Künast: “Landwirte sollen Energiewirte werden können”

Förderung für Bioenergieanlagen für 2002 verbessert

Mit den heute in Kraft getretenen neuen Förderrichtlinien des Marktanreizprogramms hat das Bundeswirtschaftsministerium die Förderung für Biomasseverbrennungs- und Biogasanlagen sowie Solarkollektoren verbessert. “Ich begrüße diese Maßnahme, für die wir uns mit Nachdruck eingesetzt haben. Sie schafft stärkere Anreize für Landwirte, sich im Bereich erneuerbarer Energien zu engagieren. Dies ist ein weiterer Baustein der Agrarwende”, sagte Bundesverbraucherministerin Renate Künast. Die Nutzung von Bioenergien eröffne neue Einkommensquellen, schone die Umwelt und schaffe Arbeitsplätze auch in strukturschwachen Gebieten.

Im Interesse einer nachhaltigen Energieversorgung fördert die Bundesregierung seit 1999 mit kräftig aufgestockten Fördermitteln die Errichtung von Anlagen zur Nutzung erneuerbarer Energien mit dem Marktanreizprogramm. Von der Bundesregierung wurden hierfür von 1999 bis Ende diesen Jahres rund 540 Mio. Euro bereitgestellt. Die Förderung von Biomasseverbrennungs- und Biogasanlagen zur Wärme und Stromgewinnung ist neben Solarkollektoren wichtigster Förderschwerpunkt im Rahmen dieser Maßnahme. Nach haushaltsbedingten Kürzungen in 2001 hat sich das Bundesverbraucherministerium für die Aufstockung und Verbesserung der Förderung massiv eingesetzt. Mit der Neuauflage des Marktanreizprogramms wurden die Mittel für das laufende Jahr auf 190 Mio. Euro aufgestockt. Daneben konnten deutliche Verbesserungen bei den Förderkonditionen erreicht werden, die nun in Kraft getreten sind.

Künftig werden Holzpellet- und Holzhackschnitzelanlagen mit einer installierten Leistung bis 100 Kilowatt (kW) mit 55 Euro pro kW (bisher 100 Mark je kW) gefördert. Für Anlagen bis 50 kW mit einem Kesselwirkungsgrad ab 90 Prozent wird ein Fördermindestbetrag von 1 500 Euro gewährt, der dem hohen Investitionsbedarf kleiner Anlagen besonders Rechnung trägt.

Bei Biomasseverbrennungsanlagen von mehr als 100 kW erfolgt die Förderung über Teilschulderlasse und zinsverbilligte Darlehen der Kreditanstalt für Wiederaufbau. Der Teilschulderlass beträgt künftig 55 Euro je kW installierter Leistung bis zu einem Förderhöchstbetrag von 250.000 Euro je Anlage. Bisher wurde hier ein fester Teilschulderlass von 10.000 Mark (rd. 5.000 Euro) je Anlage gewährt.

Bei Biogasanlagen wird die im letzten Jahr weggefallene Förderung wieder aufgenommen. Für Biogasanlagen bis 70 kW Stromerzeugungsleistung wird künftig ein Teilschulderlass von 15.000 Euro gewährt. Das bedeutet, dass sich bei einer Darlehensfinanzierung der rückzahlbare Betrag um diesen Betrag vermindert. Dies ist eine wichtige Hilfe, damit sich auch kleinere Biogasanlagen, wie sie in der Landwirtschaft betrieben werden, rechnen. Die Kumulation der Bundesförderung mit anderen Fördermöglichkeiten ist im Rahmen bestimmter Grenzen zugelassen.

Die neuen Förderrichtlinien stehen als PDF-Datei zur Verfügung.

Quelle: BMVEL-Pressemitteilung Nr. 94 vom 2002-03-23.

Source

BMVEL-Pressemitteilung Nr. 94 vom 2002-03-23.

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