden.” – Teresa Ribera, Exekutiv-Vizepräsidentin für einen sauberen, fairen und wettbewerbsfähigen Wandel.
Source
Europäische Kommission, Pressemitteilung, 2025-02-03.
Supplier
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