Investitionsbremse der 1. BImschV lösen

BBE-Resolution zur Novellierung der 1. Bundes-Immissionsschutz-Verordnung

Der Bundesverband BioEnergie (BBE) sieht mit dem Inkrafttreten des Erneuerbare Energien Wärmegesetzes (EEWärmeG) zum 1.1.2009 in Verbindung mit dem Marktanreizprogramm zur Förderung erneuerbarer Energien (MAP) gute Perspektiven für den weiteren dynamischen Ausbau der Holzenergie im Wärmemarkt. Nun gilt es dieses positive Investitionsklima für die Bioenergie im Wärmemarkt durch weitere flankierende gesetzliche Rahmenbedingungen zu unterstützen.

Jedoch erweist sich das seit über einem Jahr schwebende politische Verfahren zur Novellierung der 1. Bundesimmissionsschutzverordnung (1. BImschV), als Investitionsbremse für Biomassekleinfeuerungsanlagen im Wärmemarkt (wie z.B. Pelletsheizungen, Pelletsöfen, Scheitholzvergaserkessel, Stückholzkessel etc.). Die politische Blockade bei der Novellierung der 1. BImschV und die dadurch verbundene Unsicherheit bei den Anlagenherstellern auf der Produktionsseite und den Endverbrauchern auf der Nachfragerseite muss daher dringend aufgelöst werden. Nur bei klaren und machbaren Vorgaben kann eine umweltfreundliche Anlagentechnik von der Bioenergiebranche weiterentwickelt und von den privaten Haushalten nachgefragt werden.

Hierzu muss die Novellierung der 1. BImschV von der Politik endlich auf den Weg gebracht werden und der vorliegende Referentenentwurf zur 1. BImschV mit technisch machbaren und ökonomisch vertretbaren Grenzwert-Regelungen nachgebessert werden. Die Bioenergiebranche hat diesbezüglich bereits in 2007 zusammen mit der Fachagentur Nachwachsende Rohstoffe (FNR) einen realistischen und machbaren Stufenplan vorgelegt, der nun endlich umgesetzt werden muss.

Der Bundesverband BioEnergie (BBE) begrüßt ausdrücklich die anstehende Novellierung der 1. BImschV und das Ziel der Reduzierung der Emissionen aus Kleinfeuerungsanlagen mit der damit verbundenen Aktualisierung der aus dem Jahr 1988 stammenden Regelungen über die Freisetzung von Emissionen in kleinen und mittleren Feuerungsanlagen. Die neuen Regelungen in der 1. BImschV müssen jedoch gewährleisten, dass der politisch angestrebte Marktausbau der Bioenergie im Wärmemarkt durch die oben erwähnten Maßnahmen und die damit verbundenen positiven Umwelt- und Klimaschutzeffekte unterstützt wird und nicht im Gegenteil durch nicht dem Stand der Technik entsprechende Vorschriften und Grenzwerte sowie durch ökonomisch für den Anlagenbauer und den Anlagenbetreiber nicht vertretbare und nicht praktikable Regelungen konterkariert wird.

Die Erreichung der energiewirtschaftlichen und klimapolitischen Zielvorgaben für den Ausbau der Bioenergie im Wärmemarkt ist nur möglich, wenn entsprechende Biomassefeuerungsanlagen in der Kombination mit den verschiedenen zur Verfügung stehenden Brennstoffen wirtschaftlich betrieben werden können und die noch bestehenden Hemmnisse in der 1. BImschV abgebaut werden.

Vor diesem Hintergrund fordert der BBE mit einem 10-Punkte-Aktionsplan die Politik bei der Novellierung der 1. BImschV zum dringenden Handeln auf:

  • Keine weitere Blockadepolitik bei der Novellierung der 1. BImschV,
  • Klare technische Vorgaben durch ein zügiges Inkrafttreten einer novellierten1. BImschV mit einem zeitlich mehrstufigen Austauschprogramm, das Planungssicherheit bringt und wichtige Impulse für moderne emissionsarme Feuerstätten setzt,
  • Inhaltliche Nachbesserung des vorliegenden Entwurfs der 1. BImschV gemäß der Punkte 4 bis 10,
  • Technisch und ökonomisch umsetzbare Emissionsgrenzwerte für Biomassefeuerungsanlagen, insbesondere Korrektur der Grenzwerte für Staub, Kohlenmonoxid und Stickoxide im vorliegenden Entwurf der 1. BImschV,
  • Orientierung der Emissionsgrenzwerte an dem von der Fachagentur Nachwachsende Rohstoffe in Abstimmung mit der Bioenergiebranche vorgelegten Stufenplan,
  • Aufnahme von alternativen Biobrennstoffen in die 1. BImschV (Getreide, Stroh, Heu, Schnellumtriebspflanzungen, Landschaftspflegeholz, Pflanzen und Pflanzenresten als festgeschriebene Regelbrennstoffe, z.B. als qualitativ normierte Biomassepellets),
  • Maßvolle Differenzierung der Grenzwerte für Anlagen mit Getreide und nicht holzartigen Bioenergieträgern.
  • Keine Angleichung mit den Emissionsregelungen für Holz, da diese alternativen Brennstoffe spezifische Verbrennungsverhalten aufweisen,
  • Anhebung der Leistungsgrenze für nichtholzartige Biomassen (z.B. Stroh, Getreide) in nicht genehmigungspflichtigen Anlagen von 100 kW auf 1 MW (gleiche Leistungsgrenzen wie für Anlagen mit Holzbrennstoffen)
    Leistungsabhängige Staffelung für die Grenzwerte für Anlagen mit Holzbrennstoffen, Getreide und nicht holzartigen Bioenergieträgern,
  • Festlegung der Grenzwerte für die Zeit nach 2014 erst zu einem späteren Zeitpunkt (z.B. 2012), nachdem entsprechende Forschungsprogramme und Breiteneinführungsprogramme ausgewertet worden sind und technologische Weiterentwicklungen realisiert werden konnten.

Das ausführliche BBE-Positionspapier zur Novellierung der 1. BImschV können Sie unter www.bioenergie.de herunterladen.

Kontakt
Bundesverband BioEnergie e.V. (BBE)
Bernd Geisen, Thomas Siegmund
Godesberger Allee 142-148
53175 Bonn
Tel.: 0228-810 02 22
Fax: 0228-810 02 58
E-Mail: info@bioenergie.de

Source

Bundesverband Bioenergie e.V., 2008-10-09.

Supplier

Bundesverband BioEnergie e.V. (BBE)
Fachagentur Nachwachsende Rohstoffe e.V. (FNR)

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