Kommission genehmigt 1,1 Mrd. EUR schwere französische Beihilferegelung zur Förderung von Cleantech-Fertigungskapazitäten als Beitrag zu den Zielen des Deals für eine saubere Industrie

Frankreich hat auf der Grundlage des CISAF eine mit 1,1 Mrd. EUR ausgestattete Regelung bei der Kommission angemeldet

Die Europäische Kommission hat eine mit 1,1 Mrd. EUR ausgestattete französische Beihilferegelung genehmigt, mit der entsprechend den Zielen des Deals für eine saubere Industrie strategische Investitionen zum Ausbau der Fertigungskapazitäten für saubere Technologien gefördert werden sollen. Die Regelung wird zum Übergang zu einer klimaneutralen Wirtschaft beitragen. Sie wurde auf der Grundlage des von der Kommission am 25. Juni 2025 angenommenen Rahmens für staatliche Beihilfen zur Unterstützung des Deals für eine saubere Industrie (CISAF)genehmigt. Dies ist die achte Beihilferegelung zur Förderung von Fertigungskapazitäten für saubere Technologien, die seit der Annahme des CISAF genehmigt wurde. Mit ihr werden Mittel von über 10 Mrd. EUR für Investitionen in solche Kapazitäten mobilisiert.

Die Maßnahme Frankreichs 

Frankreich hat auf der Grundlage des CISAF eine mit 1,1 Mrd. EUR ausgestattete Regelung, mit der strategische Investitionen zum Ausbau der Fertigungskapazitäten für saubere Technologien gefördert werden sollen, bei der Kommission angemeldet.

Die Regelung schafft Anreize für Investitionen in den Aufbau zusätzlicher Kapazitäten für in Anhang II des CISAF aufgeführte Netto-Null-Technologien wie Solartechnologien, Offshore- oder Onshore-Windkrafttechnologien, Wärmepumpen- oder Batterietechnologien. Zudem werden Kosten abgedeckt, die für die wichtigsten spezifischen Komponenten dieser Technologien und die benötigten kritischen Rohstoffe anfallen. Die Beihilfen in Form von Steuergutschriften können bis zum 31. Dezember 2028 gewährt werden. Die Maßnahme gilt für das gesamte französische Hoheitsgebiet.

Die Kommission hat festgestellt, dass die französische Regelung die im CISAF genannten Voraussetzungen erfüllt. Sie ist erforderlich, geeignet und angemessen, um den Übergang zu einer klimaneutralen Wirtschaft zu beschleunigen und die Entwicklung bestimmter Wirtschaftszweige, die für die Umsetzung des Deals für eine saubere Industrie von Bedeutung sind, zu fördern. Dies steht mit Artikel 107 Absatz 3 Buchstabe c des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union und den im CISAF festgelegten Voraussetzungen im Einklang.

Auf dieser Grundlage hat die Kommission die Regelung nach den EU-Beihilfevorschriften genehmigt.

Hintergrund

Die Europäische Kommission hat am 25. Juni 2025 den CISAF angenommen, um im Einklang mit dem Deal für eine saubere Industrie Maßnahmen in Bereichen zu fördern, die für den Übergang zu einer klimaneutralen Wirtschaft von entscheidender Bedeutung sind.

Nach dem CISAF können die Mitgliedstaaten bis zum 31. Dezember 2030 folgende Arten von Beihilfemaßnahmen gewähren, um den grünen Wandel zu beschleunigen:

  • Maßnahmen zur Beschleunigung des Ausbaus erneuerbarer Energien und der verstärkten Nutzung kohlenstoffarmer Brennstoffe (Abschnitte 4.1 und 4.2). Die Mitgliedstaaten können Regelungen zur Förderung von Investitionen in alle erneuerbaren Energiequellen und deren Speicherung mit vereinfachten Ausschreibungsverfahren auflegen. Der Rahmen enthält zudem spezifische Vorschriften für die Beschleunigung einer verstärkten Nutzung kohlenstoffarmer Brennstoffe.
  • Maßnahmen zur befristeten Strompreisentlastung für energieintensive Verbraucher, um den Übergang zu niedrigen Stromkosten zu gewährleisten (Abschnitt 4.5). Solange sich die Dekarbonisierung des Stromsystems der EU noch nicht vollständig in niedrigeren Strompreisen niederschlägt, sollen diese Maßnahmen verhindern helfen, dass Industrietätigkeiten an Standorte verlagert werden, an denen es keine oder weniger ehrgeizige Umweltvorschriften gibt.
  • Maßnahmen zur Förderung der Dekarbonisierung industrieller Prozesse (Abschnitt 5). Die Mitgliedstaaten können Investitionen in die Dekarbonisierung industrieller Tätigkeiten fördern, um die Abhängigkeit von der Einfuhr fossiler Brennstoffe zu verringern. Dies kann erfolgen durch Elektrifizierungs- und Energieeffizienzmaßnahmen sowie die Umstellung auf die Nutzung von erneuerbarem und strombasiertem Wasserstoff, der bestimmte Voraussetzungen erfüllt. Außerdem wurden die Möglichkeiten zur Förderung der Dekarbonisierung industrieller Prozesse durch die Umstellung auf aus Wasserstoff gewonnene Brennstoffe ausgeweitet.
  • Maßnahmen zur Gewährleistung ausreichender Fertigungskapazitäten für saubere Technologien (Abschnitt 6). Die Mitgliedstaaten können Investitionsbeihilfen für Investitionsvorhaben im Zusammenhang mit Technologien gewähren, die unter die Netto-Null-Industrie-Verordnung fallen (Endprodukte wie Batterien, Solarpaneele, Windkraftanlagen, Wärmepumpen, Elektrolyseure sowie Ausrüstung für die Abscheidung, Nutzung und Speicherung von CO2, einschließlich dazugehöriger Schlüsselkomponenten). Dies schließt auch die Gewinnung und das Recycling damit verbundener kritischer Rohstoffe ein.
  • Maßnahmen zur Verringerung der Risiken privater Investitionen, die für den Ausbau sauberer Energien, die Dekarbonisierung der Industrie, die Fertigung sauberer Technologien, bestimmte Energieinfrastrukturvorhaben sowie Vorhaben zur Unterstützung der Kreislaufwirtschaft erforderlich sind (Abschnitt 8).

Weitere Informationen zum CISAF sind hier abrufbar.

Mehr zum Thema

Sobald alle Fragen im Zusammenhang mit dem Schutz vertraulicher Daten geklärt sind, wird die nichtvertrauliche Fassung des heutigen Beschlusses über das Beihilfenregister auf der Webseite der Kommission zur Wettbewerbspolitik unter der Nummer SA.120765 zugänglich gemacht. Über neu im Internet und im Amtsblatt veröffentlichte Beihilfebeschlüsse informiert der elektronische Newsletter Competition Weekly e-News.

Teresa Ribera, Exekutiv-Vizepräsidentin für einen sauberen, fairen und wettbewerbsfähigen Wandel

Diese Regelung im Umfang von über 1 Mrd. EUR wird zusätzliche Fertigungskapazitäten für saubere Technologien in Frankreich sicherstellen. Die im Rahmen dieser Regelung gewährten Steuergutschriften werden Unternehmen helfen, in den kommenden Jahren wichtige Investitionen zu tätigen. Gleichzeitig werden etwaige Wettbewerbsverzerrungen auf ein Minimum beschränkt. – Teresa Ribera, Exekutiv-Vizepräsidentin für einen sauberen, fairen und wettbewerbsfähigen Wandel.

Source

Europäische Kommission, Pressemitteilung, 2026-02-27.

Supplier

European Commission
French Government

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