KfW fördert Erneuerbare Energien mit 400 Millionen Euro

Das gemeinsam mit dem Bundesumweltministerium durchgeführte Programm “Erneuerbare Energien” der KfW Förderbank wird fünf Jahre alt: Seit September 1999 konnten 1.659 Vorhaben zur Gewinnung erneuerbarer Energien mit Darlehen in Höhe von über 385 Millionen EUR gefördert werden. Seit Programmstart vor fünf Jahren wurden schwerpunktmäßig Biogasanlagen (889 Zusagen über 270 Mio. EUR) und Biomasseanlagen (539 Zusagen über 72 Mio. EUR) finanziert.

Sehr erfreulich ist der Zuwachs der Förderzusagen seit Überarbeitung und Neustart des Programms im Mai 2004. Unter anderem wurde die Förderung von Biomasseanlagen verbessert und auch Kommunen sind jetzt antragsberechtigt. Im Zeitraum von Mai bis Ende Oktober 2004 wurden insgesamt 232 Darlehen in Höhe von rund 56 Millionen EUR zugesagt. Damit wurde fast das gesamte Vorjahresergebnis erreicht (2003: 268 Darlehen in Höhe von 58 Mio. EUR).

Ab sofort können gewerbliche Unternehmen wieder voll in die Förderung einbezogen werden. Mit einem weiteren Anstieg der Fördertätigkeit wird daher gerechnet. Hierzu stellt die KfW aus eigenen Mitteln verbilligte Kredite zur Verfügung.

Im Programm Erneuerbare Energien werden bei einer 20-jährigen Laufzeit und drei tilgungsfreien Anlaufjahren zu einem effektiven Jahreszins von 3,91 Prozent für die ersten 10 Jahre (Stand: 22. November 2004) folgende Maßnahmen gefördert:

  • die Errichtung von Anlagen zur Verfeuerung fester Biomasse zur Wärmeerzeugung ab 100 kW Nennleistung und zur kombinierten Strom- und Wärmeerzeugung,
  • die Errichtung und Erweiterung von Anlagen zur Gewinnung und Nutzung von Biogas aus Biomasse,
  • die Errichtung von Anlagen zur Nutzung der Tiefengeothermie und die Erweiterung, Reaktivierung sowie Sanierung zur ökologischen Verbesserung von Wasserkraftanlagen bis zu einer installierten elektrischen Nennleistung von
    500 kW.

Bei Vorhaben zur Verfeuerung fester Biomasse zur Wärmeerzeugung oder bei der Nutzung von Tiefengeothermie wird – zusätzlich zur Errichtung der Anlage – für das zu errichtende Wärmenetz ein Teilschulderlass in Höhe von 50 EUR/m Rohrleitung bei einem nachgewiesenen Mindestwärmeabsatz von 1,5 MWh/Jahr und Meter Rohrlänge gewährt (höchstens 600.000 EUR).

Für Interessenten steht das Infocenter der KfW Förderbank unter der Servicenummer 01801/335577 zum Ortstarif, per Fax unter 069-743164355 und per eMail infocenter@kfw.de für Auskünfte zur Verfügung.

Source

Sonnenseite, Nachricht vom 2004-11-29.

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